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29.07.2020Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Koch ein
von
Ulrich Friedrich Koch

Gemeindevertreter Rouven Röhrig (SPD) hat mich bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Beleidigung angezeigt.

Im April 2020 wurde mir eine Vorladung vom Polizeipräsidium Südhessen im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat
Beleidigung gemäß § 185 StGB
zugestellt.

    Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

    § 185 Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Hier die Vorladung:






Zur Vorgeschichte:

Im September 2019 hatte KOMM, A einen Antrag gestellt, mit dem 'der Vorsitzende der Gemeindevertretung ( ) gebeten (werden sollte), in Folge des gerichtlich für unwirksam erklärten Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' vom 25. Januar 2018 baldmöglichst zu einer Bürgerversammlung zum Thema Bauleitplanung in der Ortsmitte einzuladen.' Dieser Antrag wurde von der Gemeindevertretung am 31. Oktober 2019 beraten und von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Anfang November 2019 verfasste ich einen Kommentar auf dieser Homepage zur Beratung der Gemeindevertretung über diesen Antrag.
[siehe Komm, Aktuell Bürgerbeteiligung unter Punkt 2. Altparteien sehen keine Notwendigkeit für eine zeitnahe Bürgerversammlung zur Ortsmitte]

Hier ein Auszug aus meinem Kommentar:
    "Die Behandlung des KOMM, A-Antrages in der Gemeindevertretung lenkt den Blick auf drei Aspekte:
    1. Politische Aktivität außerhalb des Parlaments
    2. Beteiligung von Bürgern an Parlamentsentscheidungen
    3. Mehrheitsentscheidungen des Parlaments.

    zu 1) Außerparlamentarische Betätigung

    Was hat meine Kollegin Martina Riege-Barth (SPD) nur bewogen, mir als Parlamentarier das Recht auf außerparlamentarische Interessenvertretung abzusprechen, ein solches Verhalten als 'unredlich' zu brandmarken? Meine Mitarbeit in der Bürgerinitiative Ortsmitte ist gedeckt durch die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Koalitionsfreiheit!

    Beim Ärger über Widerspruch geraten bei einigen Mitgliedern der örtlichen SPD die Maßstäbe aus dem Blickfeld. So geschehen,
    • als sich Fraktionsvorsitzender Tim Schmöker mehrfach darüber beschwert, dass aus öffentlichen Beratungen gemeindlicher Gremien zitiert wird
      - gerichtet gegen die Berichterstattung auf der KOMM, A-Homepage,
    • als Bürgermeister Markus Hennemann während der Sitzung des PLU-Ausschusses am 22.10.2019 den 'Missbrauch des Fragerechtes' durch Parlamentarier*innen kritisiert (derselbe Bürgermeister, der von KOMM, A erst durch Anrufung der Kommunalaufsicht dazu gebracht werden konnte, eine bestimmte Anfrage überhaupt zu beantworten)
      - gerichtet gegen Gemeindevertreter*innen, die ihr Kontrollrecht wahrnehmen,
    • als Gemeindevertreter Rouven Röhrig während der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2019 quasi androht, Eltern von Kita-Kindern gegen Gemeindevertreter*innen zu mobilisieren
      - gerichtet gegen Parlamentarier*innen, die vor einer Beschlussfassung über die Aufhebung eines Sperrvermerks zunächst beraten wollten.
      Dieses Verhalten ist im übrigen nicht, wie Tim Schmöker meint, mit der Berichterstattung auf der KOMM, A-Homepage vergleichbar. Rouven Röhrig drohte vor Beschlussfassung im Parlament den Kolleg*innen an, die Eltern gegen eine bestimmte Beschlussfassung aufzuwiegeln, um diese von einer ganz bestimmten Beschlussfassung abzuhalten.
      KOMM, A berichtet -und kommentiert ggfs.- nach Beratung und Beschlussfassung.
      "


Ende November 2019 schrieb mich Rouven Röhrig an und verlangte unter Fristsetzung eine Korrektur falscher und rufschädigender Tatsachenbehauptungen.
Die von mir aus seinem Redebeitrag berichtete Androhung einer Mobilisierung von Eltern gegen Gemeindevertreter*innen, als Androhung zur Aufwiegelung interpretiert, wies er als haltlos zurück.

Ich antwortete ihm noch am gleichen Tag:
    'Du verlangst von mir eine Richigstellung ( ).
    Wenn Du eine 'Gegendarstellung' veröffentlicht haben möchtest, musst Du diese schon selbst formulieren.
    Darüber hinaus verweise ich auf den Sachverhalt, dass der von Dir monierte Beitrag vom 5.11.2019 auf der KOMM, A-Homepage unterteilt ist in 'Bericht' und 'Kommentar'. Deine Intervention richtet sich gegen eine Passage im Kommentar-Teil. Du selbst hast erkannt, dass es sich um Interpretation Deines Verhaltens auf der Sitzung der Gemeindevertretung handelt. Diese Interpretation bewertest Du als haltlos. Ich kann Dir aber versichern, dass ich keineswegs der einzige Gemeindevertreter war, der Deinen Redebeitrag so verstanden (interpretiert) hat. Auf mich hat es so gewirkt, wie im Kommentar beschrieben.'

In einem neuen Schreiben erklärte Rouven Röhrig, dass er nicht vorhabe, sich am Inhalt der KOMM, A-Homepage in irgendeiner Weise zu beteiligen, auch nicht in Form einer Gegendarstellung. (Außerdem verbat er sich, von mir zukünftig weiter geduzt zu werden.)

Ende November reagierte ich letzmalig:
    'Nach reiflicher Abwägung Ihrer Einwendungen in den beiden Emails kann ich nicht erkennen, Ihren Redebeitrag während der letzten Gemeindevertretungssitzung anläßlich der Beratung über die Aufhebung eines Sperrvermerks falsch dargestellt zu haben.
    Für die von Ihnen beklagte 'Rufschädigung' sind Sie selbst verantwortlich durch die Art und Weise Ihres Auftretens und die dabei gezeigten Emotionen.
    Die unmittelbare Reaktion der Kollegen Jochen Geiss und Timo Wesp auf Ihren Redebeitrag zeigen, dass mehrere Gemeindevertreter*innen über Ihren Beitrag empört waren.
    Mein Angebot ist und bleibt, Ihnen eine Gegendarstellung zu den Tatsachen einzuräumen.
    Meine Interpretation und Kommentierung Ihres Auftretens -in diesem konkreten Fall- ändert sich dadurch aber nicht.'




Am 20. April 2020 wurde ich durch einen Kommissar auf der Polizeidienststelle in Pfungstadt als Beschuldigter vernommen. Über die Vernehmung wurde ein Protokoll angefertigt.


Am 28. Juli 2020 ging folgendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Darmstadt bei mir ein:






PS: Haben politische Auseinandersetzungen in der Bickenbacher Gemeindevertretung künftig öfters ein juristisches Nachspiel?

Im Grunde ist das Vorgehen von Rouven Röhrig ein weiteres trauriges Beispiel für meine im monierten Kommentar geäußerte Feststellung:
'Beim Ärger über Widerspruch geraten bei einigen Mitgliedern der örtlichen SPD die Maßstäbe aus dem Blickfeld.'


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