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30.10.2020Wiederkehrende Straßenbeiträge mit hauchdünner Mehrheit beschlossen
von
Ulrich Friedrich Koch

Die Fraktionen von SPD und FDP reichten Mitte Oktober einen gemeinsamen Antrag zur Umwandlung der einmaligen Straßenbeiträge in wiederkehrende Straßenbeiträge ein.
Die Entscheidung dazu sollte entweder im Wege eines Bürgerentscheides als Vertreterbegehren oder, wenn es in der Gemeindevertretung dafür keine Mehrheit gibt, als einfacher Beschluss der Gemeindevertretung getroffen werden.

Laut Hessischer Gemeindeordnung (HGO) bedarf eine Entscheidung der Gemeindevertretung für einen Bürgerentscheid als Vertreterbegehren einer zwei Drittel Mehrheit - im Falle der Bickenbacher Gemeindevertretung mindestens 17 Stimmen. Die rechtlichen Anforderungen in Hessen an einen Bürgerentscheid sehen weiterhin vor, dass
  • die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage so gestellt sein muss, dass sie mit 'Ja' oder 'Nein' beantwortet werden kann,
  • Entscheidungen über gemeindliche Gebühren (wie auch den Gemeindehaushalt) von dem Entscheidungsweg über einen Bürgerentscheid ausgeschlossen sind und
  • ein erfolgreicher Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren von der Gemeindevertretung wieder abgeändert werden kann.


Damit entfiel für KOMM, A die Möglichkeit, die Fragestellung eines Bürgerentscheides für eine Entscheidung pro oder contra Erhebung von Straßenbeiträgen abzuändern - etwa in dieser Form: 'Die Gemeindevertretung beschließt, einen Bürgerentscheid als Vertreterbegehren gemäß § 8b Absatz 1 Satz 2 HGO wie folgt durchzuführen: Die derzeit gültige 'Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Bickenbach (StrBS)' in Kraft getreten am 1.01.2002 wird aufgehoben.'

Unsere grundsätzliche Haltung zur Erhebnung von Straßenbeiträgen hatten wir in den letzten Jahren mehrfach ausführlich öffentlich dargelegt und begründet -

siehe KOMM, Aktuell vom


Der SPD/FDP-Antrag war zeitlich so spät gestellt worden, dass er nicht zunächst im zuständigen Fachausschuss beraten worden war - insofern gab es auch keine Beschlussempfehlung.

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Oktober 2020 wurde der Antrag beraten und darüber abgestimmt.

Seitens der SPD wurde an KOMM, A appelliert, die Gelegenheit zu nutzen, jetzt wenigstens der Abschaffung der einmaligen Straßenbeiträge zuzustimmen.



KOMM, A übte zunächst Kritik am Antrag:
  • Die Frage der Finanzierung grundständiger Straßensanierungen ist in unserer Gemeinde seit 2011 umstritten. Warum wurde der Vorschlag für ein Bürgerentscheid dazu erst jetzt -kurz vor der Kommunalwahl- gestellt.

  • Großes Manko des jetzt beantragten Bürgerentscheides ist der Sachverhalt, dass die Bürgerschaft so nicht über eine Abschaffung der Beiträge entscheiden kann.

  • Die Entscheidungsfindung per Bürgerentscheid bedeutet im Erfolgsfall, dass damit der Weg für eine gänzliche Abschaffung einer Beitragserhebung für drei Jahre versperrt ist.

  • Der Befragungstext und die erforderliche Stellungnahme der Gemeinde dazu sollte unbedingt vor Beschlussfassung der Gemeindevertretung juristisch auf ihre Korrektheit überprüft werden, da zu viele Bürgerenscheide wegen Mängeln gerichtlich kassiert worden sind.

  • Der Zeitpunkt für eine Entscheidung der Gemeindevertretung über eine solch grundlegende Fragestellung kurz vor der Kommunalwahl 2021 ist nicht akzeptabel. Man sollte sie einer neu zusammengesetzten Gemeindevertretung und deren Umsetzung einem neu zusammengesetzten Gemeindevorstand vorbehalten.

Daran anschließend kündigte KOMM, A an:
  • Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung einer Entscheidung über den SPD/FDP-Antrag bis auf einen frühen Zeitpunkt nach der Kommunalwahl im März 2021

  • Ablehnung des vorgeschlagenen Bürgerentscheides
    weil die Option Steuerfinanzierung auf diesem Weg nicht gewählt werden kann, was faktisch einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Bürgerschaft gleich kommt und wegen der 'strafverschärfenden' dreijährigen Bindungsfrist

  • Ablehnung eines einfachen Beschluss der Gemeindevertretung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge

  • Ankündigung einer erneuten Initiative zur Abschaffung von Straßenbeiträgen zeitnah nach der Kommunalwahl 2021
    sofern KOMM, A erneut in die Gemeindevertretung einzieht und eine neu zusammengesetzte Fraktion die Sachfrage immer noch genauso bewertet bzw. sich die Gesetzeslage nicht erneut ändert.


Für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung zeichneten sich folgende Optionen ab: Bei Ablehung des Bürgerentscheides bliebe es zunächst bei den ungeliebten einmaligen Beiträgen. Bei Zustimmung zum zweiten Antragsteil würde der Erhebungsmodus auf wiederkehrend geändert. In beiden Fällen kann aber die Erhebung von Straßenbeiträgen durch einfachen Beschluss der Gemeindevertretung -zum Beispiel durch die neugewählte im Jahr 2021- abgeschafft werden ohne dass eventuell drei Jahre gewartet werden muss.

Bei den internen Beratungen der KOMM, A-Fraktion kurz vor der Sitzung der Gemeindevertretung hatte eine Kollegin angekündigt, sehr wahrscheinlich dem SPD/FDP-Antrag zuzustimmen. Ihr war das Risiko des Beibehaltens einmaliger Straßenbeiträge zu hoch. Uns war bewusst, dass die Entscheidung auf des Messers Schneide stand.




Die Gemeindevertretung traf folgende Entscheidungen:

AntragAbstimmung
Vertagung der Entscheidung bis nach den Kommunalwahlen 20212:19:1
Durchführung eines Bürgerbegehrens11:12:0
Wechsel des Erhebungsmodus von einmaligen auf wiederkehrende Straßenbeiträge12:11:0




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