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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 12.09.2018 Status: angenommen  zur GV-Sitzung am: 13.09.2018

Gegenstand/Thema: Verwendung der Mittel aus der Hessenkasse

Beschlussvorschlag
Die vom Gemeindevorstand zu prüfenden Maßnahmen für die Verwendung der Mittel des Zuschusskontingents aus der Hessenkasse sind um folgenden Punkt zu ergänzen:
  • Projekt für Sozialen Wohnungsbau / bezahlbaren Mietwohnungsbau
 
Begründung
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 19. Dezember 2015 beschlossen, 'im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen.'
Der Gemeindevorstand war beauftragt worden:
  • 'einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,

  • sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus

  • ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.'

Der Landeszuschuss aus der Hessenkasse versetzt die Gemeinde in die Lage, ein solches Projekt zeitnah anzugehen.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 39/2018.09
GVG-Vorlage Nummer: 2018/148

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 39/2018.09]

Votum: Zugestimmt (Ja:14 Nein:7 Enthaltungen:1)Beschluss am: 13.09.2018
 
Beschluss
Diesem Antrag wurde mit Stimmen aus allen Fraktionen und Gegenstimmen sowohl aus der SPD- als auch der CDU-Fraktion zugestimmt.

Folgende Gegenargumente waren angeführt worden:
  • Sozialer Wohnungsbau sei Landesangelegenheit.

  • Bevor man sich Wünsche erfülle (Kür) müsse man zunächst die Pflichtaufgaben finanzieren.

  • Ein nächstes Sozialwohnbauprojekt sei erst mit der Weiterentwicklung des Baugebietes Bachgewann möglich.

  • Für Sozialen Wohnungsbau fehle ein attraktives Grundstück.

  • Die Gemeinde könne nicht selbst als Bauherr auftreten, man benötige einen Investor.
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