KOMM,A
Die KOMMunale Alternative in Bickenbach

Startseite
KOMM,Aktuell
Termine
Kontakt
Unsere KandidatInnen
Unser Programm
Anträge von KOMM,A
KOMM,A-Center

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 24.05.2012 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 24.05.2012

Gegenstand/Thema: Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten – Änderungsantrag

Beschlussvorschlag
Die Anlage zur Beschluss-Vorlage des Gemeindevorstandes 2012/055, 'Zweite Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Bickenbach' wird wie folgt geändert:

'Artikel 1 § 2 Betreuungsgebühren

(1) Für die Betreuung im Fachbereich Kindergarten sind pro Kind monatlich folgende Gebühren zu entrichten:

Sockelbetrag: 55,00 Euro
pro gebuchter Stunde Betreuungszeit: 12,00 Euro

Buchbare Betreuungszeiten sind:
8.00 bis 12.00 Uhr Kernzeit
7.00 bis 8.00 Uhr Frühzeit
12.00 bis 13.00 Uhr Mittagszeit
13.00 bis 15.00 Uhr Nachmittagszeit
15.00 bis 16.00 Uhr Nachmittagszuschlag 1
16.00 bis 17.00 Uhr Nachmittagszuschlag 2

Die gewünschte Betreuungszeite ist halbjährlich (vom 01.08. bis 31.01. und vom 01.02. bis 31.07.) verbindlich anzumelden. Eine Aufstockung der Betreuungszeit ist jederzeit möglich.

(2) Für die Betreuung im Fachbereich Kinderhort beträgt die Gebühr pro Kind monatlich 195,00 Euro.

(3) Für die Betreuung im Fachbereich Kinderkrippe beträgt die Gebühr pro Kind monatlich 375,00 Euro.

(4) Die Betreuungsgebühren erhöhen sich ab 2013 jährlich jeweils zum 01.08. um 1 Prozent.

(5) Für alle Fachbereiche der gemindlichen Kindertagesstätten gilt folgende Gebührenermäßigung: Hat eine Familie mehrere Kinder im Alter von unter 18 Jahren, für die sie voll unterhaltspflichtig ist, so beträgt die Gebühr bei zwei Kindern jeweils die Hälfte der abzurechnenden Gebührensätze. Ab drei voll unterhaltspflichtigen Kindern unter 18 Jahren ist die Betreuung der Kinder gebührenfrei.

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Änderung tritt am 01.08.2012 in Kraft. Sie tritt am 31.07.2017 außer Kraft.'
 
Begründung
Das gesellschaftliche Ziel, für Familien Lebensbedingungen zu schaffen, in der Kinder nicht zu einer wirtschaftliche Belastung werden müssen, verbietet eine Gestaltung der Kindertagesstättengebühren nach rein betriebswirtschaftlichen Bewertungskriterien. Die Kosten für Kinderbetreuung sind zuvörderst gesamtgesellschaftlich zu schultern. In diesem Sinne stellt die Entscheidung über die Gebührengestaltung eine politische Entscheidung dar. Die Gemeindevertretung muss einen Abwägungsprozess zwischen der Belastung der Gesamtheit der gemeindlichen SteuerzahlerInnen und den gebührenpflichtigen Eltern ausbalancieren.

Die vom Gemeindevorstand beabsichtigte Änderung der Gebührensatzung sieht rund gerechnet eine Erhöhung der Gebührensätze um 50 % vor. Im Fachbereich Kindergarten wird dabei die Gebührenstruktur so verändert, dass der Vormittag lediglich geringfügig, der Nachmittag dagegen überproportional 'verteuert' wird.

Mit einem wie bisher im Vergleich zum Vormittag günstigeren Angebot werden aber gerade bedürftige Familien und Alleinerziehende in die Lage versetzt, eine qualitative Betreuung ganztags in Anspruch zu nehmen und die Kinder am Nachmittag nicht sich selbst zu überlassen oder bei Nachbarn und Freunden mit beaufsichtigen zu lassen.

Unter dem Gesichtspunkt der Integration und der Förderung sozial schwacher Familien ist die jetzt beabsichtigte Veränderung der Gebührenhöhe und -struktur sehr problematisch. Die vorschulische Entwicklung der Kinder wird hier zu einem frühen Zeitpunkt gebremst.

Das Argument, dass die anspruchvolle 'Lernzeit' am Vormittag stattfindet, ist jedoch im Hinblick auf die Hortkinder nicht stichhaltig, da sie ja vormittags in der Schule sind und das soziale und ausserschulische Lernen hier überhaupt erst am Nachmittag stattfindet.

Ein weiteres und entscheidendes Argument gegen diese Neuaufteilung der Gebühren ist der (vom Land geförderte) Ausbau des Sonnenlandes zum Familienzentrum. Dadurch sollen ja gerade im Nachmittagsbereich attraktive Angebote für Kinder UND Eltern geschaffen werden. Die bedürftigen Eltern würde man aber damit verprellen und garnicht mehr erreichen.

Neun Jahre wurden die Gebührensätze in den gemeindlichen Kindertagesstätten nicht angehoben. Dieser 'Leistung' haben sich die dafür politisch verantwortlichen Kräfte in Wahlkämpfen auch immer gerühmt. Jetzt wird mit einem finanzielle Kraftakt auf dem Rücken der Eltern die Versäumnisse einer kontinuierlichen, moderaten Anhebung auszugleichen versucht.

Auch unsere Fraktion sieht den Bedarf für eine Anhebung der Gebühren, schlägt aber eine sozial verträglichere Gangart vor. Unser Vorschlag beinhaltet folgende u.E. gerade noch zumutbare Mehrbelastung:
  gedachter Sockelbetrag: + 25 %
  Stundensatz: + 33 %
  Kernzeit: + 27 %
  Kindergarten ganztägig: + 30 %
  Kinderhort: + 34 %
  Kinderkrippe: + 25 %
  jährliche Steigerung: + 1%.

Der gedachte Sockelbetrag trägt dem Sachverhalt Rechnung, dass der Kindertagesstättenbetrieb zu einem erheblichen Teil Fixkosten verursacht (Energie, Gebäudeabschreibung, Versicherung, Reinigungs etc.), die unabhängig von den gebuchten Zusatzmodulen zu Buche schlagen. Diese sollte man in der Gebührenstruktur auch entsprechend eigenständig ausweisen.

Die von uns beantragte Erweiterung der Gebührenermäßigung für Zweit- und Drittkinder ist angesichts der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft wohl kein unkalkulierbares Risiko. Warum die Kinderkrippe seither ausgenommen war ist für uns nicht nachvollziehbar. Diese Erweiterung für Mehrkinderfamilien ist ein Ausgleich für die beabsichtigte Gebührenerhöhung.

Sofern es bis ins Jahr 2017 keine grundsätzlich andere Finanzierung von Kinderbetreuung geben sollte - stärkere Kostenbeteiligung von Bund und Land - steht nach unserer Auffassung die Debatte über die Einführung einer sozial gestaffelten Gebührenerhebung an.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 12/2012.05

Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:15)Beschluss am: 24.05.2012
Zurück zur Übersicht

Termine

Alle Termine

KOMM,Aktuell

16.01.2021

Neue KOMM,A-Homepage ist online mehr...


11.12.2020

Fragestunde im Parlament gerät zum schlechten Theater mehr...


03.12.2020

40 Jahre grün-alternative Politik in Bickenbach mehr...


03.12.2020

01. FLUB - Die Grüne - KOMM,A mehr...


03.12.2020

02. Wahlprogramme und -flyer mehr...


Alle KOMM,Aktuell-Einträge


XML
Newsfeed
 -  Newsletter
Newsletter

Impressum   Datenschutz