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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 28.11.2012 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 13.12.2012

Gegenstand/Thema: Aufnahme von Flüchtlingen

Beschlussvorschlag
1. Der Gemeindevorstand wird gebeten, zur Begleitung der Aufnahme von Flüchtlingen in unserer Gemeinde zeitnah eine Flüchtlingskommission ein zu berufen. Diese Kommission soll schon im Vorfeld der Flüchtlingsaufnahme seine Tätigkeit aufnehmen.

2. Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, inwieweit das Gebäude der ehemaligen Gaststätte 'Rose' für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet ist. Über eine solche Option und deren Realisierung soll mit der zuständigen Kreisverwaltung sofort verhandelt werden.

3. Der Gemeindevorstand wird gebeten, sich in Bickenbach aktiv um die Wohnungsversorgung von Flüchtlingen durch privat anmietbaren Wohnraum zu bemühen und dafür zu werben.

4. Der Gemeindevorstand soll überprüfen, inwieweit die Gemeinde als Generalmieterin für Flüchtlingsfamilien gegenüber den Vermietern auftreten kann. Sofern das rechtlich möglich und politisch gewollt ist, sollen entsprechende Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden.

5. Eine Wohnungsversorgung von Obdachlosen und Flüchtlingen im gleichen Gebäude ist unbedingt auszuschließen.
 
Begründung
Die Aufnahme von Flüchtlingen erfordert mehr, als nur die Sorge um angemessenen Wohnraum. Eine umsichtige Planung aller Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, damit die Aufnahme von Menschen in existenziellen Nöten unter Beachtung der Befürchtungen und Ängste in der aufnehmenden Gastgemeinde gelingen kann, erfordert eine umfassende Unterstützung der Verwaltung und des Gemeindevorstandes. In einer Kommission könnten diese Aufgaben gebündelt und mit zusätzlichem Sachverstand bearbeitet und begleitet werden.

Die Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Berta-Benz-Straße 97 erscheint aus verschiedenen Aspekten wenig sinnvoll. Das Gebäude ist in einem so schlechten Zustand, dass die Mittel, welche der Kreis zur Sanierung auszugeben bereit ist, möglicherweise vergeudet werden. (Fast erscheint ein Neubau sinnvoller, als eine fragwürdige Sanierung.) Die Gemeinde hat kürzlich die ehemalige Gaststätte 'Rose' angekauft. Bisher gibt es keine Planung, welche einer Wohnnutzung entgegenstehen würde. Die Finanzmittel für die Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge könnten eventuell sinnvoller in dieses Objekt investiert werden.

Davon abgesehen ist aus sozialen Gründen die Wohnungsversorgung von Flüchtlingen innerhalb des bewohnten Gemeindegebietes sinnvoller, als an der Peripherie im Gewerbegebiet neben Bauhof und Kläranlage, insbesondere, wenn auch für Familien mit Kindern und alleinstehenden Frauen Wohnraum bereitgestellt werden muss. Die beste Lösung wäre eine dezentrale Wohnungsversorgung. Um möglichen Vorbehalten privater Vermieter vorzubeugen, böte sich an, dass die Gemeinde als Generalmieterin auftreten könnte.

Flüchtlinge und Obdachlose sind Personen in besonders schwierigen Lebensumständen. Es ist sozial nicht vertretbar, solche Personen bzw. -gruppen mit hohen Problemlagen an die Peripherie abzuschieben und dort zu konzentrieren. Die ohnehin vorhandenen persönlichen Schwierigkeiten potenzieren sich und eskalieren leicht. Solche Konstellationen verschärfen die ohnehin labile persönliche Situation der Betroffenen und verstärken unter Umständen negative Vorurteile in der aufnehmenden Gastbevölkerung. Eine solche Entwicklung kann niemand ernsthaft wollen.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 21/2012.12
GVG-Vorlage Nummer: 2012/132

Votum: Abgelehnt (Ja:3 Nein:17)Beschluss am: 13.12.2012
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