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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 25.06.2014 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 17.07.2014

Gegenstand/Thema: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Beschlussvorschlag
Die 'Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Bickenbach' in ihrer aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:

§ 22 Beratung, Absätze 5 und 6 sind ersatzlos zu streichen.

§ 24 Redezeit ist ersatzlos zu streichen.
 
Begründung
Die Geschäftsordnung (GO) der Gemeinde Bickenbach legt in § 7 Rechte und Pflichten, Absatz 1 fest: 'Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Gemeindevertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen.'

Es muss im Parlament die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Anträge bzw. Meinungen zu Angelegenheiten und Positionen Dritter klar und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar darlegen zu können. Da eine Gemeindvorstandsmehrheit über das besondere Recht der jederzeitigen Anhörung gemäß § 20 unserer Geschäftsordnung Gelegenheit hat, Regierungsmeinung ausführlich darzulegen, muss GemeindevertreterInnen mit abweichender Meinung bzw. aus den Reihen der Opposition ebenfalls ausreichend Gelegenheit gegeben werden, diese öffentlich vorzutragen.

Eine Begrenzung des Rederechtes der gewählten GemeindevertreterInnen auf einen Beitrag pro Verhandlungsgegenstand bzw. auf eine Redezeit von maximal 5 Minuten schränkt das demokratische Grundprinzip der freien Rede unseres Erachtens unzulässig ein.
Davon abgesehen ist es üblich, dass einzelne GemeindevertreterInnen sich auf einzelne Beratungsthemen besonders spezialisieren und diese sich dann je nach Verlauf einer Debatte möglicherweise mehrfach zu Wort melden wollen. Es macht wenig Sinn, gewählte InteressensvertreterInnen mit Sach- und Fachkompetenz durch kleinkarrierte Regeln in ihrer Entfaltung zu behindern.

Möglichem Mißbrauch der so geänderten Geschäftsordnung kann mit deren Mitteln ein Riegel vorgeschoben werde.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 26/2014.07
GVG-Vorlage Nummer: 2014/049

Die von uns zur Streichung vorgeschlagenen Passagen der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung lauten wie folgt:

'§ 22 Beratung

(5) Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertreter soll zu einem Antrag nur einmal sprechen. Hiervon sind ausgenommen:
- Das Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor der Abstimmung,
- Fragen zur Klärung von Zweifeln,
- Persönliche Erwiderungen.

(6) Die oder der Vorsitzende kann zulassen, dass eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter mehrmals zur Sache spricht. Widerspricht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.


§ 24 Redezeit

(1) Die Redezeit für den einzelnen Beitrag der Gemeindevertreterin oder eines Gemeindevertreters beträgt in der Regel höchstens 5 Minuten, wenn nicht diese Geschäftsordnung abweichendes bestimmt.

(2) Die Gemeindevertretung kann für wichtige Verhandlungsgegenstände, wie insbesondere die Beratung des Haushaltes, die Redezeit abweichend festlegen.'


Zur Argumentation der anderen Fraktionen hier ein Auszug aus dem Protokoll des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses vom 10.07.2014:

'Ulrich Koch ergänzt die schriftliche Antragsbegründung um neue Gesichtspunkte:
Man stelle sich vor, ein Unternehmen oder eine Verwaltung entwickle neue Projekte bzw. Vorhaben. Dazu bilde man verschiedene Arbeitsgruppen, die Teilaspekte vorbereiten sollen. Danach gehe es in die 'Große Runde'. Analog zu unserer Geschäftsordnung würden in dieser Runde nur noch Ergebnisse als Statements mit maximal 5 Minuten Dauer vorgetragen und jede Person dürfe sich nur einmal zu Wort melden. Eine Diskussion, diese Arbeitsgruppen-Teilergebnisse zu einem guten Gesamtvorhaben zusammen zu führen, könne so gar nicht stattfinden.
Diese Geschäftsordnungsregelung beinhalte eine klassische Überregulierung und man beschneide sich selbst.
In dem Begriff Parlament stecke das lateinische Wort 'parlare'. Das bedeute reden.

Michael Krug gibt Einblick in seine Erfahrung, dass Unternehmen in aller Regel nicht demokratisch, sondern diktatorisch organisiert seien. Die FDP halte den Antrag nicht für sinnvoll. Die Redezeiten in der GVG sollten kurz gehalten werden.

Olaf Gries und Robert Middel lehnen diesen KOMM,A-Antrag ab.
In den Fachausschüssen könne eine freie Diskussion stattfinden. Die aktuelle GO-Regelung sei sinnvoll, da sie mehr GemeindevertreterInnen die Möglichkeit gebe, sich zu Wort zu melden. Bei neuem Diskussionsbedarf sei eine Rückverweisung von Beschlussvorlagen an die Fachausschüsse möglich. Es gebe negative Beispiele aus anderen Parlamenten, in denen Debatten zeitlich und inhaltlich ausufern. In Bickenbach habe man mit der aktuell in der GO gefassten Regelung gute Erfahrungen gemacht.
Aus Sicht der CDU gebe es keinen Grund, diese zu verändern.

Felix Netzer verweist auf Erfahrungen in den USA. Dort sei das Filibustern die Taktik einer parlamentarischen Minderheit, durch Dauerreden eine Beschlussfassung durch die Mehrheit zu verhindern oder zu verzögern. Aus seiner Sicht mache die Begrenzung von Redezeiten in der GVG Sinn.

Norman Balß unterbreitet dem Ausschuss einen Kompromissvorschlag: Er schlägt vor,
§ 24 GO um einen Absatz 3 zu erweitern mit dem Inhalt, zu jedem Tagesordnungspunkt die Redezeit für jeweils ein Mitglied jeder Fraktion von 5 auf 10 Minuten zu verdoppeln.
Er stellt der Fraktion KOMM,A anheim, diesen Vorschlag zu übernehmen.'


Siehe auch Presseberichterstattung:


Parlament soll keine „Plapperbude“ werden (veröffentlicht am 19.07.2014 00:05 auf echo-online.de)

Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:17 Enthaltungen:1)Beschluss am: 17.07.2014
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