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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 11.02.2015 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 05.03.2015

Gegenstand/Thema: Flüchtlinge

Beschlussvorschlag
A Willkommenskultur

1. Die Gemeinde Bickenbach richtet noch vor den Schulsommerferien 2015 ein Willkommensfest für die NeubürgerInnen unter besonderer Berücksichtigung der Flüchtlinge auf dem Rathausplatz aus. Dazu sind alle BickenbacherInnen einzuladen. Die Hans-Quick-Schule, die Kita Sonnenland und die Kirchengemeinden sollen eingeladen werden, sich an der Programmgestaltung zu beteiligen.

2. Der 'Bürger-Service' im Foyer des Rathauses soll beratungs- und hilfesuchenden Flüchtlingen genauso wie anderen BickenbacherInnen speziell bei allen Behördenangelegenheiten im Rahmen der Möglichkeiten helfend zu Seite stehen. Speziell sollen Wege zu den für die jeweiligen Probleme zuständigen Behörden geebnet werden. Niemand soll unter Hinweis auf Nichtzuständigkeit einfach abgewiesen werden.

3. Die mit Beschluss des Haushaltes 2015 zur Verfügung gestellten Mittel für den Ankauf eines Containers sollen zur Beschaffung eines für Schul- bzw. Unterrichtsbetriebs geeigneten Modells eingesetzt werden. Dieser Container soll als zusätzlicher Sozial- bzw. Versammlungsraum genutzt werden. Dessen Belegung und Nutzung soll vom Flüchtlingsarbeitskreis eineverantwortlich gemanaged werden.



B Wohnen

4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Kataster für freien Mietwohnraum im Gemeindegebiet aufzubauen und dieses im Rahmen einer 'Kommunalen Wohnungsvermittlung' zu nutzen. Potenziellen Vermietern und Mietern soll Hilfe bis zum Zustandekommen von Mietverträgen angeboten werden.

5. Die Gemeinde Bickenbach nutzt ihre Belegungsrechte für Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus ausdrücklich auch zu Gunsten wohnungsloser Flüchtlinge.

6. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu überprüfen, ob sich im eigenen Vermögensbestand ein leerstehendes Gebäude oder ein bebaubares Grundstück befindet, dass einer Genossenschaft privater InverstorInnen zu einem symbolischen Preis überlassen werden könnte, um vermietbaren Wohnraum für Menschen in sozialer Not, speziell Flüchtlingen, herzustellen. Darüber hinaus sollen besonders folgende Varianten überprüft werden: Überlassung von Grund- und Boden oder Gebäuden in Erbpacht und Wohnraumherstellung im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus.


C Beschäftigung

7. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu prüfen, welche Arbeitsmöglichkeiten es für die in der Gemeinde lebenden Flüchtlinge gibt und welchen Arbeiten diese nachgehen dürfen. Speziell soll die Möglichkeit von Arbeitsgelegenheiten innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens bei der Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen, beim Bauhof, in der Verbandskläranlage und ggfs. auch bei ortsansässigen Vereinen ausgelotet werden.


D Außengelände der Flüchtlingsunterkunft

8. Das umzäunte Außengelände der Flüchtlingsunterkunft ist nach Westen hin deutlich zu erweitern. Der so gewonnene Platz soll vor allem den Kindern eine größere, ständig nutzbare Außenfläche zur Verfügung stellen.

9. Auf dem vergrößerten, umzäunten Außengelände der Flüchtlingsunterkunft sind
- der Container,
- weitere 20 Fahrradständer und
- eine stabile Teppichstange
in Absprache mit dem Flüchtlingsarbeitskreis bezüglich der genauen Verortung unterzubringen.

10. Der gemeindliche Bauhof organisiert durch einen dafür abzustellenden Mitarbeiter im Benehmen mit dem Flüchtlingsarbeitskreis Ordnung und Sauberkeit auf dem umzäunten Außengelände der Flüchtlingsunterkunft. Dafür soll ein regelmäßig einzuhaltender Termin pro Woche verabredet werden, an dem möglichst unter Beteiligung von BewohnerInnen der Unterkunft das Gelände inspiziert, geordnet und gereinigt werden soll. Gleich zum Start dieser Maßnahme sollen den BewohnerInnen feste Fahradabstellplätze zugewiesen werden und deren Belegung überprüft werden. Nicht absprachegemäß abgestellte Fahrräder sind von dem umzäunten Gelände zu entfernen.


E Sicherheit

11. Zur Erhöhung der Sicherheit der BewohnerInnen der Bickenbacher Flüchtlingsunterkunft ist mit den zuständigen Polizeibehörden abzustimmen, dass vor Ort wenigstens einmal täglich persönliche Präsenz durch geeignetes Sicherheitspersonal demonstriert wird. Mit den BewohnerInnen ist abzustimmen, was im Fall von Bedrohungen für Personen oder Sachen zu tun ist. Speziell soll eine klare Absprache über telefonische Alarmierung getroffen und eingeübt werden.

12. Mit der örtlichen Feuerwehr ist eine Ortsbegehung der Flüchtlingsunterkunft vorzunehmen. Dabei ist mit den BewohnerInnen abzuklären, was im Brandfall zu tun ist, und eine telefonische Alarmkette zu verabreden. Anläßlich dieses Ortstermins ist zu klären, ob alle notwendigen Brandschutzvorkehrungen vorhanden sind, und das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern und Feuerlöschern überprüft werden. Die Einweisung in deren Funktionsweise soll mit ausgewählten BewohnerInnen der Flüchtlingsunterkunft an geeigneter Stelle und zu einem geeigneten Zeitpunkt eingeübt werden.

13. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt für FußgängerInnen eine Querungshilfe über die Berta-Benz-Straße einbauen zu lassen. Diese Querungshilfe soll zwischen den Einmündungen der Straßen Am Stellwerk und der Breithauptstraße verortet werden. Dieses Bauvorhaben ist aus Mitteln des laufenden Haushaltsplans für Verkehrssicherungsmaßnahmen überplan beziehungsweise außerplan zu finanzieren. Hilfsweise sind so nicht finanzierbare Anteile in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.
Als Sofortmaßnahme sind an der Stelle der einzubauenden Querungshilfe Zebrastreifen aufzubringen und mit entsprechenden Verkehrszeichen auszuschildern.


F Flüchtlingsarbeitskreis

14. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen formalrechtlich beanstandungsfreien Weg zu finden, wie dem Flüchtlingsarbeitskreis die freie Verfügung über die mit dem Haushalt 2015 beschlossenen Geldmittel in Höhe von 5.000 Euro ermöglicht werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu festzusetzen, in welcher Form die daraus getätigten Ausgaben gegenüber der Gemeinde belegt werden müssen. Ausdrücklich zulässig soll die Erstattung von Sachaufwendungen von ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern für deren Tätigkeit zugunsten der in Bickenbach untergebrachten Flüchtlinge sein.

15. Anstelle des 'Materiallager'-Containers soll dem Flüchtlingsarbeitskreis eine alternative Möglichkeit zur Aufbewahrung von Materialien aller Art geboten werden, die für dessen Arbeit erforderlich sind. Dabei sind vor allem Möglichkeiten im Bauhof und Rathauskeller in Betracht zu ziehen.
 
Begründung
ergibt sich aus den Antragspunkten selbst bzw. erfolgt mündlich
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 32/2015.03
GVG-Vorlage Nummer: 2015/014

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 32/2015.03]

In einem Brief, zugestellt am 26. Februar 2015, wehren sich 16 Angestellte der Gemeinde gegen eine falsche Darstellung ihrer Arbeit im Zusammenhang mit Flüchtlingen. Hier der Text des Schreibens: Brief vom Februar 2015

Aus Anlaß dieses Schreibens haben wir den Punkt 2 dieses Antags zurückgezogen, da er damit gegenstandslos geworden ist.


Siehe auch Komm,Aktuell Ulrich Koch entschuldigt sich bei Gemeindeangestellten für missverständliche Formulierung


Presseberichterstattung aus dem Darmstädter Echo:



Mehr Platz und Sicherheit für die Gäste (veröffentlicht am 17.02.2015 00:07 auf echo-online.de)

Koch entschuldigt sich (veröffentlicht am 28.02.2015 00:06 auf echo-online.de)


Pressebericht im Bergsträsser vom 18. Februar 2015




Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:18)Beschluss am: 05.03.2015
 
Beschluss
Punkt 2 des Antrages wurde zurückgezogen.
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