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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 28.10.2015 Status: erledigt/zurückgezogen  zur GV-Sitzung am: 19.11.2015

Gegenstand/Thema: Bürgerhaus

Beschlussvorschlag
  1. Das Bürgerhaus soll zeitnah im Bestand komplett saniert werden gemäß der 'Variante A', Wirtschaftsvergleichsgutachten des Ing. Büros Binder & Jarczyk.

  2. Die Finanzmittel für eine dementsprechende Planung sollen in den Haushalt 2016 eingestellt, die Kosten für die Sanierung in das Investitionsprogramm für das Jahr 2017 -und erforderlichenfalls 2018- eingeplant werden.

  3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung im Laufe des Jahres 2016 ein Konzept für die Ausstattung des Bürgerhauses inklusive Kostenschätzung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen:
    • Übertragungstechnik
    • Beleuchtungstechnik
    • Vorhänge (Bühnenvorhang und Vorhänge zur Verdunklung)
    • Mobiliar .

 
Begründung
Die Körperschaften der Gemeinde haben die Aufgabe, die Lebensverhältnisse der Bürgerschaft, von der sie gewählt worden ist, verantwortungsvoll zu gestalten und im Rahmen der Möglichkeiten zu verbessern. Dabei ist mit den Ressourcen pfleglich umzugehen.
Eine Einrichtung wie das Bürgerhaus als Ort der Begegnung und Bühne des sozialen und kulturellen Zusammenlebens ist demzufolge zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Nach über fünfzigjähriger Nutzung des Bürgerhauses ist der Weiterbestand wegen akuten Sanierungsbedarfs und veralteter Ausstattung nicht mehr gesichert. Ohne Eingriff der zuständigen gemeindlichen Organe ist eine einschränkungsfreie Nutzung auf Grund von baulichen Mängeln nicht mehr lange gewährleistet.

Das von der Gemeinde beauftragte Gutachten hat die wirtschaftlichen Folgen dreier auf der Hand liegender Handlungsoptionen:
  • Komplettsanierung unter Erhalt der Baukonstruktion und Baustruktur (Sanierung im Bestand) [Variante A - Sanierung]

  • Teilabbruch unter Beibehalt des Kellergeschosses und Neubau der oberirdischen Bauteile adäquat wie Bestand [Variante B - Teilneubau / Sanierung KG] sowie

  • Komplettabbruch und Neubau in Massivbauweise mit gleichen Nutzflächen und gleicher Kubatur wie Bestand [Variante C - Abriss / Neubau]
vergleichbar nebeneinander gestellt. Demnach liegen die Schätzkosten bei
  • Variante A: 1.024.139,56 ¤

  • Variante B: 1.723.711,86 ¤

  • Variante C: 2.037.812,40 ¤.
Bei vergleichbarer Größe und Ausstattung liegen die Kosten für die Variante B beim knapp 1,7-fachen und für die Variante C beim knapp 2-fachen der Kosten für die Basisvariante A.

Die Informationsveranstaltung am 16. Oktober 2015 hat zur Frage der Zukunft des Bürgerhauses aus der Bürgerschaft weder ein Signal erkennen lassen, nichts zu tun, noch ein aufwendiges und damit teures Sanierungsvorhaben bzw. einen Komplettneubau vorzunehmen.

Die Befragung der Vereine und Körperschaften hat klar erkennen lassen, dass es auch zukünftig einen Bedarf für eine Einrichtung wie das Bürgerhaus gibt.

Deshalb plädiert die KOMM,A-Fraktion für eine Sanierung im Bestand im Sinne der vorgestellten Variante A.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 38/2015.11
GVG-Vorlage Nummer: 2015/084

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 38/2015.11]

Der Antrag wurde von der KOMM,A-Fraktion zurückgezogen.
 
Erläuterung
Im PLU-Ausschuss war ein gemeinsamer Beschlussvorschlag als Empfehlung an die Gemeindevertretung wie folgt erarbeitet worden:
  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung des Bürgerhauses auf der Basis der VARIANTE A des Vergleichsgutachtens des Ing.-Büros Binder & Jarczyk.

  2. Im Haushaltsplan 2016 sind die erforderlichen Mittel für die Planungskosten einzustellen.

  3. Die Gemeindevertretung ruft einen „Arbeitskreis Bürgerhaus“ ins Leben. Über die Zusammensetzung des Arbeitskreises entscheidet der PLU-Ausschuss.

Diese Beschlussvariante wurde einstimmig verabschiedet.
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