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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 26.04.2016 |
Status: angenommen |
zur GV-Sitzung am: 10.05.2016 |
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Gegenstand/Thema: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
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Beschlussvorschlag |
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der KOMM,A-Fraktion
Aufgrund der §§ 60 Abs. 1, 62 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I. Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I. Seite 618) hat die Gemeindevertretung in Bickenbach am 10.5.2016 die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bickenbach wie folgt geändert:
Artikel 1: a. In § 6 Absatz 3 Satz 1 wird 'schriftlich' ersetzt durch 'in Textform'. b. In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird nach 'Vorsitzenden der Gemeindevertretung' ergänzt: ', den stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung'. c. In § 19 Absatz 3 Satz 1 wird '20.00 Uhr' durch '19.30 Uhr' ersetzt. d. § 22 Absatz 5 und 6 entfallen. e. § 24 Absatz 1 wird ein zweiter Satz angefügt: 'Die Redezeit für den ersten Beitrag einer Fraktion zu einem Verhandlungsgegenstand beträgt abweichend hiervon maximal 10 Minuten.'
Artikel 2: Die Änderungen treten mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Bickenbach, 10. Mai 2016 Markus Hennemann Vorsitzender der Gemeindevertretung |
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Begründung | Zu a.: Die Änderung dient zur Vereinfachung des Verfahrens. Auch alle anderen Meldungen müssen bereits nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen. Zu b.: Anpassung an die gelebte Praxis. Zu c.: Die Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 20.00 Uhr hat sich nicht bewährt. Häufig wurden Sitzungen erst deutlich nach 22.30 Uhr beendet. Die zusätzliche halbe Stunde vor Beginn soll mehr zeitliche Flexibilität in Sitzungen schaffen. Zu d.: Die Beschränkung auf nur einen Redebeitrag pro Person und Verhandlungsgegenstand soll entfallen, da häufig nur eine Expertin / ein Experte pro Fraktion vorhanden ist. Über Geschäftsordnungsanträge kann im Falle eines Missbrauchs der flexibleren Regelung eine Beratung weiterhin zügig beendet werden. Zu e.: Für den Hauptredebeitrag einer Fraktion steht somit die doppelte Redezeit zur Verfügung.
Der Antrag ist im HFS-Ausschuss zu behandeln. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 04/2016.05 GVG-Vorlage Nummer: 2016/045
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 04/2016.05] |
| Votum: Zugestimmt (Ja:13 Nein:9) | Beschluss am: 10.05.2016 | | Beschluss | Der Antrag wurde in der abschließenden Gesamtabstimmung von den Fraktionen CDU und FDP geschlossen abgelehnt.
Zu Artikel 1 c, Vorverlegung des Sitzungsbeginn auf 19.30 Uhr, war zuvor seitens der FDP ein Änderungsantrag des Inhalts, den Endzeitpunkt auf 23.00 Uhr nach hinten zu verschieben, gestellt worden. Dieser Änderungsantrag wurde mit 13 Stimmen von SPD und KOMM,A gegen 9 Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Artikel 1 a und 1 b wurden einstimmig angenommen. |
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