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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 05.01.2017 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 26.01.2017

Gegenstand/Thema: Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Veränderungsperre und Offenlegung

Beschlussvorschlag
  1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der von der Gemeindevertretung am 8. September 2016 beschlossenen Veränderungssperre für den Bereich der im Offenlegungsverfahren befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' unmittelbar und nachdrücklich Geltung zu verschaffen.

  2. Die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 'Nördlich der Darmstädter Straße', 1. Änderung, soll um wenigstens 2 Wochen verlängert werden.

 
Begründung
zu 1) Am 5. Januar 2017 konnte beobachtet werden, dass mehrere Personen auf dem Gelände östlich der ehemaligen Metzgerei Schemel mit einem Bagger arbeiteten, obwohl die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' noch keine Rechtskraft hat und Baugenehmigungen noch nicht erteilt worden sind.
Dies kann auf gar keinen Fall hingenommen werden. Insbesondere sind vor einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur beabsichtigten 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' jegliche Rodungsarbeiten und Bodenbearbeitungen zu unterlassen, damit auch bezogen auf Fauna und Flora keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden.

zu 2) Die von der Gemeindeverwaltung festgesetzte Frist für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs vom 27. Dezember 2016 bis zum 27. Januar 2017 sowie auch der Termin ihrer Bekanntmachung am 19. Dezember 2016 im Darmstädter Echo lagen ausgesprochen ungünstig über die Weihnachtspause und die Schulweihnachtsferien. Viele mehr oder weniger betroffenen Personen aus der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit in Urlaub oder durch die Feiertage nur eingeschränkt in der Lage, sich mit dem Gegenstand der Bauleitplanung ausreichend zu befassen. In dieser Zeit sind manche Behörden geschlossen oder arbeiten nur mit kapper personeller Ausstattung. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden ist, haben diesen engen Fristsetzungen negative Folgen für die Wahrnehmung der gesetzlich garantierten Beteiligungsrechte.
Deshalb sollte die Gemeinde diese Frist gem. § 4 (2) BauGB angemessen verlängern.


Wir bitten um Behandlung dieses Antrages im PLU-Ausschuss.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 14/2017.01
GVG-Vorlage Nummer: 2017/004

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 14/2017.01]

Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:17)Beschluss am: 26.01.2017
 
Beschluss
Auch von den anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung wurde die Durchsetzung der Veränderungssperre als selbstverständliche Aufgabe des Gemeindevorstandes erklärt. Von daher war eine Abstimmung über diesen Punkt nicht notwendig. Wir hatten nicht auf eine Abstimmung insistiert, da der Zweck des Antrages diesbezüglich bereits erfüllt war.
Die beantragte Verlängerung der Offenlegungsfrist um zwei Wochen wurde dagegen von allen anderen Fraktionen (SPD, CDU und FDP) abgelehnt. Folgende Argumente wurden genannt:
  • die Offenlegung über den Jahreswechsel in den Schulferien sei eher ein Vorteil als ein Handicap - viele Leute seien 'zwischen den Jahren' zu den Sprechzeiten im Rathaus erschienen,

  • eine Fristverlängerung sei von keinem Träger öffentlicher Belange gewünscht worden,

  • eine Verlängerung der Offenlegungsfrist verkürze die Zeit für das Planungsbüro, eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zu den Argumenten der EinwenderInnen zu erstellen, und die Zeit für die GemeindevertreterInnen, sich mit der Beschlussvorlage und den Argumenten auseinanderzusetzen.
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