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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 19.04.2017 Status: (noch) nicht beraten/zurückgestellt  zur GV-Sitzung am: 04.05.2017

Gegenstand/Thema: Verkehrssicherung Berta-Benz-Straße

Beschlussvorschlag
Über die Berta-Benz-Straße ist im Bereich zwischen der Einmündung des Weges zur Fohlenweide und der Einmündung der Straße Am Stellwerk eine Querungshilfe einzubauen. Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Notwendige zu veranlassen, damit diese Maßnahme noch im Jahr 2017 umgesetzt werden kann.
 
Begründung
Auf der Berta-Benz-Straße wird durch den motorisierten Verkehr regelmäßig zu schnell gefahren. Dadurch wird vor allem der Fuß- und Radverkehr, welcher die Berta-Benz-Straße queren muss, erheblich gefährdet. Dies ist nicht hinnehmbar.

Mit ihrer Entscheidung vom 7. Mai 2015 hat die Gemeindevertretung den Bürgermeister in seiner Funktion als Ortspolizeibehörde beauftragt 'zu überprüfen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten ( ) Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung ( ) an der Berta-Benz-Straße unmittelbar südlich der Einmündung des Weges zur Fohlenweide und unmittelbar nördlich der Einmündung der Straße Am Stellwerk aufgestellt und betrieben werden könnten. Stehen einer solchen Maßnahme keine verwaltungstechnischen oder finanziellen Hindernisse im Wege, ist diese Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen.' Zwischenzeitlich berichtete der Bürgermeister, dass nach seiner Ansicht neben Geschwindigkeitskontrollen in diesem Straßenabschnitt auch baulich-technische Massnahmen zur Querungshilfe für den fußläufigen Verkehr notwendig seien.

Mit dem Beschluss zum Haushalt 2017 wurden Finanzmittel im Umfang von 30.000 Euro für den Bau einer Querungshilfe an der Berta-Benz-Straße zur Verfüngung gestellt. Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Sie muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für Abhilfe sorgen.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 16/2017.05
GVG-Vorlage Nummer: 2017/036

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 16/2017.05]

Dieser Antrag wurde von uns zurückgestellt, da Finanzmittel im Umfang von ca. 70.000 Euro zusätzlich benötigt werden, die erst mit dem nächsten Haushalt für 2018 eingestellt werden könnten. Diese Mittel sind notwendig, weil eine Querungshilfe (Mittelinsel) mindestens 1,60 Meter breit sein muss. Daher müssen die Fahrbahnen verschwenkt werden und es muss dafür ggfs. Gelände zugekauft werden.

Der Antrag wurde (noch) nicht beraten / zurückgestellt / von KOMM,A für erledigt erklärt.
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