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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 03.05.2017 |
Status: abgelehnt |
zur GV-Sitzung am: 04.05.2017 |
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Gegenstand/Thema: 3. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten |
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Beschlussvorschlag |
Die Beschluss-Vorlage 2017/026-1 des Gemeindevorstandes für eine '3. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten' wird in Artikel I, § 2, Absatz 1 letzter Satz wie folgt geändert:
'Die gewünschte Betreuungszeit ist halbjährlich (vom 01.08. bis 31.01. und vom 01.02. bis 31.07.) anzumelden. Eine Aufstockung oder Reduzierung der Betreuungszeit ist jederzeit jeweils zum 1. des Folgemonats möglich.'
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Begründung | Das gesellschaftliche Ziel, für Familien Lebensbedingungen zu schaffen, in der Kinder nicht zu einer wirtschaftliche Belastung werden müssen, verbietet eine Gestaltung der Kindertagesstättengebühren nach rein betriebswirtschaftlichen Bewertungskriterien. Die Kosten für Kinderbetreuung sind zuvörderst gesamtgesellschaftlich zu schultern. In diesem Sinne stellt die Entscheidung über die Gebührengestaltung eine politische Entscheidung dar. Die Gemeindevertretung muss einen Abwägungsprozess zwischen der Belastung der Gesamtheit der gemeindlichen SteuerzahlerInnen und den gebührenpflichtigen Eltern ausbalancieren.
Die Wahl der Betreuungszeiten für Kinder ist in vielen Fällen nicht frei, sondern wird diktiert durch Veränderungen in den Lebens- und Arbeitsverhältnissen. Einmal vorgewählte Betreuungszeiten unter Umständen bis zu einem halben Jahr nicht verändern zu können, birgt für Eltern auch das Risiko materieller Mehrbelastungen. Hier kann die Allgemeinheit zur Entlastung beitragen. Daher muss die Gemeinde unseres Erachtens die möglichen Mehrkosten für die Vorhaltung des erforderlichen Personals in den Kinderbetreuungseinrichtungen schultern. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 18/2017.05 GVG-Vorlage Nummer: 2017/037
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 18/2017.05] |
| Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:19) | Beschluss am: 04.05.2017 | | Beschluss | Alle anderen Fraktionen waren der Ansicht, dass die höhere Flexibilität für Eltern nur mit deutlich erhöhten Personalkosten zu gewährleisten sei. Auch seien keine diesbezüglichen Elternwünsche bekannt geworden. |
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