KOMM,A
Die KOMMunale Alternative in Bickenbach

Startseite
KOMM,Aktuell
Termine
Kontakt
Unsere KandidatInnen
Unser Programm
Anträge von KOMM,A
KOMM,A-Center

KOMM,Aktuell

zurück zur Übersicht

24.11.2018Verkehrsplanung: Radverkehrsachse Ost
von
Ulrich Friedrich Koch
Die Gemeinde hat das Interesse an der Weiternutzung der seither von Alnatura gemieteten Liegenschaft durch einen neuen Gewerbesteuerzahler. Der Eigentümer hat ein Interesse daran, weiterhin gute Mieteinnahmen zu erzielen. Konkret steht an, den aktuell gültigen Bebauungsplan 'An den Linden' zu verändern, um einem bestimmten Interessenten die Ansiedlung zu ermöglichen.

Dafür legte der Gemeindevorstand dem Parlament zum 15. November 2018 eine Beschluss-Vorlage (2018/162-1) vor. Im Rahmen eines 'vereinfachten Verfahrens' soll der bestehende B-Plan geändert, die Aufstellung und gleichzeitig die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

Zur gleichen Sitzung der Gemeindevertretung hatte KOMM,A einen Antrag zur Mittelfristige Verkehrsplanung eingebracht, in der wir unter anderem die planerische Festsetzung von Radverkehrsachsen in Nord-Süd- und West-Ost-Richtung vorschlugen.

Mit der anstehenden B-Plan-Änderung für das Betriebsgelände Alnatura sahen wir eine gute Gelegenheit, einen Teil unserer Radverkehrsideen planerisch umzusetzen: Im Interesse des fußläufigen und radfahrenden Verkehrs im Osten unserer Gemeinde in Nord-Süd-Richtung sollte neben der Einmündung der Jugenheimer- in die Darmstädter Straße eine unter dem Bickwinkel der Verkehrssicherheit bessere Verbindung abseits der vielbefahrenen überregionalen Straßen Jugenheimer und Darmstädter Straße (Kreis- und Bundesstraße) eröffnet werden. Hierfür bietet sich planerisch eine Option von der Straße 'Im Sachsenhausen' über das südwestliche Alnatura-Betriebsgelände auf den Fuß- und Radweg zwischen dem Fußgängerüberweg in Höhe 'Im Hasengrund' bzw. 'Im Pfarrgarten' und der Einmündung des Schuldorfweges in die Darmstädter Straße.

Wie wir von Anliegern hörten, entspricht eine solche Variante früheren Wegbeziehungen.

Dieser Weg böte Schul- und Kitakindern aus Lundgreenstraße, Waldkolonie, Alsbacher Straße und Jugenheimer Straße eine weitaus geschütztere Verbindung zur 'Kinderinsel' und gleichermaßen Kirchen- und Friedhofsbesucher*innen aus der östlichen Waldstraße/Auf dem Weißgerber/Hintergraben/Mühlgraben und Im Hasengrund.



(hinterlegtes Luftbild aus Google Earth)



(Auszug aus der Grafik des B-Plans 'An den Linden'


Wir von KOMM,A dachten, die jetzt notwendige Änderung des B-Plans böte eine gute Gelegenheit, den Interessen der 'schwächeren' Verkehrsteilnehmer Geltung zu verschaffen und mit allen Beteiligten jetzt nach für alle erträglichen Lösungen zu suchen.

Anlässlich der Beratung in der Gemeindevertretung folgten uns keine der anderen Fraktionen.

Folgende Gegenargumente wurden geltend gemacht:
  1. Mit einer solchen Änderung könne die gewünschte Bauleitplanung nicht mehr im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Der KOMM, A-Antrag bedeute eine fahrlässige Verzögerung der Gewerbeansiedlung nach Wegzug von Alnatura.

  2. Das Bauleitplanverfahren werde von dem interessierten Nachmieter mitfinanziert. Diese Kostenbeteiligung würde durch den zusätzlichen Änderungswunsch 'mißbraucht'.

  3. Mit einem solchen Planungswunsch verfüge KOMM, A bzw. ggfs. die Gemeinde über fremdes / ihr nicht gehörendes Gelände.

  4. Diese Wegführung bedeute einen Umweg.

Dazu ist anzumerken:
    zu 1) Zur Vorbereitung der B-Plan-Änderung fanden Gespräche zwischen Gemeinde, Eigentümer und ansiedlungswilliger Firma statt. Bereits dabei hätten solche Änderungswünsche der Gemeinde vorgetragen werden können und müssen. Die Verzögerung KOMM, A anzulasten ist insofern unredlich.

    zu 2) Da die beabsichtigte B-Plan-Änderung im Interesse des potentiellen Nachmieters liegt, ist die Mitfinanzierung nicht anrüchig. Im übrigen wäre eine Kostenteilung durchaus machbar.

    zu 3) Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde bzw. bei der Gemeindevertretung unabhängig von den Besitzverhältnissen im Planungsgebiet. Daran ist nichts unanständig. Es zählt der Planungswille. Alles weitere ist ggfs. in Verhandlungen mit Eigentümern zu regeln.

    zu 4) Ob die vorgeschlagenen 'Radverkehrsachse Ost' ein Umweg bedeutet hängt ab von Start- und Zielpunkt eines Weges. Manchmal ist ein Umweg besser als sich unnötig Gefahren auszusetzen. Der Einmündungsbereich der Jugenheimer in die Darmstädter Straße birgt ein enormes Gefahrenpotenzial vor allem für die 'schwächeren Verkehrsteilnehmer'. Zurzeit kann dieser Bereich garnicht umfahren werden.

Unser Geschäftsordnungsantrag zur Rücküberweisung an den Gemeindevorstand wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Beschluss-Vorlage zur Änderung des B-Plans 'An den Linden' wurde unverändert mit 19:0:4 Stimmen angenommen.

Wir meinen, hier ist eine gute Gelegenheit zur Verbesserung des fußläufigen Verkehrs und des Radverkehrs leichtfertig vertan worden.






zurück zur Übersicht

Termine

Alle Termine

KOMM,Aktuell

16.01.2021

Neue KOMM,A-Homepage ist online mehr...


11.12.2020

Fragestunde im Parlament gerät zum schlechten Theater mehr...


03.12.2020

40 Jahre grün-alternative Politik in Bickenbach mehr...


03.12.2020

01. FLUB - Die Grüne - KOMM,A mehr...


03.12.2020

02. Wahlprogramme und -flyer mehr...


Alle KOMM,Aktuell-Einträge


XML
Newsfeed
 -  Newsletter
Newsletter

Impressum   Datenschutz