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20.05.201970 Jahre Grundgesetz - Petition: Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität
von
Ulrich Friedrich Koch
Petition fordert allgemeines Bleiberecht für ein Leben in Würde

(Frankfurt am Main/Köln) Anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes (23. Mai 1949) fordern das Grundrechtekomitee und medico international eine Geste des politischen Willens, die es so in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gab. In einer Petition an den Bundestag fordern sie ein allgemeines Bleiberecht für Geduldete und Illegalisierte in Deutschland. Diese Forderung wird mitgetragen von mehr als hundert Organisationen bundesweit, sowie von zahlreichen prominenten Einzelpersonen wie Ferda Ataman, Ilija Trojanow und Gesine Schwan.

Nach Artikel 1 des Grundgesetzes soll die „Würde des Menschen unantastbar“ sein. Eine wichtige Bedingung für ein Leben in Würde ist die „Freiheit vor Furcht und Not“, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte festhält. In Deutschland leben jedoch hunderttausende Menschen – oft über Jahre – in existenzieller Unsicherheit, weil sie lediglich über ein prekäres oder über gar kein Aufenthaltsrecht verfügen.

„Menschen, die von Kettenduldungen oder Illegalisierung betroffen sind, wird ein Leben in Würde vorenthalten“, so Albert Scherr vom Grundrechtekomitee. „Die anhaltende Unsicherheit über die Zukunft stellt eine gravierende Belastung für die Betroffenen dar, verunsichert und verängstigt. Der 70. Jahrestag des Grundgesetzes ist ein geeigneter Anlass, um einen Schritt in Richtung Abschaffung dieses unhaltbares Zustandes zu gehen.“

„Die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte gelten für alle Menschen hier, nicht nur für die Deutschen. Eine legale Bleibeperspektive für Illegalisierte und Geduldete ist die Voraussetzung dafür, dass sie ihre Menschenrechte uneingeschränkt wahrnehmen können“, erläutert Ramona Lenz, Referentin für Flucht und Migration bei medico international.

Der grundrechtlich normierte Schutz der Menschenwürde ist eine politische Konsequenz aus der nationalsozialistischen Barbarei, in der Menschen systematisch diskriminiert, entrechtet und entmenschlicht worden sind. „Gerade weil selbsternannte sogenannte Patrioten und Nationalisten vermehrt versuchen, alles was der Kapitalismus verbrochen hat, den Geflüchteten in die Schuhe zu schieben, halte ich es für unerlässlich, sich immer wieder auf unsere grausame Geschichte zu besinnen und auf das daraus resultierende Grundgesetz", betont der Musiker Konstantin Wecker, der zu den Erstunterzeichnern der Kampagne zählt.

„Wir müssen im Interesse der Geflüchteten und unseres Gemeinwesens vernünftig und menschlich aus dem Dickicht der Illegalität herauskommen“, meint auch Gesine Schwan von der Humboldt-Viadrina Governance Plattform. Und der Schriftsteller Ilija Trojanow hält fest: „Der Versuch, eine allgemeingültige Heimat zu bestimmen, ist die Fortsetzung von Gewalt. Deshalb: Bleiberecht statt Heimat.“ Beide gehören zu den Erstunterzeichnern der Kampagne.



Ab dem 20. Mai 2019 kann die Forderung über ein Online-Portal öffentlich unterstützt werden:

Petition Bleiberecht


Hier finden Sie die Petition und die ausführliche Begründung gleichfalls: http://www.grundrechtekomitee.de/node/981


Für Nachfragen und Interviewwünsche:

- Dr. Ramona Lenz, medico international: Tel. 0163 25 62 185 oder lenz@medico.de

- Prof. Dr. Albert Scherr, Komitee für Grundrechte und Demokratie: Tel. 0157 704 73840 oder scherr@ph-freiburg.de

- Dirk Vogelskamp, Komitee für Grundrechte und Demokratie: Tel. 0221 972 69 30 oder info@grundrechtekomitee.de



Komitee für Grundrechte und Demokratie

Aquinostraße 7-11 , 50670 Köln

Tel.: 0221- 972 69 30

eMail: info@grundrechtekomitee.de



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