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07.11.2019Seniorenbeirat - für Bickenbach kaum eine Verbesserung
von
Ulrich Friedrich Koch
Anfang Juni diesen Jahres stellte die SPD-Fraktion den Antrag, in unserer Gemeinde einen Seniorenbeirat einzurichten. Sie bezog sich auf das Wirken der Seniorenbeiräte in unserer Nachbargemeinden Alsbach-Hähnlein und Seeheim-Jugenheim.

Laut Satzung des Alsbach-Hähnleiner Seniorenbeirates ist dessen Zweck die 'Wahrnehmung der besonderen Interessen' und die 'Förderung der Mitwirkung von Senioren/Seniorinnen an Gestaltungsprozessen'.

KOMM, A hat diese Initiative nicht unterstützt. Dies soll hier begründet werden:


Im Sinne von mehr Bürgerbeteiligung ist der Wunsch nach der Einrichtung eines Seniorenbeirates leicht zu bejahen. Eine solche Entscheidung hat aber Konsequenzen.

Problem von Seniorenbeiräten ist, dass damit Doppelstrukturen zu Kommunalparlamenten aufgebaut werden. Voraussetzung ist die Durchführung von Wahlen. Es gibt Beratungen und Beschlussempfehlungen. Diese müssen vor- und nachbereitet werden. Es braucht eigene Finanzmittel und ein Büro mit Personal. Dazu kommen absehbar Probleme, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sich möglichst für mehrere Jahre bereit erklären sollten, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Dies alles bedeutet einen hohen Aufwand, der gerechtfertigt sein muss.

Wenn man die Notwendigkeit von Seniorenbeiräten bejaht, muss konsequenterweise auch die Einrichtung von Frauenbeiräten befürwortet werden. Auch für Frauen wäre die 'Wahrnehmung der besonderen Interessen' und die 'Förderung der Mitwirkung ( ) an Gestaltungsprozessen' hilfreich.
Frauen wie Senior*innen haben aktives und passives Wahlrecht bei (Kommunal-)Wahlen. Sie können sich direkt an den Entscheidungen der Politik für die Gemeinde beteiligen und benötigen normalerweise keine Hilfskonstruktionen.
Die Frage besonderer Mitwirkungsformen bei Jugendlichen und Ausländer*innen ist insofern differenzierter zu betrachten, da nicht alle aus diesen Bevölkerungsgruppen jeweils wahlberechtigt sind.

Die aktuelle Initiative zur Einrichtung eines Seniorenbeirates kommt aus einer Fraktion der Gemeindevertretung. Dies ist gutes Recht.
Angesichts der Erfahrungen bei anderen Seniorenbeiräten steht aber zu befürchten, dass Seniorenbeiräte lediglich als verlängerter Arm von Parteien wirken. So treten anderen Orts zum Seniorenbeiratswahlen oft Listen oder Einzelkandidat*innen aus den Reihen der 'AG 60+' oder der 'Seniorenunion', also den Seniorenabteilungen der Parteien SPD und CDU an. Zu beobachten ist auch die Kandidatur von ehemaligen Protagonisten aus den Reihen der politischen Parteien, quasi als 'Altenteil' für ehemalige Parlamentarier.

Seniorenbeiräte haben ein Legitimationsproblem. Beschlüsse von Seniorenbeiräten sind für Kommunalparlamente nicht bindend. Diese können lediglich als Beschlussempfehlungen wirken.
Vielen Seniorenbeiräten fehlen zudem Rede- beziehungsweise Antragsrecht in den Parlamenten.

Bickenbach mit knapp 6.000 Einwohner*innen ist einfach zu klein, um die beschriebenen Doppelstrukturen zu rechtfertigen. Selbstvertretung und Sensibilisierung für spezifische Anliegen kann hier erreicht werden unter anderem durch:
  • 'Bürgerschaftliche Eingaben' direkt bei der Gemeindevertretung

  • Initiativen gegenüber den Ortsverbänden der politischen Parteien bzw. Wähler*innen-Initiativen

  • Mitarbeit in den Vereinen

  • Vorsprache beim Bürgermeister, Gemeindevorstand und/oder Gemeindeverwaltung.

Diese Form der Interessenvertretung muss nur genutzt werden...


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