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28.08.2009Das Haus der Bickenbacher Bürger
von
Felix Günther
Die gudd Stubb von Bickenbach ist in die Jahre gekommen. Sie entstand in den Jahren 1961/62 im Rahmen des vom damaligen Ministerpräsidenten Georg August Zinn vorangetriebenen landespolitischen Programms zur 'sozialen Aufrüstung des Dorfes'. Das Bürgerhaus sollte dem gemeindlichen Kultur- und Vereinsleben ein Zentrum geben. Unsere Gemeinde hatte 1961 3.024 Einwohnerinnen und Einwohner.

Zur Vorgeschichte gehört die Gründung der Sport- und Kulturgemeinde (SKG) nach dem zweiten Weltkrieg noch im Jahr 1945. Im Jahr 1950 schlossen sich die Vereine unserer Gemeinde im 'Orts- und Kulturkartell' (O.K.K.) zusammen. Zweck der Ortskartellgründung war laut Satzung unter anderem der Bau einer Turnhalle. Im gleichen Jahr wurde das erste Bickenbacher Volksfest gefeiert. In der Festschrift zum Volksfest 1953 schrieb der erste Vorsitzende des O.K.K. Adolf Weidmann: 'Wir brauchen ein Jugendheim, eine Stätte der Erholung und Freizeitgestaltung.' Es sollte ein Heim für die gesamte Jugend sein, in dem unmittelbar Körper und Geist gesunden sollen. Dieses Heim entstand in den Folgejahren auf der südlichen Seite des Waldsportplatzes. 1969 wurde das O.K.K. aufgelöst und die 'Arbeitsgemeinschaft Bickenbacher Vereine' (ABV) gegründet. Die Hans-Quick-Schule wurde 1971 auf der Ostseite des Bürgerhauses errichtet. Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre wurde die Altentagesstätte an das Bürgerhaus angebaut. In der ersten Hälfte der neunziger Jahre wurde die Kindertagesstätte Hasentanne zwischen dem Bürgerhaus und der Hans-Quick-Schule erbaut. Im März 2002 brannte die Kindertagesstätte Höhsand in der Raiffeisenstraße ab. Statt die Kita Höhsand am seitherigen Standort neu zu errichten wurde die Kindertagesstätte Hasentanne auf dem Freigelände südlich des Bürgerhauses erweitert und im Herbst 2004 als Kindertagesstätte Sonnenland eröffnet. Rund um das Bürgerhaus hat eine bauliche Verdichtung stattgefunden, die man in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts wohl weder für möglich, noch für wünschenswert gehalten hat. Um das Jahr 2000 wurde von Gemeindevorstand und -parlament erstmals eine grundlegende Sanierung des bestehenden Bürgerhauses diskutiert und grobe Maßnahmenpakete beplant und Kostenschätzungen eingeholt. Diese Pläne wurden nicht weiter verfolgt. Im Kommunalwahlkampf 2001 hat zuerst die CDU die Idee eines kompletten Neubaus öffentlich auf die politische Tagesordnung gesetzt. Mit der Erweiterung der Kita Hasentanne auf dem letzten Stück Freigelände südlich des Bürgerhauses schlug das letzte Stündlein unserer gudd Stubb.

Projekt Bürgerhaus Neubau



Nach den Kommunalwahlen 2001 wurde es still um entsprechende Planungen. Sieben Jahre wurde nichts unternommen. Mit der Erweiterung der Kita Sonnenland nach dem Brand der Kita Höhsand und der damit einhergehenden Ausweitung des Kita-Außengeländes direkt bis an das Bürgerhaus wurde die Nutzungsmöglichkeit des Bürgerhauses am jetzigen Standort stark eingeschränkt. Die fast schon vorsätzliche Unterlassung jeglicher vernünftigen Sanierung der alten Bausubstanz des Bürgerhauses machte eine weitere Nutzung am aktuellen Standort nicht mehr zukunftsfähig. Dieser Einsicht beugte sich auch die Fraktion 'Kommunale Alternative' (KOMM, A). Am 21. August 2008 beantragte KOMM, A einen Grundsatzbeschluss für einen Bürgerhausneubau: 'Die Gemeindevertretung beschließt den Neubau eines Bürgerhauses und bildet zum Zweck der Begleitung und Umsetzung des Planungsprozesses und Bauvorhabens einen neuen Ausschuss. Zu klärende Punkte sind unter anderem die Verkehrsanbindung, die Größe, der Standort, die Konzeption (bzgl. Bewirtschaftung, Vermietung, Vereinsnutzung) und die Finanzierung.' Dieser Antrag wurde wie folgt begründet: 'Der schon seit Jahren diskutierte Neubau des Bürgerhauses ist mittlerweile zur Notwendigkeit geworden, im Haushalt 2008 wurden hierfür bereits Planungsgelder eingestellt. Die Planung des Neubaus sollte nun in geordnete Bahnen gelenkt werden. Ein eigener Ausschuss ist bei einem Projekt dieser Größenordnung dafür der angemessene Rahmen.' Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen im Gemeindeparlament abgelehnt. Die Gemeindevertreter von KOMM, A wurden für diese Initiative heftig angegriffen. Wie erst im Jahr 2009 bekannt wurde, führte der Gemeindevorstand Mitte des Jahres 2008 Gespräche über die Aufhebung des Bannwaldes - ohne jede parlamentarische Legitimation. Mit dem Haushalt 2008 wurden 10.000 Euro Planungskosten beschlossen. Bisher ist nicht ersichtlich, ob und wofür das die beschlossenen Etatmittel verausgabt worden sind.

Begründung eines 'AK Sport und Kulturhalle'



Im März 2009 wurde ein 'AK Sport und Kulturhalle' konstituiert. Erstmals erfuhr die interessierte Öffentlichkeit, was hinter den Kulissen gärt. Das Ganze hat den Charakter von Geheimdiplomatie. Ganz sicher waren sich die Akteure ihrer Sache aber nicht. Offen blieb zunächst die Entscheidungskompetenz dieses Ausschusses.

Projekt Sport und Kulturhalle



Der Name Sport und Kulturhalle für das Projekt legt etwas fest, was das Gemeindeparlament noch gar nicht beschlossen hat, nämlich die Verbindung von Sporthalle und Bürgerhaus in einem Objekt. Diese Verbindung macht in unseren Augen keinen Sinn. Ist der große Bürgerversammlungsraum zugleich Sporthalle, kommen sich die beiden Nutzungsarten ständig in die Quere. Weder kann regelmäßiger Trainingsbetrieb in der Halle ungestört stattfinden, noch können Vereine den Saal regelmäßig zum Beispiel für Proben für eine Theateraufführung nutzen. Sportarten in einer Liga regelmäßig auszuführen behindert die 'Bürgerhausnutzung' erheblich und dauerhaft. Der Schulsport darf bei diesen Überlegungen auch nicht außeracht gelassen werden. Die Schulsportnutzung muss jedenfalls ständig mit dem Kreisschulamt abgesprochen werden. Der Kreis wird eine kombinierte Halle nicht mitfinanzieren, wenn das Schulamt nicht auch Zugriffsrechte darauf hat. Würden aber zwei große Säle bzw. Hallen in einem Gebäude gebaut, geht der finanzielle Vorteil, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, teilweise verloren. Es spricht aus unserer Sicht nichts gegen den Neubau eines Bürgerhauses an anderer Stelle und nach Abriss des Altgebäudes für den Bau einer verbesserten und vergrößerten Sporthalle am derzeitigen Standort. An der Konkurrenz von Vereinssport- und Schulnutzung verändert die 'Sport- und Kulturhalle' jedenfalls nichts - im Gegenteil, es kommt eine dritte Konkurrenz mit ins Boot.

Standort



Am 25. Juni diesen Jahres beantragte der Gemeindevorstand unter Verweis auf eine entsprechende Beschlussempfehlung des AK Sport und Kulturhalle' Folgendes: 'Die Gemeindevertretung stellt fest, dass der Standort zwischen Sportplatz und Waldstraße ( ) die einzig mögliche Fläche für die geplante Sport- und Kultureinrichtung ist. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen, die notwendige Teilfläche ( ) aus der Bannwalderklärung vom 11.08.1998 herauszunehmen.' Zu diesem Antrag legte die KOMM, A-Fraktion folgender Änderungsantrag als konkurrierenden Hauptantrag vor: 'Vor Beschlussfassung über einen Standort für ein neues Bürgerhaus oder alternativ eine kombinierte Einrichtung als Sport- und Kulturhalle sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:

  1. Klärung und Festlegung des Bedarfs für ein neues Bürgerhaus hinsichtlich der Gebäudegröße, der Raumanzahl, -größe und -funktion aus Sicht der sozial- und kulturell aktiven Vereine sowie der Gemeindeverwaltung und -vertretung.

  2. Klärung und Festlegung des Bedarfs für eine Sporthalle hinsichtlich der Gebäudegröße, der Raumanzahl und -größe aus Sicht der Sport treibenden Vereine.

  3. Klärung des Bedarfs und der Bereitschaft des staatlichen Schulträgers, zeitnah eine neue Sporthalle für die Hans-Quick-Schule zu erstellen.

  4. Klärung des Interesses des staatlichen Schulträgers, ein solches Gebäude bzw. einen solchen Gebäudekomplex gemeinsam mit der Gemeinde zu erstellen und Festlegung des Bedarfs hinsichtlich Hallenanzahl, -größe und Ausstattung der Sportstätten.

  5. Klärung der möglichen Synergieeffekte aber auch der Konkurrenzen und Unverträglichkeiten im Falle einer örtlichen Zusammenlegung zweier solcher Einrichtungen.


Die die direkten Interessen der Gemeinde betreffenden Ergebnisse sollen für alle Fraktionen nachprüfbar recherchiert, durch einen Beschluss der Gemeindevertretung festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden.' Der Antrag des Gemeindevorstandes wurde wiederum von allen anderen Fraktionen gegen die Stimmen von KOMM, A verabschiedet. Dadurch erübrigte sich die Beschlussfassung über den KOMM, A-Antrag. Der von der Parlamentsmehrheit avisierte Standort liegt günstig zwischen SKG und Schule - das sei zugegeben. Aber der jetzige Sporthallenstandort ist doch schon optimal für die Schule und für SKG in jedem Fall zumutbar. Problematisch wird die verkehrliche Anbindung des von der Mehrheit vorgesehenen Neubaus. Die Erbsengasse müsste verlängert werden. Von den herzustellenden Parkflächen würden SKG und Schützenverein profitieren. Der Wald-/Spazierweg würde ein weiteres Stück asphaltiert. Mit Sicherheit wird auch eine Anbindung über die Verlängerung der Straße Am Leierhans über die Pfungstädter Straße hinaus kommen - ein weiteres Stück Wald-/Spazierweg wird asphaltiert. Die Behauptung, für das neu zu bauende Bürgerhaus gebe es 'keine zumutbare Standortalternative', ist unhaltbar. Der gesamte Bereich nördlich der Berta-BenzStraße westlich des Gärtner- und Holunderwegs, südlich der Bahnhofstraße und östlich der Straße Auf der alten Bahn bietet sich potenziell an. Sogar südlich der Berta-Benz-Straße wäre ein Standort denkbar. Ebenso könnte eine Fläche nördlich der Firmenzentrale von Alnatura östlich der B3 bebaut werden. Dieser Standort läge in fußläufiger Entfernung von der Hans-Quick-Schule. Hier könnte überall die verkehrliche Erschließung gut eingepasst werden.

Aufhebung des Bannwaldstatus



In Hessen ist ein Bannwald ein Wald, der wegen seiner Lage, flächenmäßigen Ausdehnung und seiner außergewöhnlichen Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und deshalb nur in Ausnahmefällen gerodet werden darf. Häufig handelt es sich um Wälder in Verdichtungsräumen oder in waldarmen Gebieten. Geeignete Waldflächen werden durch die Regionalplanung als Bannwald ausgewiesen und durch Rechtsverordnung der Regierungspräsidien als obere Forstbehörden zu Bannwald erklärt. Zur Möglichkeit einer Aufhebung dieses Schutzstatus ist in § 22 Hessisches Forst Gesetz geregelt:

(2) (...) Die obere Forstbehörde ist auch zuständig für die Änderung oder Aufhebung von Erklärungen zu Bannwald, die aufgrund der bisher geltenden Vorschriften ergangen sind. Die vollständige oder teilweise Aufhebung einer Erklärung zu Bannwald ist möglich, sofern überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern.
(5) Die Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart bei Schutz- oder Bannwald bedürfen der vorherigen Aufhebung der Erklärung und der Genehmigung durch die obere Forstbehörde. (...)

Im Jahr 1998 wurde vom Bickenbacher Gemeindeparlament darüber entschieden, welche Waldflächen des Gemeindewaldes diesen besonderen Schutzstatus erhalten sollen. Mit Ausnahme des Teils, durch welchen heute der nördliche Teil der Umgehungsstraße verläuft, wurden alle geschlossenen Waldgebiete Bickenbachs einbezogen. Dies schloss auch die Waldfläche zwischen Waldstraße und Sportplatz ein. Den Gemeindevertretern lag damals sehr daran, die Erholungsfunktion des gefährdeten Gemeindewalds zu erhalten. Nach meiner Erinnerung wurde dieser Beschluss einstimmig gefasst. Den heutigen Akteuren in der Gemeinde passt dieser Beschluss nicht mehr ins Konzept. Gemeindevorstandsmitglied Peter Böhm erklärt öffentlich und unwidersprochen, der damalige Beschluss sei ein Fehler gewesen.

Der Verweis darauf, dass der derzeitige Zustand des fraglichen Waldstücks seine Waldfunktion nicht mehr erfülle, ist dreist. Das liegt doch an den eigenen Versäumnissen der politisch Handelnden in der Gemeinde. Alle Versuche der KOMM, A-Fraktion, zusätzliche Aufforstungsmaßnamen mit den vergangenen Waldwirtschaftsplänen zu beschließen und zu finanzieren wurden von den anderen Fraktionen verhindert. Jetzt jammern sie über den erbarmungswürdigen Zustand des Waldes zwischen Sportplatz und Waldstraße. Heute bietet die Gemeinde an, im Falle einer Aufhebung des Bannwaldstatus Ausgleichsflächen aufzuforsten. Vor einem halben Jahr hatten weder Gemeindevorstand noch die anderen Fraktionen eine Idee, wo man auf Bickenbacher Gemarkung noch aufforsten könnte. Was soll man davon halten?

Ulrich Friedrich Koch, Vorsitzender der Kommunalen Alternative in Bickenbach (KOMM,A)


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