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25.05.2020Aufhebung der Straßenbeitragssatzung gescheitert
von
Ulrich Friedrich Koch
Schon seit dem Jahr 2016 wurde in der Gemeindevertretung über die zukünftige Finanzierung von grundständigen Straßensanierungen in Bickenbach debattiert. Die SPD-Fraktion hatte einen Wechsel von 'Einmaligen Straßenbeiträgen' zu 'Wiederkehrenden Straßenbeiträgen' beantragt. Ein Satzungsentwurf dafür wurde erarbeitet. Zum Zeitpunkt einer möglichen Beschlussfassung Mitte 2018 hatte der Hessische Landtag die Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Beiträgen aufgehoben. KOMM, A machte sich seitdem für einen Wechsel zur Steuerfinanzierung stark und lehnte die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen in Bickenbach ab. Siehe hierzu KOMM, Aktuell Straßenbeiträge: KOMM, A für Steuerfinanzierung bei grundhafter Erneuerung von Straßen.

Konsequenterweise beantragte unsere Fraktion im Herbst 2019 die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung zur Erhebung anlaßbezogener einmaliger Straßenbeiträge, gültig seit 2002. Dieser Antrag war am 5. Dezember 2019 und am 7. Mai 2020 Gegenstand der Beratungen im zuständigen Fachausschuss und am 14. Mai 2020 in der Gemeindevertretung.



Argumente im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss am 5. Dezember 2019:

KOMM, A verwies auf die bereits im Jahr 2018 vorgetragene umfassende Argumentation.
Hervorgehoben wurden bezogen auf das Modell wiederkehrende Straßenbeiträge nochmals der hohe Verwaltungsaufwand und das hohe Klagerisiko für das neue Abrechnungsverfahren und der Sachverhalt, dass Straßenbeiträge im Gegensatz zur Grundsteuer nicht umlagefähig bei der Abrechnung von Nebenkosten im Mietverhältnis sind.

Die FDP plädierte für die Erhebung von Beiträgen, da diese Einnahmen zweckgebunden seien. Dieses Finanzierungsmodell sei transparenter. Gegen eine Steuerfinanzierung spreche das zu erwartende Auf- und Ab bei der jeweiligen maßnahmenbezogenen Anpassung der Steuersätze. Insbesondere für Gewerbetreibende fehle damit eine Verläßlichkeit und damit Planungssicherheit.

Seitens der SPD wurde, bezogen auf die mögliche Steuerfinanzierung, das Schreckgespenst von Steuererhöhungen -'riesige Sprünge'- kritisiert. Das bessere Modell sei die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen.

Die CDU betonte, dass bei allen Finanzierungsmodellen der Bürger die Kosten zu tragen habe. Die Wahl des besseren Finanzierungsmodells sei schwierig, eine Paradelösung gebe es nicht.

Die Abstimmung über eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung führte zu einer Ablehnung - Votum 2:7:0.
Für den Antrag zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung stimmten 2 (KOMM, A-Fraktion), dagegen 7 (alle anderen Fraktionen).



Aufgrund einer Vertagung um zwei Sitzungszüge wurde der Antrag erneut im Fachausschuss beraten.

Argumente im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss am 7. Mai 2020:

FDP: Man lehne den Antrag weiterhin ab. Es sei unklar, wie der Gesetzgeber die anstehende Reform der Grundsteuererhebung ausgestalte. Ebenso seien die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie auf die Gemeindefinanzen ungewiss. Die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen sei das gerechtere Modell.

SPD: Wer die Beitragsfinanzierung abschaffen möchte müsse sagen, wie man grundständige Straßensanierungen stattdessen finanzieren wolle. Eine Steuerfinanzierung werde zu erheblichen Grundsteueranhebungen führen. Zudem werde der zugrunde liegende Einheitwert ungerecht ermittelt: Bei vergleichbarer Grundstücksnutzung falle die Steuerbemessung für Besitzer von Altbauten gegenüber Neubauten deutlich günstiger aus. Maßstab für die Straßenbeitragserhebung müsse die Ausnutzbarkeit der Grundstücke bzw. deren wirtschaftliche Nutzbarkeit sein, nicht die Frage danach, welcher Bewohner/Anlieger/Mieter wieviel fährt.

Bürgermeister Hennemann: Er weist ebenfalls auf zweifelhafte Ermittlung des Einheitswertes als Voraussetzung für die Grundsteuererhebung hin und stellt die Gerechtigkeit der Grundsteuerbemessung in Frage. Davon unabhängig rechne er bei einer Steuerfinanzierung mit 'mehreren 100 Punkten' Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes.

KOMM, A: Man sehe im Finanzierungsmodell grundständiger Straßensanierungen kein geeignetes Mittel, um die beklagte fehlende Steuergerechtigkeit auszugleichen. Die Finanzierung der gemeindlichen Infrastruktur erfolge über Steuereinnahmen im Gesamtdeckungsprinzip. Es fehle den Befürwortern einer Beitragsfinanzierung plausible Argumente, warum ausgerechnet Straßensanierungen von diesem Prinzip ausgenommen sein sollen.

CDU: Man werde dem Antrag zustimmen, da eine Umlegung der Kosten auf die Allgemeinheit im Wege der Steuerfinanzierung als gerecht angesehen werde.

Die Abstimmung über eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung führte zu einer Zustimmung - Votum 5:4:0.
Für den Antrag zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung stimmten 5 Ausschuss-Mitglieder (KOMM, A und CDU), dagegen 4 (SPD und FDP).



Debatte in der Gemeindevertretung am 14. Mai 2020:

Tim Schmöker (SPD):
  • Die bevorstehende Änderung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Grundsteuern löse die Probleme (kritisierte fehlende Gerechtigkeit) nicht. Die Probleme werden verschärft. Grundbesitzer hätten einen Vorteil beim Finanzierungsmodell über Steuern.

  • Der Antragsteller (KOMM, A) 'führe die Leute hinter's Licht'. 'KOMM, A verteilt von unten nach oben!'
    [Es folgte ein Vorwurf von 'Kungelei' analog der Bürgerinitiative Ortsmitte. Der Zusammenhang zur Debatte hat sich dem Beobachter nicht erschlossen.]

  • Die CDU unterstelle der SPD ständig, Steruererhöhungen in Kauf zu nehmen. Hier drehe man selbst an der Steuerschraube.

  • Bevor man die Erhebung von Straßenbeiträgen abschaffen wolle, solle man doch erst einmal die Bürgerschaft nach deren Wünschen befragen.

Bürgermeister Hennemann (SPD):
Die Vorstellung, man könne die Grundsteuer anheben und wieder absenken, je nach Straßensanierungsbedarf, sei abwegig. Umfassende Sanierungsmaßnahmen würden über den Investitionshaushalt abgerechnet, die Abschreibung dieser Maßnahmen erfolge aber über den Ergebnishaushalt.

Ulrich Friedrich Koch (KOMM, A):
  • Grundsätzlich fordere KOMM, A die Finanzierung von grundständigen Straßensanierungsmaßnahmen durch das Land, nicht durch die Kommunen. Die Abnutzung von Straßen werde nicht allein durch lokalen, sondern durch gebietsübergreifenden Verkehr verursacht. Dabei würden Straßen wie Ortsteile und Orte durch Anlieger, Ortsansässige, Ortsfremde und Dienstleister unterschiedlich hoch frequentiert. Daran zeige sich die Unsinnigkeit von lokalen Finanzierungsmodellen. Konsequenterweise stehe hier die übergeordnete Gebietskörperschaft in der Verantwortung. Solange sich das Land Hessen dieser Aufgabe verweigere, stünden die Gemeinden im Obligo.

  • Für die gemeindlichen Haushalte gelte das Gesantdeckungsprinzip. Einnahmen dürfen nicht zweckgebunden werden. Die Gemeindevertretung beschließe über die Höhe der Steuerhebesätze wie über die Verausgabung der eingenommenen Mittel. Dies sei gegenüber den Bürgern bzw. Steuerzahler*innen politisch zu vertreten. Selbstverständlich können die Steuerhebesätze jährlich angepasst werden.

  • Die Straßenbeitragsbemessung erfolge grundstücksbezogen individuell, müsse also im Einzelfall klagefest berechnet werden. Hier liege ein hohes finanzielles Risiko für die Gemeinde und damit in letzter Konsequenz beim Steuerzahler.

  • Wer mangelnde Steuergerechtigkeit beklage, müsse sich an geeigneter Stelle für Änderungen einsetzen - nicht durch willkürlichen bzw. fragwürdigen Ausgleich an anderer Stelle (Straßenbeitragserhebung).

  • Die SPD entdecke plötzlich die Bürgerbeteiligung. Als die SPD-Fraktion im Herbst 2016 den Wechsel zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen beantragt hatte, war von einer Bürgerbeteiligung keine Rede!

Christopher Schuldes (FDP):
  • Für seine Fraktion stelle sich die Frage danach, was fair und gerecht sei, wer was bezahle. Bei einer Finanzierung von grundständigen Straßensanierungsmaßnahmen über die Grundsteuer würden nach seiner Auffassung Vermieter geschützt. Darüber hinaus wisse man heute noch nicht, wie die Grundsteuer vom Gesetzgeber neu ausgestaltet werde.

  • Er erinnerte an die Landesförderung von 20.000 Euro pro Abrechnungsbezirk bei einer Umstellung auf wiederkehrende Straßenbeiträge.

  • Dass eine Steuererhöhung tatsächlich später wieder zurückgenommen werde, habe er noch nicht erlebt.

Timo Wesp (CDU):
  • Die anstehende Entscheidung sei eine der schwierigsten in der laufenden Amtszeit der Gemeindevertretung.

  • Seine Fraktion habe sich bei verschiedenen Gemeinden, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben, sachkundig gemacht. Dieses Finanzierungsmodell erfordere ein 'Bürokratiemonster'.

  • Seine Fraktion werde dem KOMM, A-Antrag zustimmen, es gebe aber abweichende Voten.

Jochen Geiß (CDU):
Er werde für die Beibehaltung von einmaligen Straßenbeiträgen (also gegen den KOMM, A-Antrag) stimmen, da die anderen diskutierten Finanzierungsmodelle zum Nachteil für die Anlieger von Privatstraßen führen würden.


Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde über den KOMM, A-Antrag zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung namentlich abgestimmt.
Das Votum fiel mit 8:12:1 negativ aus.
Für den Antrag stimmte die Fraktion KOMM, A und 5 Mitglieder der CDU-Fraktion, dagegen die Fraktionen von SPD und FDP sowie 2 Mitglieder der CDU, bei einer Enthaltung aus den Reihen der CDU.




Kommentar

Zwischen Dezember 2019 und heute hat in der Bickenbacher CDU mehrheitlich ein Umdenken stattgefunden. Vertrat man damals noch die Auffassung, die Erhebung einmaliger Straßenbeiträge sei die Ultima-Ratio, steht man zum Wechsel der Bewertung und lässt unterschiedliche Abstimmung zu.
Das ist aller Ehren wert.

Entgegen der Behauptung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Tim Schmöker hat KOMM, A nicht verschwiegen, wie grundständige Straßensanierungen in unserer Gemeinde zukünftig finanziert werden sollten: An die Stelle der Erhebung von kommunalen Beiträgen soll das Land Hessen für die Kosten der Verkehrsinfrastruktur aufkommen. Bis zu einer entsprechenden Einsicht des Landesgesetzgebers ist die Finanzierung über die gemeindlichen Steuereinnahmen, vor allem der Grundsteuer, der bessere Weg. Die dafür notwendige Anhebung von Steuersätzen ist aber erst dann seriös möglich, wenn in unserer Gemeinde Straßensanierungen konkret geplant sind. Auf diesem Weg befindet sich der Gemeindevorstand.

Nach einer Befragung des Bundes der Steuerzahler im Herbs 2019 verzichten 93 von 423 Städten und Gemeinden (= 22%) in Hessen auf die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung und Sanierung kommunaler Straßen. Wir reden also hier nicht über Wolkenkuckucksheim.

Die Art und Weise, wie Schmöker das Thema 'Soziale Gerechtigkeit' für die Bickenbacher SPD reklamiert, grenzt an Arroganz. Dabei übersieht er geflissentlich den Sachverhalt, dass sich beispielsweise die Mühltaler SPD ebenfalls für eine Steuerfinanzierung von Straßensanierungsmaßnahmen positioniert hat. (siehe Begründung zu unserem Antrag) Sind die Genossen in Mühltal dann auch unsozial und ungerecht?
Die Beschimpfung der politischen Konkurrenz -Norbert Blüm sei das soziale Feigenblatt der Union gewesen- lässt eher auf seine Gemütsverfassung schließen...

Wir haben diese Abstimmung leider verloren.
Das Anliegen geben wir allerdings nicht auf. Dies ist eines der politischen Themen, die über Wahlen mittelbar entschieden werden können. Im März 2021 wird die Gemeindevertretung neu gewählt. Danach werden wir den Antrag zur Aufhebung der Bickenbacher Straßenbeitragsatzung erneut zur Abstimmung stellen!

Bickenbach im Mai 2020
Ulrich Friedrich Koch









Das Darmstädter Echo berichtet am 25. Mai 2020, Titel: Beitragssatzung bleibt, wie sie ist - In Bickenbach wird die Sanierung von Straßen weiterhin aus einmaligen Zahlungen gestemmt


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