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03.06.2020Bürgermeister Hennemann bleibt Antworten schuldig
von
Ulrich Friedrich Koch
Für die Beantwortung der schriftlichen KOMM, A-Anfragen während der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Mai 2020 nahm sich Bürgermeister Hennemann mehr Zeit als sonst üblich:

Der Bürgermeister bestritt die Zulässigkeit der meisten Fragen.
Zulässig im Sinne des Kontrollrechts des Gemeindeparlaments nach Hessischer Gemeindeordnung seien nur Fragen zu den Aufgaben des Gemeindevorstandes, nicht solche, die sich auf die Meinung des Bürgermeisters bezögen. In diesem Zusammenhang warf er KOMM, A vor, seine Meinung und Einschätzungen kontrollieren zu wollen. Dies grenze an Gesinnungsschnüffelei.

Der Bürgermeister beklagte, er werde bei einigen Fragen falsch zitiert.
Eine solche Praxis könne auch auf der Homepage des Fragestellers festgestellt werden.

Der Bürgermeister kündigte an, die Fragen von KOMM, A nur mündlich zu beantworten.

Viele Fragen von KOMM, A würden 'ins Blaue hinein' gestellt.
Der Fragesteller verfolge offenbar andere Ziele. Unzulässige Fragen werde er nicht beantworten.

Nebenbei nahm er auch Stellung zu einem Teil der KOMM, A-Anfragen: Siehe hierzu KOMM, A-Anfragen an den Gemeindevorstand im Jahr 2020.




Kommentar

Die Fragestunde am 14. Mai 2020 gerät zu einer Abrechnung mit dem Fragesteller. Sie ist eine Demonstration dessen, was wir von diesem Bürgermeister erwarten dürfen.

Fragen beantwortet Hennemann nur noch, wenn sie 'zulässig' sind. Als zulässig definiert er ausschließlich die Themen, für die das Gemeindeparlament ein Kotrollrecht ausüben darf. Eng bezogen auf die Hessische Gemeindeordnung kann er sich darauf beschränken. Als Bürgermeister steht er aber in einer Gesamtverantwortung gegenüber der Bürgerschaft, die über das parlamentarische Kontrollrecht hinaus geht.
Formal betrachtet muss er sich nicht zum NATO-Tanklager oder zur Birkenallee äußern, er kann und sollte es aber -durchaus im Interesse unserer Gemeinde- tun.
Ein Bürgermeister hat eine herausgehobene Stellung und er repräsentiert die Gemeinde nach außen. Da sollte die Bürgerschaft wissen, wofür er steht und wie er tickt. Das hat mit Gesinnungsschnüffelei nichts zu tun. Beispielsweise zum Thema Regierungsbildung in Thüringen jüngst gab er ja auch seine Meinung wieder - ungefragt und ohne zuständig zu sein.

Die Klage Hennemanns, er werde sowohl bei unseren Fragen als auch auf unserer Homepage falsch wieder gegeben, entbehrt jeglicher Grundlage. Unsererseits wurden die Quellen für Zitate angegeben bzw. zum Nachlesen beigefügt. Mit dieser Argumentation stellt er sich selbst als Opfer dar.
Seinerseits bleibt er jeden Beweis für seine Behauptung schuldig, die Bürgerinitiative Ortsmitte habe den Stillstand beim Projekt 'Neue Mitte' verursacht. Die Normenkontrollklage selbst hatte keinerlei aufschiebende Wirkung. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes fiel zum Nachteil der Gemeinde aus, weil die beklagte Bauleitplanung handwerklich fehlerhaft war, essenziell inhaltlich und formal. Dafür ist doch nicht die Bürgerinitiative verantwortlich, sondern die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand.

Bürgermeister Hennemann hat das Recht, die gestellten Fragen aus dem Gemeindeparlament lediglich mündlich zu beantworten.
Damit verlässt er aber die langjährige gute Praxis, Antworten auf Wunsch schriftlich vorzulegen.
Nebeneffekt dieser Verweigerung bleibt allerdings, dass man selbst nicht mehr auf eigene, gemachte Aussagen verwiesen werden kann - für einen Bürgermeister im scharfen politischen Diskurs sehr bequem. So kann hernach leicht behauptet werden, man sei falsch verstanden bzw. unkorrekt zitiert worden.

Als Gemeindevertreter*in muss man manchmal Fragen ins Blaue hinein stellen. Solche Fragen sind immer ein Reflex auf die Informationslage und auf die praktizierte Offenheit seitens der Verwaltung.
Der gewählte Bürgermeister steht in der Verantwortung für die Gemeinde und ist deshalb auf den Parlamentssitzungen jederzeit anzuhören. Über seinen Bericht an das Parlament und Art und Ausführlichkeit seiner Antworten in der Fragestunde hat er einen Darstellungs- und Interpretationsvorteil. Unser Problem ist aber, dass die Antworten des Bürgermeisters nicht -unmittelbar- diskutiert werden (dürfen).

Markus Hennemann war knapp sieben Jahre Vorsitzender der Gemeindevertretung. Er weiß um die Probleme von Gemeindevertreter*innen, beim Gemeindevorstand Gehör zu bekommen.
Jetzt praktiziert er selbst immer wieder zu beobachtende Abwehrstrategien von Verwaltungschefs gegen lästige Parlamentarier*innen:
Wir mussten über 2 Monate auf die Beantwortung unserer Fragen warten.
Er antwortet nicht auf die gestellte Frage, sondern äußert sich unverbindlich zum Fragegegenstand.
Er bestreitet die Zulässigkeit von Fragen und verweigert eine Antwort. In einem Fall mussten wir bereits die Kommunalaufsicht bemühen, bevor er sich zu einer Antwort bequemte.

Dass er nach zwei Monaten nicht einmal die Fragen rekapitulierte, auf die er dann mehr schlecht als recht -und nur mündlich- reagierte, lässt Rückschlüsse auf die Wertschätzung von Parlamentarier*innen zu.

Was bleibt?
Wir werden weiterhin die Fragen stelen, die wir für richtig halten.
Bleibt der Bürgermeister Antworten schuldig, fällt dies auf ihn selbst zurück.

Bickenbach, den 4. Juni 2020
Ulrich Friedrich Koch


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