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03.07.2020KOMM,A-Fraktion verweigert Entlastung des Gemeindevorstandes für das Jahr 2017
von
Ulrich Friedrich Koch

Nach Vorlage eines Jahresabschlussberichtes, geprüft durch das zuständige Revisionsamt, beantragt der Gemeindevorstand üblicherweise seine Entlastung für das jeweilige Finanzjahr.

Die KOMM, A-Fraktion hat dem Gemeindevorstand auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 2. Juli 2020 die Entlastung für das Jahr 2017 verweigert!

Ausschlaggebend für dieses Votum sind folgende Gründe:
  1. In den Etat für das Jahr 2017 hat der Gemeindevorstand als Position in den Investitionshaushalt für den Verkauf des Grundstücks 'Rose' und einer Teilfläche des Grundstücks 'Burger' eine Einnahme in Höhe von 300.000 Euro -à 300 Euro pro Quadratmeter- eingestellt.

  2. Bei der Wertermittlung vor dem Verkaufsbeschluss im Herbst 2016 wurde nicht berücksichtigt, dass diese Grundstücke durch die Bauleitplanung für das Projekt 'Neue Mitte' des Käufers 'Schlossallee Bickenbach GmbH & Co. KG' mit einer deutlich heraufgesetzten Ausnutzbarkeit erheblich an Wert gewinnen würden.
    Nach Recherche und Kalkulation seitens der Bürgerinitiative Ortsmitte und von KOMM, A wurden diese gemeindlichen Grundstücke um einen Minderbetrag von etwa 500.000 Euro erheblich unter Wert an den Investor veräußert.
    [Siehe KOMM, Aktuell Verkauf des Grundstücks Gaststätte "Zur Rose" und einer Teilfläche des Grundstücks Burger]

  3. Mit diesem Beschluss, vorbereitet durch den Gemeindevorstand, hat die Gemeindevertretung gegen das Wohl der Gemeinde verstoßen. Diesem Beschluss hätte der Bürgermeister widersprechen müssen.

  4. Der 'Fehlbetrag' im Volumen von ca. 500.000 Euro hat eine Dimension, die zu einem erheblichen Schaden für die Gemeinde geführt hat und nicht vernachlässigt werden kann.


Zur Wahrheit gehört auch, dass unsere beiden Mitglieder im Gemeindevorstand nicht versucht haben, den Gemeindevorstand davon zu überzeugen, diesen Beschlüssen (Verkauf selbst und Einnahmeposition im Investitionshaushalt 2017) anstelle Bürgermeister Martinis zu widersprechen. Dies ist eingestandenermaßen ein Versäumnis.


    Als Erklärung können wir nur auf die Abfolge der Ereignisse rund um die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' im Herbst 2016 verweisen.
    Zeitgleich mit dem Verkauf der gemeindeeigenen Flächen im Bereich der 'Neuen Mitte' wurden der Aufstellungsbeschluss für die B-Plan-Änderung beraten. Unsere Fraktion hielt den Verkauf für einen großen strategischen Fehler, weil die Gemeinde damit das Faustpfand aus der Hand gab, bei einer konkreten Projektplanung für die Ortsmitte direkt mitzutun. Das Grundstück Rose war von der Gemeinde im Jahr 2011 gekauft worden zu dem ausschließlichen Zweck einer Einflussnahme auf die Gestaltung in der Ortsmitte!

    Der beabsichtigte Verkaufspreis in Höhe von 300 ¤ pro Quadratmeter wurde seitens unserer Fraktion als deutlich unter Wert heftig kritisiert. Zum damaligen Zeipunkt waren uns mögliche Konsequenzen aus dem Gebot des Paragraf 109 HGO Abs. 1 Satz 2 'Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden' nicht bewusst. Wir vergaßen eine direkte Überprüfung hinsichtlich eines womöglich nachweisbaren Unterwertverkaufs.

    Nach dem Satzungsbeschluss für den B-Plan im Januar 2018 erfuhren wir zufällig, dass der Grundstücksverkauf juristisch überhaupt noch nicht vollzogen worden war. Wir beantragten am 21. Februar 2018 die Aufhebung des Verkaufbeschlusses. [Siehe KOMM, Antrag Veräußerung Grundstücke Rose und Teilfläche Burger]
    Zwei Tage später - 'rechtzeitig' vor der Sitzung der Gemeindevertretung, die über unseren Antrag hätte beschließen können- erfolgte unter Verantwortung des neuen Bürgermeisters Hennemann die notarielle Protokollierung des Kaufvertrags, ohne die Beschlussfassung der Gemeindevertretung über unseren Antrag abzuwarten.



Das erklärt unser Versäumnis, entlastet aber in keiner Weise alle anderen Gemeindevorstände einschließlich des Bürgermeisters.

Als Fraktion mussten wir jetzt eine Abwägung vornehmen, entweder den gesamten Gemeindevorstand zu entlasten, weil wir sonst Kritik an der Arbeit der von uns gestellten Gemeindevorstände hätten üben müssen, oder aber das Gemeindewohl zu beachten und eine Entlastung des Gemeindevorstandes zu verweigern.
Wir haben uns für letzteres entschieden!



PS: Die Gemeindevertretung hat am 2. Juli 2020 die Entlastung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Bickenbach für das Jahr 2017 mit 17 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen beschlossen.


PPS: Bis zum Satzungsbeschluss des später gerichtlicherseits kassierten Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' im Januar 2018 gab es keinen ausgehandelten Städtebaulichen Vertrag zur 'Neuen Mitte' zwischen Investor und Gemeinde.


PPPS: Die Gemeindevertretung hat es am 2. Juli 2020 abgelehnt, auf Antrag der KOMM, A-Fraktion mit dem Investor des Schlossallee-Projekts im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zwischen Investor und Gemeinde eine Ausgleichszahlung für Mehrwert des Geländes in der Ortsmitte durch die Bauleitplanung auszuhandeln.


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