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26.11.2020"Bürgermeister für alle !" ... ???
von
Ulrich Friedrich Koch

Die örtliche SPD erregt sich über Kritik an der Kandidatur Bürgermeister Hennemanns auf ihrem Wahlvorschlag zur Kommunalwahl 2021.

Paragraf 37 'Hindernisgründe' der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) besagt klar und eindeutig:
"Gemeindevertreter können nicht sein: 1. hauptamtliche Beamte und haupt- und nebenberufliche Angestellte a) der Gemeinde"
Markus Hennemann war zum Zeitpunkt der Aufstellung des SPD-Wahlvorschlages und ist aller Voraussicht nach am Tag der Kommunalwahl am 14. März 2021 Bürgermeister der Gemeinde Bickenbach. Damit trifft der gesetzlich klar definierte Hindernis-Grund für seine Kandidatur eindeutig zu. Dies wussten die Mitglieder des SPD-Ortsvereins, als sie über den Wahlvorschlag abstimmten. Es lag also in deren Verantwortung, Hennemann aufgestellt zu haben - wohl wissend um dessen Kandidatur für ein Amt, das er nicht antreten kann, darf und will!
Über die Gründe dafür darf spekuliert werden...

Dies weiß auch der Wahlleiter der Gemeinde Bickenbach. Ob er bzw. der Wahlausschuss die Kandidatur zulassen wird, werden wir noch sehen.

Warum eine Kandidatur von Bürgermeisteramts-Inhaber*innen immer wieder zugelassen worden ist, liegt offenbar darin begründet, dass die Versuchung dafür, vom 'Amtsbonus' zu profitieren, für alle Parteien groß ist - siehe den aktuellen Streit um das Datum für die Direktwahl des Landrates / der Landrätin für den Landkreis Darmstadt-Dieburg im kommenden Jahr.

Richtig ist an der Kritik, dass landauf-landab auf Wahllisten immer wieder Kandidatinnen und Kandidaten zu finden sind, von denen Insider bereits wissen, dass diese wohl kaum bereit sein werden, im Falle ihrer Wahl in das jeweilige Parlament einzurücken. Aus diesem Grund stehen solche Kandidat*innen meist auf den hinteren Plätzen - an Positionen, die auch kaum in die Verlegenheit kommen werden, vom Wahlleiter die Annahme eines Mandates angetragen zu bekommen. Passiert dies doch, wird im Regelfall das angetragene Mandat nicht angetreten.
Diese Praxis ist nicht anstößig, da damit eine Unterstützung der Partei bzw. Wähler*innen-Initiative zum Ausdruck gebracht wird, zu der man sich öffentlich bekennt und bekennen will. Eine spätere Annahme eines Mandates im Falle eines Nachrückverfahrens ist aber nicht ausgeschlossen - sie bleibt im Bereich des Möglichen.

In diesem Sinne ist auch die Anmerkung auf dem KOMM, A-Wahl-Flyer 2006 zu verstehen, auf die sich die SPD im ihrer Presseerklärung gegenüber dem Bergsträßer bezieht:
    "Die Personen ab Listenplatz 6 erhöhen mit ihrer Kandidatur die Chancen der Liste KOMM, A für einen Einzug in die Bickenbacher Gemeindevertretung und unterstützen das Team mit ihren Erfahrungen in der Kommunalpolitik. Sollten sie auf der Liste durch Kumulation von Stimmen auf einen Platz nach vorne gewählt werden, der für einen Einzug ins Parlament in Frage kommt, so werden sie diesen Platz für die vorne platzierten Kandidaten frei machen."
Es ist ja garnicht gesagt, dass die auf der KOMM, A-Liste hinten platzierten Kandidat*innen nach vorne gewählt werden. Keine Aussage wurde ja dazu getroffen, was im Falle eines Nachrückens geschieht, wenn die Personen auf den vorderen Listenplätze bereits im Parlament bzw. dem Gemeindevorstand sitzen und für eine von ihnen nachgerückt werden soll.

Der Vergleich mit Bürgermeister Hennemanns Kandidatur hinkt, da von ihm selbst ein Einrücken ins Parlament klar und eindeutig ausgeschlossen wurde.

Das Problem liegt aber woanders.
Wie jeder Bürgermeister erklärte auch Markus Hennemann nach seiner Wahl im Herbst 2017, Bürgermeister für alle Bickenbacherinnen und Bickenbacher sein zu wollen.
Drei Jahre nach seinem Amtantritt tritt er als Spitzenkandidat einer Partei an, die sich klar absetzen will von den Positionen und der Politik der Konkurrenz.
Es darf bezweifelt werden, ob beides gleichzeitig geht ...




Exkurs

Zur Kommunalwahl 2001 war das Wahlrecht in Hessen geändert worden. Seit dieser Wahl ist es möglich, nicht nur eine Stimme für einen Wahlvorschlag abzugeben. Es können auch soviele Stimmen auf einzelne Kandidat*innen auch unterschiedlicher Wahlvorschläge abgegeben werden, wie das jeweils zu wählende Parlament an Sitzen aufweist - pro Kandidat*in aber maximal 3 Stimmen. Für die Wahl der Gemeindevertretung Bickenbach bedeutet dies die Möglichkeit, bis zu 25 Stimmen zu vergeben. Will eine kandidierende Partei in Bickenbach also alle möglichen Stimmen auf sich vereinen, muss sie eine Liste mit mindestens 9 Personen aufstellen!

Im Jahr 2001 kandidierte KOMM, A erstmals. Nach Auflösung des grünen Ortsverbandes fanden sich aber nicht genug Kandidat*innen. Die Stimmen, die auf den einzigen Kandidat der Wähler*innen-Initiative KOMM, A fielen, reichten für einen Einzug ins Ortsparlament nicht aus.
Im Jahr 2006 wurde die Zahl von 9 Kandidat*innen auf der KOMM, A-Liste nur erreicht, indem Personen kandidierten, für die ein Einzug ins Parlament auf einem der vorderen Plätze nicht bereit waren.
Über spätere Optionen konnte zum Zeitpunkt der Kandidat*innen-Aufstellung nur gemutmaßt werden.

KOMM, A zog nach der Wahl mit zwei Parlamentariern in die Gemeindevertretung ein.
Die Übernahme eines Mandats im Gemeindevorstand wurde durch die damalige Parlamentsmehrheit aus CDU und FDP verhindert - durch die fehlende Bereitschaft, die Zahl der Sitze im Gemeindevorstand entsprechend zu erweitern. So wurde KOMM, A als kleinste Oppositionspartei von einer Beteiligung am Gemeindevorstand ausgeschlossen.

Das Nachrückerproblem stellte sich nicht.





Berichterstattung aus dem Bergsträßer





11.11.2020 zum Wahlvorschlag der SPD




18.11.2020 Leserbrief zum Wahlvorschlag der SPD




25.11.2020 Reaktion der SPD zur Kritik an der Kandidatur Hennemanns




13.01.2021 Leserbrief zum Wahlvorschlag der SPD




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