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01.03.2015Ulrich Koch entschuldigt sich bei Gemeindeangestellten für missverständliche Formulierung
von
Ulrich Friedrich Koch
Die KOMM,A-Fraktion hat am 12. Februar 2015 einen Antrag zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in Bickenbach gestellt, der auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 5. März 2015 behandelt werden soll. (siehe Menüpunkt: Das Parlament, Unterpunkt KOMM,A-Anträge zur Gemeindevertretungssitzung am 5.03.2015, Flüchtlinge)

Darin enthalten ist unter Punkt 2 ein Vorschlag, wie die Gemeindeverwaltung sich gegenüber Anliegen der hier lebenden Flüchtlinge verhalten soll. Dieser Antragspunkt hat folgenden Wortlaut:
'Der 'Bürger-Service' im Foyer des Rathauses soll beratungs- und hilfesuchenden Flüchtlingen genauso wie anderen BickenbacherInnen speziell bei allen Behördenangelegenheiten im Rahmen der Möglichkeiten helfend zu Seite stehen. Speziell sollen Wege zu den für die jeweiligen Probleme zuständigen Behörden geebnet werden. Niemand soll unter Hinweis auf Nichtzuständigkeit einfach abgewiesen werden.'


Am 26. Februar 2015, dem Tag der Verhandlung dieses Antrages im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss der Gemeindevertretung, wurde mir als Fraktionsvorsitzenden der KOMM,A-Fraktion ein Protestschreiben, unterzeichnet von 16 Angestellten der Gemeinde Bickenbach, zugestellt. Darin wird wie folgt Stellung zum Antragsinhalt genommen:

'Betr.: Antrag der KOMM,A-Fraktion zur Sitzung der Gemeindevertretung am 5.3.2015 und Berichterstattung im Darmstädter Echo am 17.2.2015

Sehr geehrter Herr Koch,

den o.g. Antrag der KOMM,A-Fraktion sowie die Berichterstattung im Darmstädter Echo nehmen wir zum Anlass, eine Stellungnahme abzugeben:

Die unterzeichnenden Bediensteten der Gemeinde Bickenbach sind, auch ohne dass ein Beschluss der Gemeindevertretung gefasst wurde, immer auf die Bedürfnisse und Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Das heißt auch bei Unzuständigkeit der Gemeinde Bickenbach wurde und wird allen Bürgern insoweit Hilfestellung geleistet, dass Kontakte hergestellt bzw. die Kontaktadressen vermittelt werden.
Wir distanzieren uns von der Aussage '...unter Hinweis auf Nichtzuständigkeit einfach abgewiesen werden'.

Abschließend dürfen wir feststellen, dass auch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs schon mehrfach den Außenbereich der Flüchtlingsunterkunft, deren Betreibung vertragsgemäß dem Kreis obliegt, gereinigt haben.

Wir dürfen Sie deshalb auffordern, Ihre diesbezügliche Aussagen zu korrigieren bzw. klarzustellen.

Mit freundlichen Grüßen'


Ich habe mich in der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses für die von mir zu verantwortende Antragsformulierung und den Eindruck, der dadurch entstanden ist, entschuldigt. Ich habe auch erklärt, dass dieser Eindruck nicht absichtlich herbeigeführt worden ist. Ich habe begrüßt, dass die KollegInnen Ihre Arbeit so auffassen, wie sie es in ihrem Brief ausgedrückt haben.

Unser diesbezüglicher Antragspunkt ist dadurch gegenstandslos und hat sich somit erledigt.

Vor diesem Hintergrund habe ich den Punkt 2 aus unserem Antrag zurückgezogen.


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