KOMM,A
Die KOMMunale Alternative in Bickenbach

Startseite
KOMM,Aktuell
Termine
Kontakt
Unsere KandidatInnen
Unser Programm
Anträge von KOMM,A
KOMM,A-Center

Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 15.01.2018 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 25.01.2018

Gegenstand/Thema: Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Änderungen zum B-Planentwurf

Beschlussvorschlag
Im Entwurf des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' in der Fassung vom Oktober 2017
  1. ist die Fläche für die Tiefgarage in Richtung Norden zu begrenzen auf die gedachte Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 85/3 nach Westen.

  2. sind für das Gebiet 1 die südliche Baugrenze und Baulinie entlang der Darmstädter Straße um jeweils 3 Meter in Richtung Norden zu verschieben.

  3. ist im Gebiet 2 die nördliche Begrenzung des nordwestlichen Baufensters soweit in Richtung Süden zu verschieben dass das Baufenster in seiner Ausdehnung um 40% reduziert wird.

  4. ist unter den Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 1 folgende Festsetzung aufzunehmen:

    'Sozialer Wohnungsbau
    Eine Geschossfläche von 10 % der gesamten Geschossfläche bezogen auf die Gebiete 1 und 2 muss so hergestellt werden, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnbauförderung gefördert werden könnten.'

    'bezahlbarer Mietwohnungsbau
    Eine Geschossfläche von 20 % der gesamten Geschossfläche bezogen auf die Gebiete 1 und 2 muss so hergestellt werden, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude einen Quadratmeter Mietpreis (Kaltmiete) von derzeit 8,00 Euro nicht überschreitet.'

  5. ist unter den Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 1 die Festsetzung zur 'Bauweise: abweichende Bauweise' ersatzlos herauszunehmen.

  6. ist unter den Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB für die Gebiete 1 und 2 die Maximalzahl der zu errichtenden Wohnungen auf 30 festzuschreiben.

  7. ist unter den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO eine maximale Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf den Wert festzulegen, der sich aus der Anwendung der aktuell geltenden Stellplatzsatzung auf das Projekt des Investors ergibt.

  8. sind unter den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO die Vorgaben für Staffelgeschosse wie folgt zu ändern:
    Der erste Satz ist zu streichen. Im zweiten Satz ist die Unzulässigkeit der Errichtung von Staffelgeschossen auf das Gebiet 1 zu erweitern.

  9. ist unter den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO der Geltungsbereich der Festsetzungen bezüglich Dachform, -neigung, - farbe und Material, -überstand und -aufbauten für 'Gebiet 1.1, 2.1 sowie Fläche für den Gemeinbedarf - sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen' um das Gebiet 1 zu erweitern.
 
Begründung
(erfolgt mündlich)

Der Antrag benennt die Veränderungen am Entwurf zum B-Plan, die der KOMM, A-Fraktion eine Zustimmung zum B-Plan möglich machen würden. Er beschreibt eine Kompromisslinie, nicht die im Planungskonzept der BI definierten Eckpunkte für die Ortsmitte, auch wenn es Überschneidungen gibt.

zu 1 und 3) Zweck ist die Reduzierung der Fläche, die durch die geplante Tiefgarage maximal unterbaut werden darf, sowie die Verkleinerung des nordwestlichen Baufensters. Damit soll eine Grünfläche gesichert werden, die echten Bodenanschluss hat und nicht auf Substrat wurzelt.

zu 2) Durch diese Festsetzung soll der Straßenraum entlang der Darmstädter Straße so erweitert werden, dass das Lichtraumprofil vergrößert wird und Schrägparkplätze südlich des Gebäuderiegels baulich möglich werden.

zu 4) Diese Vorgabe soll eine soziale Durchmischung des Bauprojekts in der Ortsmitte sicherstellen. Die Bickenbacher Bevölkerung soll durch das Bauvorhaben auch einen unmittelbaren Nutzen ziehen können.

zu 5) Eine Durchbrechung des geplanten geschlossenen Gebäuderiegels entlang der Darmstädter Straße sollen Licht- und Luftdurchlässigkeit in Nord-Südrichtung ermöglichen.

zu 6) Die bisherige Bebauung entlang der Darmstädter Straße im Bereich des Projektes ’Neue Mitte‘ umfasste auf vier Grundstücken ca. 8 Wohnungen. Die geplante bauliche Verdichtung auf 55 WE bedeutet eine Versiebenfachung. Die beantragte Deckelung der zulässigen baulichen Verdichtung auf 30 WE führt zu einer deutlichen, aber noch erträglichen Innenverdichtung in der Ortsmitte. Zugleich werden viele Folgeprobleme aus der baulichen Verdichtung entschärft: Reduzierung der Baumasse, mehr Licht und Luft im Quartier, weniger Verschattung, mehr Grün und weniger Stellplätze.

zu 7) Zweck ist die Begrenzung der Zahl der Stellplätze auf das nach Stellplatzsatzung notwendige Minimum.

zu 8 und 9) Auf den von den Straßen her einsehbaren Gebäuden sollen keine Flachdächer hergestellt werden können, da sie nicht ins Ortsbild passen.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 23/2018.01
GVG-Vorlage Nummer: 2017/073-7

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 23/2018.01]



Dieser Antrag wurde von Seiten der KOMM,A-Fraktion bereits zur Sitzung der GVG am 15.12.2016 gestellt - die aktuelle Fassung ist eine leichte Variation unseres damaligen Antrages.
Dieser Antrag beinhaltet nicht, die Ideenskizze der Bürgerinitiative für eine Bebauung möglich zu machen (diese Frage haben wir überhaupt nicht überprüft), sondern bezeichnet unsere Kompromisslinie für den vorliegenden Entwurf des B-Plans.

Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:20)Beschluss am: 25.01.2018
 
Beschluss
Für diesen Antrag stimmten:
alle Gemeindevertreter*innen der KOMM, A-Fraktion

Gegen diesen Antrag stimmten:
alle Gemeindevertreter*innen der CDU-Fraktion und
acht Gemeindevertreter*innen der SPD-Fraktion [außer Rouven Röhrig, abwesend]
alle Gemeindevertreter*innen der FDP-Fraktion
Zurück zur Übersicht

Termine

Alle Termine

KOMM,Aktuell

16.01.2021

Neue KOMM,A-Homepage ist online mehr...


11.12.2020

Fragestunde im Parlament gerät zum schlechten Theater mehr...


03.12.2020

40 Jahre grün-alternative Politik in Bickenbach mehr...


03.12.2020

01. FLUB - Die Grüne - KOMM,A mehr...


03.12.2020

02. Wahlprogramme und -flyer mehr...


Alle KOMM,Aktuell-Einträge


XML
Newsfeed
 -  Newsletter
Newsletter

Impressum   Datenschutz