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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 12.12.2018 |
Status: abgelehnt |
zur GV-Sitzung am: 13.12.2018 |
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Gegenstand/Thema: Haushalt 2019, Freiwillige Maßnahmen zur Haushaltssicherung 2019 |
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Beschlussvorschlag |
- Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, von seinem Recht zur Anordnung einer 'Hauswirtschaftliche Sperre' gem. HGO § 107 Gebrauch zu machen.
- Vorhandene unbesetzte bzw. freiwerdende Stellen des Stellenplans sind nur bei tatsächlich bestehendem Bedarf zu besetzen.
- Entgelte, Beiträge und Gebühren sind bezüglich ihres Kostendeckungsgrades laufend zu überprüfen und falls notwendig anzupassen.
- Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen dürfen gem. § 27 GemVO nur begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Die Freigabe liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters.
- Bei der Ausführung des Haushaltsplans dürfen keine Verpflichtungen eingegangen werden, die zu einer Überschreitung der verfügbaren Ansätze führen können.
- Haushaltsausgabereste dürfen nur nach Einzelgenehmigung des Bürgermeisters in Anspruch genommen werden.
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Begründung | mündlich
Mit diesen freiwilligen Maßnahmen sollen den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern wie dem steuerzahlenden Gewerbe die Ernsthaftigkeit des Willens zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Geldern signalisiert werden. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 45/2018.12 GVG-Vorlage Nummer: 2018/205
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 45/2018.12] |
| Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:19 Enthaltungen:1) | Beschluss am: 13.12.2018 |
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