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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 13.03.2019 |
Status: erledigt/zurückgezogen |
zur GV-Sitzung am: 04.04.2019 |
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Gegenstand/Thema: Baulücken- und Leerstandskataster |
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Beschlussvorschlag |
Der Vorstand der Gemeinde soll für Bickenbach ein Baulücken- und Leerstandskataster aufbauen. Darin sollen alle wirtschaftlich nutzbaren Objekte, freie Grundstücksflächen, Wohn- oder Gewerbeimmobilien erfasst werden, die ungeplant nicht oder nicht vollständig genutzt werden, soweit dies unter vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Leerstände sollen entsprechend ihrer Art differenziert nach strukturellen (konjunkturellen), gebäudespezifischen, spekulativen und Leerstand durch Fluktuation erhoben werden. |
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Begründung | Es liegt im Interesse der Gemeinde, Leerstände möglichts zu vermeiden. Dies gilt sowohl für die allgemeine Ortsentwicklung, die Wohnraumgewinnung und die Gewerbeansiedlung als auch für die Steuereinnahmen der Gemeinde. Das Kataster soll genutzt werden, um Eigentümern Unterstützung zur Wieder-Nutzung anzubieten und um Wohn- und Gewerbeflächen zu gewinnen. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 48/2019.04 GVG-Vorlage Nummer: 2019/036
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 48/2019.04] |
| Der Antrag wurde von der KOMM,A-Fraktion zurückgezogen. | | Erläuterung | Dieser Antrag wurde von uns zurückgezogen.
Zur Beratung über den Antrag im Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss am 26.03.2019 siehe Eintrag unter KOMM, Aktuell Bauausschuss hält Baulücken- und Leerstandskataster für nicht notwendig.
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