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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 14.11.2019 |
Status: abgelehnt |
zur GV-Sitzung am: 12.12.2019 |
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Gegenstand/Thema: Aufhebung der Straßenbeitragssatzung |
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Beschlussvorschlag |
Die Gemeindevertretung beschließt, die Straßenbeitragssatzung vom 1.01.2002 mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. |
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Begründung | "Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung und Sanierung von Straßen stellt viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Beitragsforderungen vor große finanzielle Probleme. Deshalb ist die Straßenbeitragspflicht in erhebliche Kritik geraten. Hinzu kommt, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechtlich schwierig und darüber hinaus nicht immer wirtschaftlich ist. Den Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen stehen teilweise erhebliche Personal- und Sachkosten, etwa für die Beauftragung von Ingenieurbüros oder im Zusammenhang mit einer in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl von Rechtsbehelfsverfahren, gegenüber. Die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen ist ebenfalls mit Rechtsunsicherheiten und erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die generelle Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Das von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Hessischen Landtag im Mai 2018 beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen" löst die Probleme zwar nicht, es besteht aber nun die Möglichkeit wonach Kommunen auf Straßenausbaubeiträge verzichten können." So lautete die Begründung der Mühltaler SPD-Fraktion für ihren Antrag Mitte April 2019, die dort geltende Fassung der Straßenbeitragssatzung abzuschaffen.
Dieser Begründung können wir uns für Bickenbach uneingeschränkt anschließen.
| | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 52/2019.12 GVG-Vorlage Nummer: 2019/143
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 52/2019.12]
Der Antrag wurde auf unseren Wunsch für zwei Sitzungszüge bis zum April 2020 zurückgestellt. |
| Votum: Abgelehnt (Ja:8 Nein:12 Enthaltungen:1) | Beschluss am: 14.05.2020 |
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