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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 14.03.2007 |
Status: abgelehnt |
zur GV-Sitzung am: 29.03.2007 |
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Gegenstand/Thema: Rathaus |
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Beschlussvorschlag |
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand dafür zu sorgen, dass in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Rathauses das Rauchen zu jeder Zeit untersagt wird. |
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Begründung | Es ist mittlerweile allgemein anerkannte Tatsache, dass nicht nur aktives Rauchen, sondern gerade auch Passivrauchen massive Gesundheitsschäden bewirkt. Es ist daher auch Pflicht der Gemeinde, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Nichtraucher vor diesen Gefahren zu schützen. In unserem Rathaus ist das Rauchen jedoch noch erlaubt, was bedeutet, dass jeder Bürger, der gezwungen ist, das Rathaus zu betreten, sich diesen Gefahren zwangsläufig ausliefert. Unserer Auffassung nach muss hier etwas geschehen. Jeder Mensch, der unser Rathaus nutzen will bzw. muss, sei es nun aus dienstlichem oder privatem Anlass, hat ein Recht auf saubere Luft zum Atmen. Dies kann nur durch ein allgemeiens Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Rathauses erreicht werden, und zwar durch ein zeitlich unbegrenztes Verbot, denn es spielt keine Rolle, ob man den "frischen" Qualm einer brennenden Zigarette oder den abgestandenen Qualm vom Vorabend einatmet. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 12/2007.03 |
| Votum: Abgelehnt (Ja:2 Nein:18 Enthaltungen:1) | Beschluss am: 29.03.2007 |
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