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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 15.01.2020 Status: (noch) nicht beraten/zurückgestellt  zur GV-Sitzung am: 06.02.2020

Gegenstand/Thema: Verkehrsberuhigung an der "Kinderinsel"

Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, die Abschnitte der Straßen Am Hintergraben vor der Hans-Quick-Schule und der Kita Hasentanne und Erbsengasse vor dem Bürgerhaus als 'Verkehrsberuhigte Bereiche' auszuweisen.
Die dafür notwendigen baulichen Veränderungen sind sukzessive vorzunehmen.
Die Planung ist mit der Schulgemeinde, den Kita-Eltern und der Anliegerschaft zu erörtern.
 
Begründung
Im Interesse der Kinder, die Schule und Kita besuchen, von Menschen mit Handicaps sowie der Anlieger bietet ein 'Verkehrsberuhigter Bereich' mehr Schutz, als eine 'Temo-30-Zone. Innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen gilt im Unterschied zu einer Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit:
  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.

  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.

  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

  6. Mit Überholverkehr muss nicht gerechnet werden.

Diese Planung ist v.a. ein Beitrag zur Reduzierung der Gefährdungen für Kinder auf dem Weg zur Schule und der Kita.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 54/2020.02
GVG-Vorlage Nummer: 2020/004

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 54/2020.02]


Anlässlich der Beschlussfassung über die Haushaltsanträge wurde unserem Antrag für einen Sperrvermerk über die Verausgabung von einem Teilbetrag von 60.000 Euro für bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der 'Kinderinsel' mit den Stimmen der CDU und gegen die Stimmen von SPD und FDP zugestimmt.

Im Anschluss daran haben wir diesen Antrag zurück gestellt bis zur Beratung der gemeindlichen Gremien über die konkreten Maßnahmen einer Verkehrsberuhigung vor Schule und Kita.

Der Antrag wurde (noch) nicht beraten / zurückgestellt / von KOMM,A für erledigt erklärt.
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