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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 28.01.2020 |
Status: abgelehnt |
zur GV-Sitzung am: 06.02.2020 |
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Gegenstand/Thema: Haushalt 2020 |
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Beschlussvorschlag |
Haushaltssatzung 2020 § 5 Festsetzung Steuerhebesätze - Gewerbesteuer 404 v.H.
Ergebnishaushalt 2020
Ordentliche Erträge
- Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft 2104
Steuern und steuerähnliche Erträge (Pos. 05) Gewerbesteuer - 35.000 Euro
- 35.000 Euro | Zwischensumme Mehrerträge |
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- Produkt Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 3401
Kostenersatzleistungen und erstattungen (Pos. 03) Bebauungspläne [Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung] 60.000 Euro
60.000 Euro | Zwischensumme Mindererträge |
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25.000 Euro | Saldo Ordentliche Erträge |
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Ordentliche Aufwendungen
- Produkt Verwaltungssteuerung 0101
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pos. 13) Rechtshilfe 10.000 Euro
- Produkt Soziale Angelegenheiten 3301
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse (Pos. 15) Humanitäre Hilfe 1.000 Euro
11.000 Euro | Zwischensumme Mehraufwendungen |
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- Produkt Personal 2201
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pos. 13) Beratungsleistung Personaleinsatz - 20.000 Euro
- Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement 3403
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pos. 13) Sachkonto 6171000 Steingasse 4 (Burger) Entrümpelung - 7.000 Euro
- Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement 3403
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pos. 13) Sachkonto 6171000 Steingasse 2 (Schuppen) Abbruch und Entsorgung - 20.000 Euro
- 47.000 Euro | Zwischensumme Minderaufwendungen |
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-36.000 Euro | Saldo Ordentliche Aufwendungen |
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Investitionsprogramm 2020 Auszahlungen
- Produkt Verkehrsflächen und Anlagen 3601
Investitionsnummer 3601010038 (neu) Mitfahrbänke Ansatz 2020 11.000 [...geändert am 5.02.2020: Die Punkte 10. und 11. wurden hinzugefügt.]
- Produkt Bauhof 4000
Investitionsnummer 4000001004 Anschaffung Kehrmaschine Ansatz 2020 -120.000
- Produkt Verkehrsflächen und Anlagen 3601
Investitionsnummer 3601010034 Verkehrsberuhigung Schulinsel Ansatz 2020 gesamt 80.000 Euro Sperrvermerk über einen Teilbetrag von 60.000 Euro
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Begründung | zu 2) Deckungsmittel für diesen Haushaltsantrag aus Anhebung der Gewerbesteuer
zu 3) Die Kosten für grundlegende gemeindliche Bauleitplanung sind aus eigenen Mitteln zu bestreiten, um von potentiellen Investoren unabhängig zu bleiben. Dies gilt in besonderem Maß für die Entwicklung der Ortsmitte.
zu 4) Finanzierung von Rechtshilfe zur Durchsetzung gemeindlicher Planung
zu 5) Anhebung, um 1 Promille-Ziel des Volumens des Ergebnishaushaltes für Ausgaben zur Humanitären Hilfe einzuhalten.
zu 6) Personaleinsatzplanung ist Aufgabe des Bürgermeisters.
zu 7) Die Entrümpelung des Burgerhauses kann durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden. Für die Entsorgung sollten 3.000 Euro ausreichen.
zu 8) Vor einem Abbruch sollte der Erhaltungs- bzw. Sanierungsaufwand bewertet werden. Der Bereich Bachgasse Steingasse ist als Hessisches Kulturdenkmal gelistet. Der Schuppen fällt unter den Ensembleschutz und sollte daher nicht leichtfertig abgebrochen werden.
zu 9) Eine Mitfahrbank ist eine im öffentlichen Raum aufgestellte Sitzbank mit einem besonderen Zweck: Durch das Platznehmen auf dieser Bank signalisieren die Wartenden, dass sie auf eine spontane, kostenlose Mitfahrgelegenheit im PKW zu einem bestimmten Ziel hoffen. Dies dient der Verbesserung der Mobilität von Menschen ohne Auto. Hier sollte zunächst mit dem Umbau vorhandener geeigneter Sitzgelegenheiten begonnen werden.
zu 10) Diese Investition ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Es fehlen: Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung, Versicherung, Abschreibungsfrist, Schulungskosten für Personal und Gegenüberstellung hinsichtlich einer Fremdvergabe von Straßenreinigungsleistungen. Weiterhin bedarf die Straßenreinigungssatzung einer Überprüfung hinsichtlich der Reinigungsfrequenzen. Die ökologischen Folgen einer maschinellen Straßenreinigung sind ebenfalls nicht vertretbar.
zu 11) Vor einer Mittelfreigabe für bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höhe von geschätzt 60.000 Euro aus dem Etatansatz sollte die beabsichtigte Methode für eine Verkehrsberuhigung öffentlich mit Schulgemeinde, Eltern der Kita-Kinder und Anlieger*innen diskutiert werden. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 57/2020.02 GVG-Vorlage Nummer: 2020/006
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 57/2020.02] |
| Votum: Abgelehnt (Ja:0 Nein:1) | Beschluss am: 06.02.2020 | | Beschluss | Über die Punkte dieses Antrages wurde jeweils einzeln wie folgt abgestimmt:
- Punkt 3: nein (4:19:0) [Punkte 1 und 2: Diese Punkte waren als Deckungsvorschlag für Punkt 3 vorgesehen. Durch dessen mehrheitliche Anlehnung wurde der Deckungsvorschlag entbehrlich.]
- Punkt 4: nein (4:19:0)
- Punkt 5: ja (21:2:0) [Ablehnung durch die FDP]
- Punkt 6: ja (12:11:0) [Ablehnung durch SPD und FDP]
- Punkt 7: ja (14:9:0) [Ablehnung durch SPD)
- Punkt 8: nein (5:18:0)
- Punkt 9: nein (4:19:0)
- Punkt 10: ja (12:11:0) [Ablehnung durch SPD und FDP]
- Punkt 11: ja (12:11:0) [Ablehnung durch SPD und FDP]
Bei der Gesamtbetrachtung überwiegen die Punkte, welche in den Abstimmungen abgelehnt worden sind. Deshalb haben wir in der Inhaltsübersicht den Haushaltsantrag mit einer roten Ampel markiert. |
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