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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 11.03.2020 Status: (noch) nicht beraten/zurückgestellt  zur GV-Sitzung am: 02.04.2020

Gegenstand/Thema: Kommunaler Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaktionsplan

Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Bickenbach setzt sich für eine klimafreundliche Kommune ein und erkennt den Klimaschutz sowie den lokalen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele als Aufgabe der kommunalen Politik an. Sie berücksichtigt ausdrücklich und mit höchster Priorität die Auswirkungen auf das Klima bei allen Entscheidungen.

Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
  1. Energiewende

    Die Entwicklung eines nachhaltigen Energiemanagementplans und die Förderung eines nachhaltigen Energieverbrauchs:
      a) Aktives Energiemanagement in allen kommunalen Liegenschaften,
      b) Energetische Entwicklung der kommunalen Liegenschaften,
      c) Einbeziehung der Aspekte einer klimafreundlichen Bebauung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Entwicklung von zukünftigen Wohn- und Gewerbegebieten,
      d) Energetische Standards festlegen: Bei neuen Baugebieten / Baumaßnahmen wird im Rahmen der Bauleitplanung das Ziel der CO2-Neutralität vorgegeben (Erdwärmenutzung, Photovoltaik, Solarenergie, Ökostrom, kaltes Nahwärmenetz, Kühlung im Sommer),
      e) Energieexperten 2x jährlich zu einem öffentlichen Beratungstermin beauftragen.


  2. Verkehrswende

    Die Etablierung eines klimaneutralen Mobilitätskonzepts:
      a) Förderung einer klimafreundlichen innerörtlichen Mobilität durch das Stärken der Infrastruktur für E-Mobilität und den Ausbau sowie die Optimierung der Radwege
      • Gemeindeeigenen Fuhrpark auf CO2-Neutralität / klimafreundliche Modelle umstellen,
      • Radverkehrsbudget im Haushalt einplanen (lt. ADFC 30 Euro pro Einwohner),
      • Einrichtung einer Carsharing-Station ( ).


  3. Agrarwende

    Förderung der ökologischen Landwirtschaft:
      a) Grünstreifen in der Feldgemarkung mit Regionalsaatgut reaktivieren / anlegen
      b) Extensivierung der Pflege der Grünflächen zur Förderung der Artenvielfalt /
      Biotopvernetzung:
      Zur Erhaltung der Biodiversität müssen Lebensräume (Biotope) vernetzt sein, damit der genetische Austausch der Populationen gewährleistet wird.

      c) Erhalt, Entwicklung und Aufforstung von bestehenden Waldflächen und Grünstreifen mit heimischen Pflanzen zur Förderung und Stärkung der biologischen Vielfalt
      d) Ausweitung von Grünflächen, naturnahe Gestaltung von Spielplätzen, sowie die Umwandlung bestehender Freiflächen zur Förderung der Biodiversität
      (Bei der Umwandlung von Freiflächen in bewachsene Gebiete, sollten landwirtschaftliche Flächen (Äcker) und insbesondere von der Gemeinde an Landwirte verpachtete Flächen ausgenommen werden. Ansonsten, wenn dauerbegrünt werden muss, kein Ackerbau mehr möglich ist.)
      e) Versiegelung unbebauter Flächen verhindern
      f) Erstellung eines Baum- und Flächenkatasters mit Erfassung der vorhandenen Habitate auf gemeindeeigenen Liegenschaften incl. der jeweiligen Ziele hinsichtlich der Pflege sowie Neu- bzw. Umgestaltungsmaßnahmen
      g) Mitgliedschaft im 'Klima-Bündnis' (kontinuierliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes),
      h) Gemeindeflächen, auch auf verpachteten Grundstücken, sollen für die Erhaltung der Natur geschützt werden. Hierzu evtl. Gespräche mit den Landwirten suchen und auch Vorträge mit Biobauern organisieren.


  4. Weitere Maßnahmen

    a) Klimaschonende Abfall- und Abwasserentsorgung,
    b) Festlegung von Strategien zur Vermeidung von (Plastik-)Abfällen und zur Nutzung nachhaltiger Materialien im Bereich von Handel, Gewerbe und Gastronomie,
    c) Klimafunktionskarte erstellen lassen,
    d) Klimafunktionskarte auch für non-Agrar-Themen nutzen. Innerstädtisches Grün, Bäume, Nützlingswiesen, Urban/ Public Gardening, Vermeidung von Steingärten, etc
    e) Integration von Nist- und Ruhestätten für z. Bsp. Vögel, Fledermäuse und Insekten an allen Neubauten bzw. sanierten Gebäuden,
    f) Verhinderung von Vogelschlag vorrangig an Glasfassaden,
    g) Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowohl in die Erstellung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sowie in die Pflege der Anlagen. Es sind geeignete Anreize für die Bürgerschaft bezüglich der Pflege zu erarbeiten,
    • Herausgabe eines Kalenders/Familienplaners mit übersichtlichen und praktischen Möglichkeiten zum Eintragen von Terminen/Aktivitäten einzelner Familienmitglieder inklusive Energie- und Klimatipps,
    • Bürger, Vereine, Gewerbe zu eigenen Projekten aktivieren (Tag der Umwelt, Müllsammeln, Bäume pflanzen etc.),
    • Vision und Beteiligungsprozess 'Bickenbach 2030' erstellen, Ziele für ein umwelt- und klimagerechtes Bickenbach im Jahre 2030 (Bürgerforum, Runder Tisch, …),
    • Klimabeauftragten benennen, ggf. gemeinschaftlich mit umliegenden Gemeinden,
    • Ökologischen Beirat einrichten: Landwirte, Wirtschaft, Jugendgremium
    • 'Grünes Klassenzimmer': Ideensammlung und Umsetzung an Schulen und Kitas initiieren.
    h) Beratungsangebote und eventuelle Zuschüsse des Landes Hessen und des Landkreises sind in Anspruch zu nehmen.
 
Begründung
Die Gemeindevertretung unserer Nachbargemeinde Alsbach-Hähnlein hat im Januar 2020 einstimmig einen 'Kommunalen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaktionsplan' beschlossen.

'Ziel der kommunalen Klimaschutzmaßnahmen soll die Unterstützung der nationalen Aufgabe zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels sein. Dabei kommt den Kommunen in diesem umfassenden Transformationsprozess eine besondere Bedeutung zu. Einerseits wird ein großer Teil der klimarelevanten Emissionen in Städten, Gemeinden und Kreisen erzeugt (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Verkehr etc.). Andererseits hat die Kommune mit ihren vielfältigen Funktionen als Vorbild, Planungsträgerin, Eigentümerin, Versorgerin und größte öffentliche Auftraggeberin weitreichende Handlungsmöglichkeiten, um den Klimaschutz vor Ort voranzubringen.' (aus einer Pressemitteilung der Fraktion IUHAS)

Diesen Beschluss sollten wir für Bickenbach übernehmen.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 58/2020.04
GVG-Vorlage Nummer: 2020/040

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 58/2020.04]

Der Antrag wurde (noch) nicht beraten / zurückgestellt / von KOMM,A für erledigt erklärt.
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