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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 15.08.2012 Status: (noch) nicht beraten/zurückgestellt  zur GV-Sitzung am: 30.08.2012

Gegenstand/Thema: Gefahren durch den fließenden Verkehr

Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass auf den Straßen im bebauten Ortsgebiet im Begegnungsverkehr Bürgersteige als Ausweichfahrbahn missbraucht werden. Gefahrenschwerpunkte in dieser Hinsicht sind die Obere Waldstraße, die Hartenauer Straße und die Alsbacher Straße.
 
Begründung
Immer wieder, vor allem im Berufsverkehr, kommt es bei Begegnungen von Kraftfahrzeugen zum Missbrauch des Bürgersteigs als Überhol- bzw. Ausweichspur. Dies führte wiederholt zu lebensgefährlichen Begegnungen mit FußgängerInnen, spielenden oder radfahrenden Kindern.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 17/2012.08


Der Antrag wurden vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung nicht auf die Tagesordnung genommen mit folgender Begründung:

"Ihre Anträge Nr. 16 und 17/2012 fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung.
Gemäß § 85 HSOG sind Aufgaben der Gefahrenabwehr, die von den Landräten und Bürgermeistern wahrzunehmen sind, Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Aus diesem Grunde habe ich Ihre Anträge an den Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde zur Bearbeitung weitergeleitet."

Die KOMM,A-Fraktion hat gegen diese Entscheidung protestiert und auf Präzedenzfälle hingewiesen. Folgende Themen wurden auch von der Gemeindevertretung beraten:
- Fußgängerampel an B 3 und Pfungstädter Straße
- Verkehrsberuhigter Bereich Sandstraße
- Tempo 30 Zonen im Ort
- Poller an der Darmstädter und August Bebel Straße
- Durchfahrtsverbot Erbsengasse
Wir kritisierten, dass sich die Gemeindevertretung durch solche Verfahrensentscheidungen selbst entmündigt.


Die KOMM,A-Fraktion hat der Nichtzulassung am 17.09.2012 formal widersprochen, dieser Widerspruch wurde in der Gemeindevertretungssitzung vom 11.10.2012 zur Abstimmung gebracht und bei 4 Ja- und 17 Nein-Stimmen abgelehnt. Somit ist der Antrag - zu unserem Bedauern - endgültig nicht zugelassen.

Der Antrag wurde (noch) nicht beraten / zurückgestellt / von KOMM,A für erledigt erklärt.
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