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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 30.06.2014 Status: (noch) nicht beraten/zurückgestellt  zur GV-Sitzung am: 17.07.2014

Gegenstand/Thema: Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße"

Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße' soll mit folgenden planerischen Zielsetzungen verändert werden:

1. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung im gesamten Plangebiet
2. Stärkung und Erhalt der Vielfalt des innerörtlichen Einzelhandels entlang der Darmstädter Straße
3. Sicherung zusammenhängender Grünflächen im Innenbereich des Planungsraums
4. Lärmschutz für die Anlieger in und neben dem Planungsraum.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, schnellstmöglich eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans im Wege eines 'Vereinfachten Verfahrens' in Gang zu bringen.

Zeitgleich sollen Satzungsbeschlüsse vorbereitet werden
• mit dem Ziel der Verfügung einer Veränderungssperre für den Planungsraum 'Nördlich der Darmstädter Straße'
• zur Bezeichnung von unbebauten Grundstücken bzw. von Flächen, an denen der Gemeinde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht zusteht.

Auf der für Oktober 2014 geplanten BürgerInnen-Versammlung soll die Entwicklung der Bickenbacher Ortsmitte in einem eigenständigen Tagesordnungspunkt thematisiert werden.
 
Begründung
Durch verschiedene Umstände stehen nördlich der Darmstädter Straße zwischen August-Bebel-Straße und Steingasse in der nächsten Zeit möglicherweise Wechsel in der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden an. In diesem Zusammenhang gibt es Befürchtungen, dass private und gewerbliche Verwertungsinteressen Veränderungen in Gang setzen, die den Bedürfnissen und Interessen der BürgerInnen an die Entwicklung der Ortsmitte im Sinne eines Zentrums bzw. Ortsmittelpunkts zuwiderlaufen.

Mit dem Kauf des ehemaligen Gasthauses 'Zur Rose' hat die Gemeinde eine Möglichkeit gewonnen, auf dem eigenen Grundstück gewünschte Entwicklungen zu stützen. Wichtiger ist, im Rahmen der kommunalen Planungshoheit diese Ziele für das gesamte Plangebiet festzusetzen speziell für den Fall, dass Investoren Projekte ggfs. über mehrere benachbarte Grundstücke hinweg realisieren wollen.

Damit zwischenzeitlich nicht Fakten geschaffen werden, die den gemeindlichen Entwicklungsvorstellungen entgegenstehen, soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
Parallel dazu soll sich die Gemeinde das Vorkaufsrecht auf bestimmte Flächen im Plangebiet für den Fall einer Veräußerung von Grundstücken sichern.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 27/2014.07
GVG-Vorlage Nummer: 2014/051

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. September 2016 wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen 1. Änderungsplan (Neue Mitte) zum Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße' gefasst. Durch diesen Beschluss wurde eine Abstimmung über den von uns im Juni 2014 eingereichten Antrag gegenstandslos.

Dem war vorausgegangen: Zurückstellung einer Beschlussfassung auf den Sitzungen der Gemeindevertretung am 17.07.2014, 20.11.2014 und 7.05.2015.

Der Antrag sollte erneut beraten werden, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt.

Auf der Sitzung des Planungs- Landwirtschafts- und Umweltausschusses am 8.07.2014 wurde vom Bürgermeister und von den anderen Fraktionen wie folgt argumentiert:

Bürgermeister: Er möchte eine Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplans ein Jahr zurückstellen und zunächst verschiedene Vorschläge über eine Bebauung im Plangebiet abwarten. Von interessierten Bauherren habe er ein städtebauliches Gesamtkonzept gefordert.
Der Gemeindevorstand werde zu gegebener Zeit agieren.

SPD: Für die Gemeinde gebe es neben dem Beschluss einer Veränderungssperre auch die Möglichkeit eines Baurückstellungsgesuches, das die Genehmigung eines Bauantrages um 6 bis 8 Wochen aussetzen könne. Die SPD sehe Handlungsbedarf, aber der KOMM,A-Antrag sei zzt. nicht zustimmungsfähig. Die SPD schlage vor, interessierten Investoren in einer kleinen Runde Ideen seitens der Gemeinde vorzustellen. Die Änderung eines Bebauungsplans mache erst Sinn, wenn Investoren konkrete Planungen auf den Tisch legen. Die Planungshoheit liege bei der Gemeinde.

CDU: Man werde den Bebauungsplan nicht jetzt verändern. (keine weiteren Argumente)

FDP: Die FDP stimme einem solchen Antrag nicht zu. (keine weiteren Argumente)

Der Ausschuss beschloss, das Thema Entwicklung der Ortsmitte zeitnah zu beraten.

Der Antrag wurde (noch) nicht beraten / zurückgestellt / von KOMM,A für erledigt erklärt.
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