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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 28.10.2015 |
Status: angenommen |
zur GV-Sitzung am: 19.11.2015 |
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Gegenstand/Thema: Sozialer Wohnungsbau |
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Beschlussvorschlag |
Die Gemeinde Bickenbach erklärt öffentlich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen.
Dazu wird der Gemeindevorstand beauftragt,
- einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen Sozialen Wohnungsbauprojekts in der Größenordnung für wenigstens 40 Wohneinheiten zu suchen,
- sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u.ä.) für ein solches Projekt zu bemühen,
- einen geeigneten Baugrund zu suchen und
- einen Bebauungsplan dafür aufzustellen.
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Begründung | Ziel des Antrages ist es, im Sinne des II. Wohnbaugesetzes Wohnungen zu schaffen, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für breite Schichten der Einwohnerschaft Bickenbachs bestimmt und geeignet sind. Die allgemeine Entwicklung der Mietpreise in Südhessen ist so extrem, dass es für immer mehr Menschen ausgesprochen schwierig geworden ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Hier Abhilfe zu schaffen ist Teil der Daseinsvorsorge, zu der wir als politisch Verantwortliche moralisch verpflichtet sind. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 39/2015.11 GVG-Vorlage Nummer: 2015/083
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 39/2015.11]
siehe auch: KOMM,A-Anfragen 2018, Nummer 1, 7 und 13 |
| Votum: Zugestimmt (Ja:22 Nein:0) | Beschluss am: 19.12.2015 | | Beschluss | Die Gemeinde erklärt öffentlich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen. Dazu wird der Gemeindevorstand beauftragt:
- Einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,
- sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus
- ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.
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