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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 15.04.2016 Status: angenommen  zur GV-Sitzung am: 21.04.2016

Gegenstand/Thema: Hauptsatzung

Beschlussvorschlag
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der KOMM,A-Fraktion


Aufgrund der §§ 6, 44(2), 57(1) und 62(1) der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I. Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I. Seite 618) hat die Gemeindevertretung in Bickenbach am 21.4.2016 folgende 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bickenbach vom 24.5.2012 beschlossen:

Artikel 1
§ 2 wird aufgehoben.

Artikel 2
§ 4 Absatz 2 Satz 2 wird geändert zu: Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf drei festgelegt.

Artikel 3
§ 5 Absatz 2 Satz 1 wird geändert zu: Die Zahl der Beigeordneten beträgt acht.

Artikel 4
In-Kraft-Treten: Die Änderung tritt am Tag nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Bickenbach, den . .2016

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach
Martini, Bürgermeister
 
Begründung
Für die Einrichtung der gemeindlichen Ausschüsse ist keine Regelung in der Hauptsatzung notwendig. Daher kann diese aufgehoben werden. Durch einen einfachen Beschluss der Gemeindevertretung können gemäß §62 der Hessischen Gemeindeordnung jederzeit Ausschüsse gebildet oder aufgelöst werden.

Mit der Erhöhung der Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung soll allen Fraktionen, die nicht den Vorsitzenden der Gemeindevertretung stellen, die Möglichkeit gegeben werden, einen stellvertretenden Vorsitz zu stellen.

Mit der Erhöhung der Zahl der Beigeordneten auf acht soll ermöglicht werden, dass sich die Sitzverhältnisse in der Gemeindevertretung auch im Gemeindevorstand widerspiegeln.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 01/2016.04
GVG-Vorlage Nummer: 2016/036

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 01/2016.04]

Votum: Zugestimmt (Ja:25 Nein:0)Beschluss am: 21.04.2016
 
Beschluss
Zu Artikel 3, Änderung der Zahl der Beigeordneten, wurde seitens der CDU ein Änderungsantrag des Inhalts, die Zahl der Beigeordneten auf 9 zu erhöhen, gestellt. Dieser Änderungsantrag wurde mit 13 Stimmen von SPD und KOMM,A gegen 12 Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
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