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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 25.05.2016 Status: angenommen  zur GV-Sitzung am: 09.06.2016

Gegenstand/Thema: Leitlinie BürgerInnen-Beteiligung

Beschlussvorschlag
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der KOMM,A-Fraktion


Um den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bickenbach mehr Möglichkeiten zu geben, sich auch außerhalb von Wahlen direkt in die Kommunalpolitik einzubringen, wird folgende Richtlinie der Gemeindevertretung der Gemeinde Bickenbach beschlossen:
  1. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung soll auf die Tagesordnung jeder Sitzung der Gemeindevertretung den Tagesordnungspunkt 'Bürgerschaftliche Eingaben' aufnehmen. Bei diesem Tagesordnungspunkt kann er Eingaben aus der Bürgerschaft, die in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen würden, den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorstellen und ggf. die Sitzung unterbrechen, um dem einreichenden Bürger bzw. der einreichenden Bürgerin die Möglichkeit zu einer kurzen, mündlichen Erläuterung geben.
    Sofern eine Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung dies fordert, kann der Vorsitzende die Eingabe in der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung setzen. Das Recht der Mitglieder der Gemeindevertretung, der Fraktionen, des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters die Eingabe als eigenen Antrag zu übernehmen und einzureichen bleibt hiervon unberührt.

  2. Vor Beginn jeder Sitzung der Gemeindevertretung erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bickenbach wie bisher das Recht, Fragen an die Gemeindevertretung zu stellen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt den Fraktionen und dem Gemeindevorstand die Möglichkeit, die Fragen mündlichen zu beantworten.

  3. Zeigt eine Bürgerin oder ein Bürger vor Beginn einer Sitzung der Gemeindevertretung an, zu einem Verhandlungsgegenstand eine inhaltliche Anregung geben zu wollen, dann kann der Vorsitzende der Gemeindevertretung abweichend von Punkt 2 die Sitzung vor Aufruf des Verhandlungsgegenstandes unterbrechen. Die Redezeit für solche Anregungen soll maximal 3 mal 3 Minuten betragen.

  4. Zeigt eine Bürgerin oder ein Bürger vor Beginn oder während einer Sitzung der Ausschüsse an, zu einem Verhandlungsgegenstand eine inhaltliche Anregung geben zu wollen, dann kann die oder der Vorsitzende des Ausschusses die Sitzung an einer geeignete Stelle unterbrechen, sofern die Beteiligung nicht aufgrund von § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung möglich ist.

  5. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann zu Bürgerversammlungen einladen, wenn ein Verhandlungsgegenstand, der in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fällt, von breitem, öffentlichen Interesse ist, um diesen Verhandlungsgegenstand den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen, Anregungen aufzunehmen und Meinungsbilder zu erstellen.

  6. Die gesetzlichen Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung bleiben von dieser freiwilligen Selbstverpflichtung unberührt.
 
Begründung
Das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland entspricht den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie, d. h., über einen festgelegten Zeitraum vertreten die gewählten Abgeordneten das Volk. Bei Wahlbeteiligungen von fast durchgängig weniger als der Hälfte der Wahlberechtigten stellen sich grundsätzliche Zweifel an der demokratischen Legitimation ein. Im kleinen kommunalpolitischen Raum wollen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Wege suchen, der Bürgerschaft praktikable Mittel zur Einmischung und Beteiligung an der Meinungsfindung und Willensbildung unmittelbarer als lediglich alle fünf Jahre anlässlich von Wahlen zur Verfügung zu stellen.

Herausragend ist hier unser Angebot, Bürgerinnen und Bürgern ein direktes, nicht durch Fraktionen bereits vorgefiltertes Eingaberecht an die Gemeindevertretung mit Gelegenheit einer Begründung des Anliegens zu eröffnen. Zu zur Beschlussfassung anstehenden Themen sollen sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne sich als per se sachkundig ausweisen zu müssen an Debatten beteiligen können. Dies soll auf Wunsch im Wege von Unterbrechungen der Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung ermöglicht werden.

Voraussetzung dafür ist eine möglichst frühzeitige und umfassende Information der Bürgerschaft über die anstehenden politischen Fragestellungen. Um dies zu gewährleisten sollen die Möglichkeiten über Presseerklärungen, Öffentliche Aushangkästen, den gemeindlichen Internetauftritt und regelmäßige, lokal erscheinende Publikationen wie 'Bickenbach seitenweise' offensiv eingesetzt werden.
 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 06/2016.06
GVG-Vorlage Nummer: 2016/062

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 06/2016.06 und Richtlinien über Bürgerschaftliche Eingaben]

Zur Beratung unseres Antrags im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss am 2. Juni 2016 legte der Bürgermeister eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Antragsgegenstand vor: Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 30.05.2016.

Um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, sich mit der Argumentation der Kommunalaufsicht zu befassen, war die Beratung des Antrages um einen Sitzungszug vertagt worden.


Das Darmstädter Echo berichtete am 4. November 2016:





Votum: Zugestimmt (Ja:13 Nein:9)Beschluss am: 08.09.2016
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