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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung

Antrag vom: 13.12.2016 Status: abgelehnt  zur GV-Sitzung am: 15.12.2016

Gegenstand/Thema: Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Änderungen zum B-Planentwurf

Beschlussvorschlag
Im Entwurf des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' in der Fassung vom 7.12.2016
  1. ist die Fläche für die Tiefgarage in Richtung Norden zu begrenzen auf die gedachte Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 85/3 nach Westen.

  2. sind für das Gebiet 1 die südliche Baugrenze und Baulinie entlang der Darmstädter Straße um jeweils 1,5 Meter in Richtung Norden zu verschieben.

  3. ist im Gebiet 2 die nördliche Begrenzung des nordwestlichen Baufensters soweit in Richtung Süden zu verschieben dass das Baufenster in seiner Ausdehnung um 40% reduziert wird.

  4. ist unter den Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 1 folgende Festsetzung aufzunehmen:
    'Sozialer Wohnungsbau
    Eine Geschossfläche von 20 % der gesamten Geschossfläche bezogen auf die Gebiete 1 und 2 muss so hergestellt werden, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnbauförderung gefördert werden könnten.'

  5. ist unter den Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 1 die Festsetzung zur 'Bauweise: abweichende Bauweise' ersatzlos herauszunehmen.

  6. ist unter den Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB für die Gebiete 1 und 2 die Maximalzahl der zu errichtenden Wohnungen auf 30 festzuschreiben.

  7. ist unter den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO eine maximale Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf den Wert festzulegen, der sich aus der Anwendung der aktuell geltenden Stellplatzsatzung auf das Projekt des Investors ergibt.

  8. sind unter den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO die Vorgaben für Staffelgeschosse wie folgt zu ändern:
    Der erste Satz ist zu streichen. Im zweiten Satz ist die Unzulässigkeit der Errichtung von Staffelgeschossen auf das Gebiet 1 zu erweitern.

  9. ist unter den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO der Geltungsbereich der Festsetzungen bezüglich Dachform, -neigung, - farbe und Material, -überstand und -aufbauten für 'Gebiet 1.1, 2.1 sowie Fläche für den Gemeinbedarf - sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen' um das Gebiet 1 zu erweitern.

 
Begründung
(mündlich)

Hier in Stichpunkten die während der Gemeindevertretung vorgetragenen Argumente:
  • Das vom Investor Schlossallee Bickenbach entwickelte Projekt wirkt wie ein Fremdkörper, ein 'UFO', dass in keiner Weise in die Ortsmitte passt.

  • Der entlang der Darmstädter Straße vorgesehene viergeschossige Gebäuderiegel verleiht diesem Straßenabschnitt den Charakter einer Schlucht mit den negativen Auswirkungen bezüglich des Verkehrslärms und der Belüftung des Ortskerns.

  • Die für das vierte Geschoss des Gebäuderiegels entlang der Darmstädter Straße geplante Dachform als Staffelgeschoss passt nicht in die Ortsmitte.

  • Die bauliche Verdichtung ist viel zu hoch.

    Exkurs: Der 'Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010' beschreibt vier Siedlungstypen:
    Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum und Kleinzentrum. Die Gemeinde Bickenbach wird darin ausdrücklich dem Typus Kleinzentrum zugeordnet, also der kleinsten Siedlungsform.
    Als Vorgaben für eine angemessene Verdichtung im Falle von Neubauprojekten werden vier Verdichtungsstufen definiert:

    • Großstadt - mindestens 60 Wohneinheiten pro Hektar

    • Siedlungen im Einzugsbereich von S-Bahn und/oder U-Bahn - 45 bis maximal 60 Wohneinheiten pro Hektar

    • verstädterte Besiedlung - 35 bis maximal 50 Woghneinheiten pro Hektar

    • ländliche Siedlungen - 25 bis maximal 40 Wohneinheiten.

    In der vorliegenden Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ermessensfehlerhaft für das Projekt 'Neue Mitte' auf das dritthöchste Maß einer Verdichtung abgestellt.

  • Es gibt im gesamten Projekt keinen Teil für 'Sozialen Wohnungsbau'.

  • Exkurs: Die Gemeindevertretung hatte am 19. November 2015 zum Thema Sozialer Wohnungsbau ausgehend von einem Antrag der KOMM,A-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
    'Die Gemeinde erklärt öffentlich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen.
    Dazu wird der Gemeindevorstand beauftragt:

    • Einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,

    • sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus

    • ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.'

  • Die im noch geltenden Bebauungsplan als Grünfläche festgeschriebenen Flächen verschwinden nahezu ersatzlos, eine Ausgleichplanung dafür wird nicht vorgenommen.

  • Die geplante Tiefgarage ist mit 150 KFZ-Stellplätzen im Ortskern viel zu groß dimensioniert. Zum Vergleich: Auf dem Rathausplatz gibt es 145 KFZ-Stellplätze.

  • Die vorgesehenen Kurzzeitparkplätze entlang der Darmstädter Straße liegen viel zu nahe an der Fahrbahn. Die KFZ-Türen öffnen dort in den Raum des fließenden Verkehrs, was vor allem für den Radverkehr ein großes Gefährdungspotenzial in sich birgt.


Die von KOMM,A beantragten Veränderungen am Bebauungsplanentwurf bezwecken folgende Veränderungen für das Projekt 'Neue Mitte':
  1. Festlegung von maximal 30 Wohneinheiten im Rahmen des Investorprojekts

  2. Herstellung von 20 % der gesamten Geschossfläche als 'Sozialer Wohnungsbau'

  3. Unterbrechung des vorgesehenen 70 Meter langen Gebäuderiegels zur Darmstädter Straße hin - ggfs. Nutzung als 2. Feuerwehrzufahrt

  4. Dachform der Gebäude entlang der Darmstädter Straße als Sattel- und/oder Krüppelwalmdächer

  5. Schaffung eines kleinen Grünzugs an der Nordwestseite des Investorprojekts

  6. Begrenzung der Zahl der KFZ-Tiefgaragenplätze auf den gemäß Stellplatzsatzung bereitzustellenden notwendigen Mindestwert

  7. Vergrößerung des seitlichen Abstands der Kurzzeitparkflächen auf wenigstens 1,5 Meter

 
Anmerkung
KOMM,A-Antrag Nummer: 13/2016.12
GVG-Vorlage Nummer: 2016/079-3-3

[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 13/2016.12]

Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:19)Beschluss am: 15.12.2016
 
Beschluss
In der von uns beantragten namentlichen Abstimmung votierten alle anwesenden Mitglieder der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen diesen Antrag.
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