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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 19.10.2017 |
Status: (noch) nicht beraten/zurückgestellt |
zur GV-Sitzung am: 09.11.2017 |
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Gegenstand/Thema: Plakatierungssatzung |
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Beschlussvorschlag |
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen Satzungsentwurf für eine 'Satzung zur Regelung der Plakatierung' vorzulegen. Diese Satzung soll u.a. enthalten:- Geltungsbereich
- Erlaubnispflicht
- Definition der erlaubnispflichtigen Werbeträger
- Gebührenerhebung .
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Begründung | Seit vielen Jahren geben erlaubtes und nicht erlaubtes Plakatieren im Gemeindegebiet Anlass für Beschwerden. Dies ist vorallem aus ästhetischen und umweltbezogenen Gründen nicht länger akzeptabel. Das Instrument einer Satzung zur Regulierung der Plakatierung kann helfen, negative Auswüchse zu begrenzen.
Grundsätzlich gelten die zu beobachtenden Mißstände gleichermaßen für politische und gewerbliche Werbemaßnahmen. Die Werbung im zurückliegenden Wahlkampf zur Wahl des Deutschen Bundestages und um das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters haben das Ortsbild erheblich verunstaltet. Andererseits haben Bemühungen in der Vergangenheit, die Zahl der Werbeträger im Wege einer Selbstbeschränkung der beteiligten Wahlbewerber auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, keinen Erfolg gezeigt.
Der Gemeinde entstehen Kosten insbesondere für die Beseitigung der Überreste von Werbeträgern, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Erlaubniserteilung, Wierderherstellung von öffentlichen Grünflächen u.a.m. Dies rechtfertigt unseres Erachtens eine gesonderte Gebührenerhebung.
Die beiliegende Satzung der Stadt Karben kann als Muster für eine entsprechende Satzung in Bickenbach dienen.
Anlage: Satzung zur Regelung der Plakatierung in der Stadt Karben in der Fassung vom 15.02.2012 | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 21/2017.11 GVG-Vorlage Nummer: 2017/0XX
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 21/2017.11]
Nach einer längeren Debatte im HFS-Ausschuss und einer Beschlussempfehlung (6:3:0) stellte die Fraktion KOMM,A den Antrag auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 9.11.2017 bis auf weiteres zurück. Hintergrund war ein Bericht des Bürgermeisters bezüglich der bisherigen Praxis der Plakatierungsgenehmigungen im gewerblichen Bereich und der Sanktionsmaßnahmen, falls den Auflagen der Ordnungsbehörden hinsichtlich der Auflagen bei der Plakatierungsgenehmigung nicht Folge geleistet wird. Alle Fraktionen versprachen Engagement zur Besserung bei Plakatierungen seitens der politischen Parteien. |
| Der Antrag wurde (noch) nicht beraten / zurückgestellt / von KOMM,A für erledigt erklärt. |
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