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31.01.201809. Gaststätte "Zur Rose" - Nachruf und Danksagung
von
Ulrich Friedrich Koch
Inhalt:
  1. Bilder des Gasthauses 'Zur Rose' im Jahr 2017 und 1912

  2. Offener Brief der Fraktion KOMM, A vom 9.10.2017 an den Gemeindevorstand

  3. Offener Brief der Wähler*innen-Initiative KOMM, A vom 12.10.2017 an Landrat Schellhaas

  4. Antrag der Fraktion KOMM, A an die Gemeindevertretung auf Verhinderung der 'vorzeitigen' Niederlegung der Gebäude auf dem Gelände des Projektes 'Neue Mitte'

  5. Redebeitrag für die Fraktion KOMM, A zum Abbruchantrag des Investors für Gebäude auf dem Gelände des Projektes 'Neue Mitte' anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 9.11.2017

  6. Nachruf und Danksagung

  7. Bilder vom Abbruch der ehemaligen Gaststätte 'Zur Rose'

Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)





1. Bilder des Gasthauses 'Zur Rose' im Jahr 2017 und 1912





(aus Klaus Böhme und Geschichts- und Museeumsverein Bickenbach,'Bickenbach an der Bergstraße, Geschichte in Ansichten und Bildern', Wiesbaden 2002, Seite 38)




2. Offener Brief der Fraktion KOMM,A vom 9.10.2017 an den Gemeindevorstand zum Antrag des Investors 'Schlossallee Bickenbach GmbH & Co.KG' für einen vorzeitigen Abriss von Gebäuden auf dem Gelände des Projektes 'Neue Mitte'

'Sehr geehrte Damen und Herren im Gemeindevorstand Bickenbach,

es verdichten sich die Anzeichen für eine baldige Einholung eines Einvernehmens der Gemeinde Bickenbach für einen vorzeitigen Abriss von Gebäuden auf dem Gelände des Projektes 'Neue Mitte' seitens der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.

Wir bitten Sie, dieses Einvernehmen nicht herzustellen!

Dafür möchten wir drei Gründe anführen:
  1. Vor gut einem Jahr hat die Gemeindevertretung einstimmig eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' beschlossen. Damit sollte verhindert werden, dass einseitig Fakten geschaffen werden, bevor Einvernehmen über eine Änderung des geltenden B-Plans hergestellt worden ist. Bis heute sind Meinungsfindung und Willensbildung darüber nicht abgeschlossen.

  2. Mit einem Abbruch von Gebäuden vor Beschlussfassung über die in der Diskussion stehende Änderung des B-Plans würden nicht mehr rückgängig zu machende Fakten geschaffen. Umstritten sind ja nicht nur bauliche Verdichtung und Kubatur des Investorenprojektes, sondern auch die Niederlegung der ehemaligen Gaststätte 'Zur Rose' und des Vorderhauses der ehemaligen Metzgerei Schemel. Ein ernsthafter Versuch aber, einen Kompromiss zu diesen umstrittenen Fragen zu finden oder gar zur Herstellung eines gesellschaftlichen Konsenses ist nicht erfolgt. Wir sind uns bewusst, dass die Ablehnung eines vorzeitigen Abrisses von Gebäuden die Projektrealisierung für den Investor möglicherweise um bis zu einem Jahr hinauszögern kann. Vor einem Beschluss über die gewünschte B-Planänderung gibt es keinerlei rechtliche oder moralische Verpflichtung zur Beschleunigung des Vorhabens. Die gemeindlichen Gremien haben aber eine Verpflichtung gegenüber der Bürgerschaft zu einem offenen und transparenten Verfahren hinsichtlich von Entscheidungen, zumal von Entscheidungen mit dieser Bedeutung und Tragweite für den gesamten Ort.

  3. Eine Vorab-Erlaubnis zur Niederlegung von Gebäuden und deren Vollstreckung würde von dem Teil der Bevölkerung, die dem Projekt 'Neue Mitte' in der bisher bekannt gewordenen Form ablehnend gegenüberstehen, als 'Kampfansage' verstanden. Im ersten Offenlegungsverfahren zur beabsichtigten B-Planänderung gab es 175 Stellungnahmen, ganz überwiegend mit großer Kritik an dieser Planung. Die nahezu 100-prozentige Ablehnung aller Änderungsanregungen aus der Bürgerschaft führte zur Gründung der 'Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach'. Es ist nicht klar, ob in der örtlichen Bevölkerung Kritiker oder Befürworter in der Mehrheit sind. Dies sollte für uns politisch Tätige Ansporn sein, eine Entscheidung nicht im Wege einer Machtdemonstration zu suchen. Es droht ein Riss durch die Gemeinde. Bedenken Sie die Auseinandersetzungen um das Projekt 'Shark-City' in unserer Nachbargemeinde Pfungstadt. Bedenken Sie unsere gebetsmühlenhaft vorgetragenen Absichtserklärungen für mehr Bürgerbeteiligung, zuletzt geäußert nach der Kommunalwahl 2016, die einen Ausdruck fanden im 'Pakt für Bickenbach'. Was glauben Sie, wie solche Verfahrensweisen auf die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde wirken? Wir werden unglaubhaft.

Lassen Sie uns gemeinsam konstruktive Lösungen suchen und uns die dafür erforderliche Zeit nehmen. Lassen Sie uns versuchen, wenigstens einen Teil der Fehler, die zweifelsohne gemacht worden sind, wieder gut zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Friedrich Koch
Fraktion KOMM, A in der Gemeindevertretung Bickenbach'

Der Offene Brief an den Gemeindevorstand vom 9.10.2017 wurde nicht beantwortet...




3. Offener Brief der Wähler*innen-Initiative KOMM,A vom 12.10.2017 an Landrat Schellhaas zum Antrag des Investors 'Schlossallee Bickenbach GmbH & Co.KG' für einen vorzeitigen Abriss von Gebäuden auf dem Gelände des Projektes 'Neue Mitte'

'Sehr geehrter Herr Landrat Schellhaas,

entgegen allen landläufigen Vorurteilen kann Verwaltung ausgesprochen schnell agieren.
Die letzte wirklich verblüffende Erfahrung in dieser Hinsicht konnten wir mit der Kommunalaufsicht aus Ihrem Hause machen:

Am 6. September 2017 schickten wir um 20.40 Uhr einen Antrag an das parlamentarische Büro der Gemeindevertretung Bickenbach bezüglich Herstellung eines Einvernehmens zwischen Kreis-Bauaufsicht und Gemeinde hinsichtlich einer vorzeitigen Abbruchgenehmigung im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' in Bickenbach.
Am 7. September 2017 um 12.40 Uhr ging bereits eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht dazu bei Bürgermeister Martini ein!
Beeindruckend…

Leider machen Bürger 'Normalverbraucher' selten ähnlich positive Erfahrungen.

Als Sprecher einer Fraktion kommunalpolitisch ehrenamtlich Tätiger schrieb ich in gleicher Angelegenheit am 5. bzw. 6. September 2017 die Bauaufsicht und den Denkmalschutz der Kreisverwaltung an. (siehe Anlagen)
Reaktion: Fehlanzeige…

Am 20. September 2017 erinnerte ich beide Abteilungen der Kreisverwaltung an unser Anliegen. (siehe Anlagen)
Reaktion: Fehlanzeige…

Eine weitere Woche später, am 27. September 2017, wandte ich mich an Sie in Ihrer Funktion als hauptamtlich tätiger Chef und Repräsentant der Kreisverwaltung mit der Bitte um Intervention. (siehe Anlage)
Reaktion: Fehlanzeige…

Vorläufiges Fazit: Nach fünf Wochen fehlt uns jegliche Antwort seitens der zuständigen Kreisverwaltung. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meine Schreiben ist mir in der Zwischenzeit zugegangen.

Bürgermeister Martini als hauptamtlicher Chef der Bickenbacher Gemeindeverwaltung verhält sich leider nicht besser: Statt das o.g. Schreiben der Kommunalaufsicht an die Fraktionen des Gemeindeparlaments unmittelbar weiterzuleiten -per Email wirklich kein Arbeitsaufwand- wurde es den Gemeindevertreter*innen erst zur abendlichen Sitzung am 7. September 2017, 19.30 Uhr, auf den Tisch gelegt.
[Wegen der beginnenden Sitzung hat man gar keine Gelegenheit und Ruhe mehr, die Botschaft zu lesen bzw. zu verstehen…]

Sehr geehrter Herr Landrat Schellhaas, vor dem Hintergrund solcher Erfahrungen gerät das Postulat einer 'bürgernahen' Verwaltung zur Makulatur!

Die laufende Bauleitplanung für die Bickenbacher Ortsmitte wird Ortsbild und -charakter für die nächsten 80 bis 100 Jahre entscheidend prägen. Da ist sorgfältige Planung von Nöten. Der bisherige Verlauf des Bauleitplanverfahrens lässt diese Sorgfalt vermissen und gibt zu schlimmen Befürchtungen Anlass:

  • Die Bickenbacher Gemeindevertretung hat bisher keinerlei eigene Vorstellungen dazu erarbeitet, welche Entwicklung unsere Gemeinde denn nehmen soll. Ein Dialog mit der Bevölkerung zu dieser Zukunftsfrage wurde nicht gesucht. Stattdessen werden die Investor-Interessen nahezu unhinterfragt bedient.

  • Drohende Folgen der bisher bekannten Planung sind eine außerordentlich hohe bauliche Verdichtung im Ortszentrum (91 Wohneinheiten pro Hektar), eine nahezu vollständige Zerstörung eines gewachsenen Grünzugs in der Ortsmitte und eine zusätzliche Verkehrsbelastung für die im Verkehrsentwicklungsplan 2011 des Kreises als 'unverträglich' hoch belastetet kategorisierte Ortsdurchfahrt Darmstädter Straße (B3).

  • Es wurde keine externe fachliche Bewertung des Investorenprojekts 'Neue Mitte' noch der bisherigen gemeindlichen Planung für die 1. Änderung des B-Plans 'Nördlich der Darmstädter Straße' veranlasst. Es wurden keine planerischen Alternativen entwickelt und der Bevölkerung vorgelegt. Bis heute, über ein Jahr nach Beginn des Bauleitplanverfahrens, liegt keine Planung für die Tiefgarage vor. Es fehlt eine belastbare Planung für die Entwässerung des Bauprojekts vom darauf fallenden Niederschlagswasser. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Massenmodell des geplanten Bauvorhabens, eingebettet in die Umgebungsbebauung, erstellt und öffentlich vorgestellt. Eine fachliche Bewertung der geplanten Niederlegung der ehemaligen Gaststätte 'Zur Rose' mit ortshistorischer Bedeutung (Baujahr 1857) wurde nicht erstellt. Eine öffentliche Auseinandersetzung zu dieser Frage jenseits einer amtlichen Unterschutzstellung wurde nicht gesucht. Es gibt belegbare Zweifel -auch verwaltungsseitig-, dass die gemeindliche Infrastruktur derzeit den Folgen dieses geplanten Bauvorhabens 'Neue Mitte' gewachsen ist. (siehe ausgesetzte Weiterentwicklung des Baugebiets 'Bachgewann')

Sie sehen, unsere Anfragen an den Landkreis sind fundiert und bedürfen einer zeitnahen Bearbeitung. Die scheinbare Untätigkeit der Kreisverwaltung befeuert die Vorstellung, dass Fakten geschaffen werden sollen, satt sich mit Fragen, Bedenken und Zweifeln auseinander zu setzen.
Eine Gartenhütte kann man bei Nichtgefallen leicht niederlegen, das Projekt 'Neue Mitte' nicht.

Dieses Schreiben geht an Sie in Form eines 'Offenen Briefes', weil Politik unserer Auffassung nach möglichst transparent zu erfolgen hat.

Zum weiteren Verständnis der Angelegenheit lege ich diesem Schreiben den 'Offenen Brief' unserer Fraktion in dieser Angelegenheit an den Bickenbacher Gemeindevorstand bei. Zusätzliche Informationen und Meinungsäußerungen zur Planung für die Bickenbacher Ortsmitte können unserer Homepage www.komma-bickenbach.de und der Homepage der Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach www.bibickenbach.wordpress.com entnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Friedrich Koch
Sprecher der Kommunalen Alternative Bickenbach

Anlagen:
• E-Mail an die Bauaufsicht vom 5. September 2017 und Erinnerungsmail vom 20.09.2017
• E-Mail an den Denkmalschutz vom 6. September 2017 und Erinnerungsmail vom 20.09.2017
• E-Mail an Landrat Schellhaas vom 27. September 2017
• 'Offener Brief' an den Gemeindevorstand Bickenbach vom 9. Oktober 2017'

Der Offene Brief an Landrat Schellhaas vom 12.10.2017 wurde nicht beantwortet...




4. Antrag der Fraktion KOMM, A an die Gemeindevertretung auf Verhinderung der 'vorzeitigen' Niederlegung der Gebäude auf dem Gelände des Projektes 'Neue Mitte'





5. Redebeitrag für die Fraktion KOMM,A zum Thema Abbruchgenehmigung Rose und Vorderhaus Schemel anläßlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. November 2017:


"Peter Koppert erbaute 1857 in der Chausseegasse ein Wohnhaus und einen Schuppen. Im Gewerberegister der Gemeinde ist Peter Koppert seit dem 21.10.1857 als Wirt verzeichnet."
Dies schreibt Gerhard Jacoby in seinem Buch ’Bickenbacher Gastwirtschaftsgeschichte(n)‘ , erschienen im Jahr 2010, in dem Kapitel über das Gasthaus ’Zur Rose‘.

Alle weiteren hier aufgezählten Informationen über die Gaststätte ’Zur Rose‘ stammen aus seinen Recherchen.


Von 1857 bis 2010 betrieben dreizehn Gastwirte die Gastwirtschaft:
  1. Peter Koppert (1857)

  2. Ludwig Schneider (1880)

  3. Philipp Rau (1907)

  4. Johann Adam ’Jean‘ Kissel (1910)

  5. Peter Ost (1912)

  6. Christoph Pieler (1914)

  7. Ludwig Pieler ’Pieler-Lui‘ (1934)

  8. Anneliese Pannicke (1962)

  9. Erna Friedrich (1969)

  10. Horst Rahenbrock (1969)

  11. Gudrun und Arno Müller (1979)

  12. Frank und Heidi Lühr (1983)

  13. Rosel und Rudi Breyer (1984)


Das Gasthaus ’Zur Rose‘ konnte von der Bevölkerung für folgende Zwecke genutzt werden:
  • Gastwirtschaft

  • Tanzlokal

  • Ort für Vorträge zur Bildung

  • Metzgerei

  • Vereinstreff

  • Kegelbahn

  • Mädchenfortbildungsschule

  • Musikübungsraum

  • Kursraum für Handarbeiten und Kochen

  • Waschmöglichkeit für Fußballspieler

  • Schießstand

  • Tante-Emma-Laden

  • Biergarten


Fünf Vereine konnten die Gaststätte regelmäßig nutzen:
  • Arbeitergesangsverein ’Vorwärts‘, Gründung am 2. Juli 1912

  • Militärverein

  • Handharmonika-Spielring

  • Sport- und Sängervereinigung, Gründung am 27. Oktober 1945, im Jahr 1946 umbenannt in ’Freie Sport- und Kulturgemeinde‘

  • Schützenverein, Wiedergründung im Jahr 1957


Das ehemalige Gasthaus ’Zur Rose‘ besteht im Jahr 2017 seit 160 Jahren. Eine solche Lebenserwartung ist von dem geplanten Projekt ’Neue Mitte‘ wohl kaum zu erwarten.
Der Wert des Gasthauses ’Zur Rose‘ als Denkmal für unsere Gemeinde besteht nicht allein im Gebäude, sondern in den Erinnerungen, die wir damit verbinden. Beide gemeinsam tragen zur Entstehung von Bild und Charakter unseres Ortes bei.

Unser Umgang mit diesem ’Denkmal‘ entspricht in keiner Weise seiner Bedeutung.
  • Im Jahr 2011 erwarb die Gemeinde Gebäude und Areal, um damit ’einen Fuß in der Tür‘ zu haben, Einfluss auf die Entwicklung der Ortsmitte ausüben zu können.

  • Seitdem wurden keinerlei Anstrengungen unternommen, das Gebäude zu erhalten.

  • Das Gebäude wurde verbal abqualifiziert als ’Bruchbude‘. Seitens des Gemeindevorstandes wurde das Gebäude als nicht erhaltenswert bezeichnet. Im gemeindlichen Haushalt wurden 60.000 Euro eingestellt, um erforderlichenfalls den Abbruch des Gebäudes selbst vorzunehmen.

  • Ein Gutachten über den Erhaltungswert des Gebäudes, die voraussichtlichen Investitionskosten und mögliche Nutzung wurde nicht erstellt.

  • Im Herbst 2016 verkaufte die Gemeinde Gebäude und Areal auf Beschluss der Gemeindevertretung am 8.09.2016 an den Investor ’Schlossallee Bickenbach GmbH & Co.KG‘ für 300 Euro pro Quadratmeter deutlich unter Wert.

  • Die Rose wurde ohne Not ’verscherbelt‘. Damit gab die Gemeinde -gegen heftigen Widerstand der Fraktion KOMM, A- das Pfand für eine direkte Einflussnahme auf die Entwicklung in der Ortsmitte aus der Hand.

  • Am 26.10.2017 erteilte der Gemeindevorstand die Zustimmung der Gemeinde Bickenbach zu einem Abbruch unter anderem der Gebäude ehemalige Gaststätte ’Zur Rose‘ und Vorderhaus der ehemaligen Metzgerei Schemel, ohne den Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung über den Bebauungsplan ’Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung‘ abzuwarten.


Die Fraktion KOMM, A richtete am 9. Oktober 2017 einen ’Offenen Brief‘ mit einem Appell an den Gemeindevorstand, diese Zustimmung nicht zu erteilen, und am 12. Oktober 2017 einen ’Offenen Brief‘ an Landrat Schellhaas, die Anfragen unserer Fraktion an die Bauaufsicht und die Denkmalschutzbehörde des Landkreises zu beantworten. Weder der Gemeindevorstand noch die Kreisbehörden haben bis heute auf diese Schreiben geantwortet. Da darf man sich über Politikverdrossenheit nicht wundern.

Die jetzt erteilte ’vorzeitige‘ Abbruchgenehmigung ist

rechtlich möglich - trotz einstimmig beschlossener Veränderungssperre durch die Gemeindevertretung

politisch fatal - Meinungsfindung und Willensbildung der Gemeindevertretung sind noch nicht abgeschlossen

historisch ein Sündenfall - auch ohne förmliche Unterschutzstellung durch den Denkmalschutz.

Die bevorstehende Niederlegung der ehemaligen Gaststätte ’Zur Rose‘ und die voraussichtliche Realisierung des Investorenprojekts ’Neue Mitte‘ zerstören Ortsbild und Ortscharakter unserer Gemeinde nachhaltig!




6. Nachruf und Danksagung


Die Gaststätte 'Zur Rose' ist am 8. Dezember 2017 nach 160 Jahren Freud und Leid von uns gegangen worden!


'Es ist überaus traurig, dass es so weit gekommen ist. Ein wichtiges Stück Heimat und Erinnerung (Geschichte) ist für viele vernichtet worden. Für mich als Architekt hat es auch eine architektonische Qualität besessen. Es war so klar und einfach und damit in gewisser Weise auch schön und in Verbindung mit den Geschichten und den alten Bildern, entstand eine Vorstellung, unter welchen Bedingungen dieses Haus wohl gebaut wurde und wie es über die Zeit genutzt wurde und welche guten und schweren Zeiten es überlebt hatte.' Nachruf eines Mitglieds der Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach



Am vorzeitigen Ende haben Viele aktiv mitgewirkt. Wir wollen nicht, dass diese konzertierte Aktion dem Vergessen anheim fällt.


Unser besonderer Dank gilt

unserem langjährigen Bürgermeister Günter Martini für seinen unermüdlichen Einsatz
  • zum Verkauf der 'Rose' zu einem Spottpreis,

  • zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum vorzeitigen Abbruch und

  • zur großzügigen Auslegung des Zeitfensters für die Niederlegung,


unserem Gemeindevorstand dafür,
    dass er dem Bürgermeister nicht in den Arm gefallen ist,


unserer Gemeindevertretung dafür,
    dass sie keinen Versuch unternommen hat, der 'Rose' dieses Schicksal zu ersparen,


dem Investor dafür,
    dass er uns den weiteren Anbilck der 'Bruchbude' erspart - so eine 'Rose' passt halt in keine Schlossallee,


dem Denkmalschutz dafür,
    dass die Überprüfung der Schutzwürdigkeit so geräuchlos und zu Gunsten der Investorinteressen von statten ging,


der Bauaufsicht,
    die dem Ganzen scheinbar tatenlos zugesehen hat,

und

dem Landrat
    für seine vornehme Zurückhaltung!


Wir zornigen Hinterbliebenen danken für alle Zeichen der Liebe und Verbundenheit, Wertschätzung und Freundschaft und für die Begleitung der 'Rose' auf ihrem letzten Weg.





7. Bilder vom Abbruch der ehemaligen Gaststätte 'Zur Rose'

am 18.11.2017




am 05.12.2017




am 06.12.2017




am 07.12.2017




am 08.12.2017










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