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31.01.2018 | 06. Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren | von Ulrich Friedrich Koch | Inhalt:
- Meinungsäußerungen aus der Bürgerschaft
- Erste Bürgerversammlung zum Projekt 'Neue Mitte' am 13. Oktober 2016
- Zweite Bürgerversammlung zum Projekt 'Neue Mitte' am 30. November 2016
- Erste Offenlegung vom 27. Dezember 2016 bis 27. Januar 2017
- Ergebnisse der ersten Offenlegung
- Zweite Offenlegung vom 20. November bis 20. Dezember 2017
- Ergebnisse der zweiten Offenlegung
- Antwort auf Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der ersten Offenlegung am 9. März 2018
Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)
1. Meinungsäußerungen aus der Bürgerschaft
Im Jahr letzten Viertel des Jahres 2016, vorallem im zeitlichen Zusammenhang zu den beiden Bürgerversammlungen gab es einige Meinungsäußerungen und Fragen aus der Bürgerschaft zum Thema 'Neue Mitte' bzw. zur Ortsentwicklung Bickenbachs.
Hier sollen einige davon veröffentlicht werden:
Leserbrief von Herbert Engelhard vom 5.09.2016
Anfragen des Ehepaars Lankenau vom 6.10.2016
Anfragen des Ehepaars Lyachenko vom 6.10.2016
Anfragen von Birgit Correll vom 6.10.2016
Anfragen des Vorstandes der evangelischen Kirchengemeinde Bickenbach vom 7.10.2016
Anfragen von Burkhard Merg vom 12.10.2016
Offener Brief an die Gemeindevertretung von Herbert Engelhard vom 6.12.2016
Stellungnahme von Birgit Correll vom 11.12.2016
2. Erste Bürgerversammlung zum Projekt 'Neue Mitte' am 13. Oktober 2016
Am 13. Oktober 2016 fand im Bickenbacher Rathaus die erste von zwei geplanten Bürgerversammlungen zum Projekt 'Neue Mitte' statt.
Hier das offizielle Protokoll der Bürgerversammlung vom 13. Oktober 2016, veröffentlicht am 14. November 2016.
3. Zweite Bürgerversammlung zum Projekt 'Neue Mitte' am 30. November 2016
Am 30. November 2016 fand im Bickenbacher Rathaus die zweite von zwei geplanten Bürgerversammlungen zum Projekt 'Neue Mitte' statt.
Hier das offizielle Protokoll der Bürgerversammlung vom 30. November 2016, veröffentlicht am 21. Dezember 2016.
4. Erste Offenlegung vom 27. Dezember 2016 bis 27. Januar 2017
Der Entwurf für eine 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' lag 4 Wochen öffentlich aus. [siehe Amtliche Bekanntmachung vom 19. Dezember 2016]
Während dieser Offenlegungsfrist hatten Öffentlichkeit wie Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen bzw. Einwendungen zur Bauleitplanung abzugeben.
5. Ergebnisse der ersten Offenlegung
Insgesamt 174 Personen und eine Firma hatten Stellungnahmen im Rahmen des Offenlegungsverfahrens zur geplanten 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' bei der Gemeinde Bickenbach eingereicht. Davon sind 30 EinwenderInnen nicht bzw. nicht mehr BürgerInnen der Gemeinde Bickenbach, haben aber alle einen erkennbaren Bezug zu unserer Gemeinde.
Im ersten Teil ( A ) dieses Beitrages werden Originaltexte von Stellungnahmen unkommentiert veröffentlicht.
Dem zweiten Teil ( B ) können Sie alle Stellungnahmen der 'Träger öffentlicher Belange' einsehen, die sich zur B-Plan-Änderung geäußert haben.
A Stellungnahmen aus der Bürgerschaft
"Gemeinsame Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf einer 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße'
Wir wenden uns gegen die beabsichtigte Änderung des B-Plans aus Gründen der Ortsentwicklung, der Infrastruktur und bezogen auf Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz.
- Ortsentwicklung
Der seit 1993 geltende B-Plan 'Nördlich der Darmstädter Straße' soll für eine Teilfläche im Ortskern alternativlos einzig zugunsten des Projekts einer Investorengemeinschaft in eine Richtung verändert werden, die die Zielsetzung des bestehenden B-Plans hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, der ausschließlich gärtnerisch zu nutzenden Flächen, des Anteils der nicht überbaubaren Flächen und der Dachgestaltung nahezu in ihr Gegenteil verkehrt.
Dies geschieht im beschleunigten Verfahren, ohne ausreichende Planungsgrundlagen zur Beurteilung, ohne Alternativen und fachlicher Bewertung und ohne eine öffentliche Auseinandersetzung über die Ziele der Entwicklung für unsere Gemeinde auch und gerade im Ortszentrum.
Das Projekt 'Neue Ortsmitte' der Investorengemeinschaft 'Schlossallee Bickenbach'
1.1 sieht auf einer Fläche von gut 6.000m² mit 50 Wohneinheiten ein Maß an Verdichtung vor, das sich nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung unserer ländlichen Gemeinde einfügt,
1.2 sieht Laden- und Büroflächen vor, deren Vermarktung nicht gesichert ist und für welche zukünftig Umwandlungen in zusätzliche Wohneinheiten zu befürchten sind,
1.3 schafft absehbar keinen bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen geschweige denn auf Teilflächen 'Sozialen Wohnungsbau',
1.4 wirkt wie ein Fremdkörper hinsichtlich viergeschossigem Ausbau auf einer geschlossenen Gebäudefront von 70 Metern entlang der Darmstädter Straße, Fassadengestaltung und Dachform, es passt in seiner architektonischen Ausgestaltung nicht in die gewachsene Bickenbacher Ortsmitte,
1.5 steht den in den 1980er Jahren von den gemeindlichen Gremien diskutierten und beschlossenen Entwicklungszielen für eine Dorferneuerung diametral entgegen, ohne dass ernsthaft versucht worden ist, einen bürgerschaftlichen Konsens für diese Kursänderung herzustellen.
Wir fordern mit unserer Unterschrift unter diese gemeinsame Stellungnahme vor Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien über eine Änderung des geltenden B-Plans 'Nördlich der Darmstädter Straße' eine öffentliche Auseinandersetzung über die Entwicklungsziele unserer Gemeinde und die Vorlage alternativer städtebaulicher Planungen für unsere Ortsmitte!
Infrastruktur
Die Realisierung des Projektes 'Neue Mitte' der Schlossallee-Investorengemeinschaft birgt erheblich Risiken für die Infrastruktur unserer Gemeinde vor allem hinsichtlich der Abwasserbehandlung, der Vorbeugung gegen Hochwasser und der Verkehrsbelastung.
2.1 Eine geregelte Abwasserbehandlung durch unsere Kläranlage erscheint nicht gesichert. Das seit mehreren Jahren in Planung befindliche Baugebiet Bachgewann kann nicht weiterentwickelt werden, weil die Kapazitäten der Kläranlage dafür nicht ausreichen und hier erst Abhilfe geschaffen werden muss. Dieser Engpass führt für viele Menschen, die sich ein Eigenheim bauen wollen, zu einer schmerzhaften Verschiebung ihrer Pläne. Für die Investorengemeinschaft, die in erster Linie Renditeziele verfolgt, gelten für eine vergleichbare Anzahl von Wohneinheiten und zusätzlichen Büro- und Gewerbeflächen dagegen diese Einschränkungen scheinbar nicht. Dies ist nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar.
2.2 Das Investorenprojekt liegt in unmittelbarer Nähe der innerorts künstlich hergestellten Landbachrinne. Angesichts von Hochwasserereignissen in der Vergangenheit muss von einem hochwassergefährdeten Gebiet ausgegangen werden. In räumlicher Nähe zu einer großvolumigen Tiefgarage (geschätzte Bautiefe 8 Meter) stellt sich die Frage nach ausreichendem Hochwasserschutz.
2.3 Die zusätzliche Belastung für den Verkehr vor allem in Zeiten des Berufsverkehrs durch die Tiefgarage mit einer Erschließung ausschließlich über die Darmstädter Straße bereitet Sorgen. Auf der Darmstädter Straße ist schon jetzt zu manchen Tageszeiten und bei seitlich parkenden Autos kein Durchkommen mehr. Die hohe Anzahl der Tiefgaragenplätze, nach bekannter Planung verfügt die Garage mit 150 Plätzen über mehr Stellplätze als der Rathausplatz, verschärft die Situation enorm. Noch dazu, da die Einfahrten und die Ausfahrt zum Rathausplatz in unmittelbarer Nähe liegen. Zudem sind die geplanten Kurzzeitparkplätze entlang der Darmstädter Straße so angeordnet, dass die Türen beim Aussteigen direkt in den Verkehrsraum der Darmstädter Straße hinein öffnen. Hier sind gefährliche Begegnungen vorprogrammiert. Von dieser risikoreichen Verkehrssituation sind neben dem motorisierten Verkehr vor allem RadfahrerInnen und FußgängerInnen betroffen. Die vorgelegte Planung enthält kein Konzept zur gefahrlosen Führung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer.
Wir fordern mit unserer Unterschrift unter diese gemeinsame Stellungnahme vor Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien über eine Änderung des geltenden B-Plans 'Nördlich der Darmstädter Straße' eine detaillierte Überprüfung der Folgen dieses Projekts 'Neue Mitte' für die gemeindliche Infrastruktur!
Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz
Eine Umsetzung des Investorenprojekts hat erhebliche Folgen für Fauna und Flora im Innenbereich des Planungsgebietes 'Nördlich der Darmstädter Straße', Objekte aus der historischen Ortsentwicklung sind bedroht beziehungsweise im Bestand gefährdet.
3.1 Der historisch gewachsene Grünzug im Ortszentrum in Form der jahrhundertelang zur gärtnerischen Bewirtschaftung genutzten Flächen wird gänzlich zerstört. Die Ersatzbegrünung auf dem Betontrog über der geplanten Tiefgarage stellt hier keinen akzeptablen Ausgleich dar, eine Ausgleichsplanung existiert nicht, auch keine fachliche Untersuchung der Folgen.
3.2 Nahezu die gesamte Grundfläche des Projekts von über 6.000m² wird durch eine Tiefgarage versiegelt. Gewachsene Natur wird durch Pflanzen im Betontrog ersetzt.
3.3 Das anfallende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser soll durch unterirdische Pufferspeicher versickert werden, die als Baukörper im notwendigen Volumen neben der Tiefgarage auf dem Gelände selbst kaum herstellbar sind.
3.4 Das seit 160 Jahren als 'Gasthaus zur Rose' fungierende Gebäude soll niedergelegt werden, ohne dessen Schutzwürdigkeit zu überprüfen.
3.5 Das Haus Burger in der Steingasse mit seiner bereits unter Denkmalschutz stehenden Scheune ist durch die Bauarbeiten für die Tiefgarage in unmittelbarer Nähe in ihrem Bestand akut gefährdet.
Wir fordern mit unserer Unterschrift unter diese gemeinsame Stellungnahme vor Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien über eine Änderung des geltenden B-Plans 'Nördlich der Darmstädter Straße' eine detaillierte Überprüfung der Folgen dieses Projekts 'Neue Mitte' bezüglich Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz!
Wir wollen in unserer Ortsmitte keine rasante Modernisierung in Verbindung mit ökologischer Bedenkenlosigkeit, sondern eine Bebauung, orientiert an Kriterien wie Wohn- und Lebensqualität sowie eine Konsolidierung des Bestehenden. Wir wünschen die Erhaltung des individuellen Charakters der Gemeinde in Verbindung mit der Sicherung und Wahrung der ortstypischen Bausubstanz. (frei nach Klaus Böhme)
Bickenbach, den 16. Januar 2017"
Die Gemeinsame Stellungnahme wurde von 144 Personen eingereicht. Die öffentliche Namensnennung an dieser Stelle wurde gestattet von:
Bartz-Meyer, Almut
Bettauer, Klaus
Bick, Evamaria
Bösl, Kathrin
Borisch, Christiane
Borisch, Peter
Brosch, Isabella
Brosch, Adolf
Brück, Stefanie
Buggle, Viola
Bunivevac, Cinderella
Behringer, Gisela
Dalinger, Carolin
Dingeldey, Elisabeth
Engelhard, Anita
Engelhard, Herbert
Fetzer, Andreas
Fetzer, Manuela
Geduhn, Renate
Glaser, Beate
Groth, Klaus
Günther, Juliane
Günther, Felix
Hermani, Analena
Huchzermeier, Bärbel
Huchzermeier, Jürgen
Kantz, Florian
Kilgus, Claudia
Koch, Ulrich Friedrich
Krämer, Hildrun
Krämer, Wolfgang
Lamm, Nils
Lamm, Robin
Lerch, Esther
Lerch, Stefan
Liebner, Gabriele
Lippok, Manfred
Meyer, Ralf
Ölschläger, Sandra
Opfermann, Christiane
Pieler, Brigitte
Pieler, Georg
Reubold, Waltraud
Schäfer, Heinz
Schäfer, Ruth
Schmidt-Witte, Annemarie
Schumann, Peter
Spangenberg, Brigitte
Spangenberg, Ernst
Sturm, Brigitte
Tas, Mustafa
Thiemann, Andrea
Weißbarth, Michael
Wiegand, Axel
Wiegand, Charlotte
Wiegand, Silvia
Witte, Karl-Heinz
Zeuch-Koch, Dorothea
Summe: 58 Personen
24 Eigenständige Stellungnahmen wurden von 52 EinwenderInnen und einer Besitz- und Grundstücksverwaltung eingereicht.
Die hier vorgenommene Veröffentlichung erfolgt unter Namensnennung und nach eingeholter ausdrücklicher Einwilligung der EinwenderInnen. (Reihenfolge alphabetisch):
Stellungnahme A. D.
Stellungnahme Patrik Ebbers
Stellungnahme Oskar Günther
Stellungnahme Hildrun Krämer #
Stellungnahme Wiltrud Lamm und Helmut Erzgräber-Lamm
Stellungnahme Laia und Arne Lankenau
Stellungnahme der Familien Lankenau,Lodhe, Lyachenko und Correll
Stellungnahme Ingrid und Marc Lyachenko #
Stellungnahme Gerlinde und Burkhard Merg #
Stellungnahme Ingrid Merlau, Reiner Prinz und Ole Brinckmann
Stellungnahme Martina und Heiko Reinecker
Stellungnahme Jürgen Scherer
Stellungnahme Martina und Alexander Stroh
Stellungnahme Birgit Ziegler und Schriftwechsel dazu #
Summe: 14 Stellungnahmen
Einige Personen haben neben eigenen Einwendungen zusätzlich auch die 'Gemeinsame Stellungnahme' unterstützt. Dies gilt in der obenstehenden Aufzählung für die mit einem # versehenen Personen.
B Stellungnahmen der 'Träger öffentlicher Belange'
Stellungnahme Anfrage an 'Träger öffentlicher Belange'
Stellungnahme Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stellungnahme Brand- und Katastrophenschutz
Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt
Stellungnahme Hessen Mobil
Stellungnahme Telekom
Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege
Stellungnahme DADINA und RMV
Stellungnahme Abwasserverband Bickenbach, Seeheim-Jugenheim
Stellungnahme GGEW
6. Zweite Offenlegung vom 20. November bis 20. Dezember 2017
Der Entwurf für eine 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' lag 4 Wochen öffentlich aus. [siehe Amtliche Bekanntmachung vom 13. November 2017]
Während dieser Offenlegungsfrist hatten Öffentlichkeit wie Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen bzw. Einwendungen zur geänderten Version der Bauleitplanung abzugeben.
7. Ergebnisse der zweiten Offenlegung vom 20. November bis 20. Dezember 2017
7 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft wurden eingereicht.
Die hier vorgenommene Veröffentlichung erfolgt unter Namensnennung und nach eingeholter ausdrücklicher Einwilligung der EinwenderInnen. (Reihenfolge alphabetisch):
Stellungnahme Anwohner*innen Steingasse 8, 8a und 8b
Stellungnahme Eheleute Correll
Stellungnahme Eheleute Merg
Stellungnahme Eheleute Lankenau
Stellungnahme Eheleute Lyachenko
Stellungnahmen der 'Träger öffentlicher Belange'
Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt
Stellungnahme Landkreis Darmstadt-Dieburg
8. Antwort auf Gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der ersten Offenlegung am 9. März 2018
Mehr als ein Jahr nach dem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung am 9. März 2017 wird die Antwort auf die Gemeinsame Stellungnahme von 144 Bickenbacher Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Ersten Offenlegung des Entwurfs für den Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' zugestellt.
Dies geschieht- sieben Wochen nach Satzungsbeschluss über den beanstandten Bebauungsplan am 25. Januar 2018
- einen Monat nach Bekanntgabe der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Durchführung einer Normenkontrollklage.
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