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31.01.201805.1. Gemeindevertretung und Planungsausschuss 2016
von
Ulrich Friedrich Koch
Inhalt:
  • 08.09.2016 Gemeindevertretung

  • 06.12.2016 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

  • 15.12.2016 Gemeindevertretung

Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)






08.09.2016 Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung hat am 8. September 2016 drei Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Projekt 'Neue Mitte' gefasst:
  1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich der Darmstädter Straße", 1. Änderungsplan (Neue Mitte) (2016/079-1)

  2. Verabschiedung einer Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderungsplan" (Neue Mitte) (2016/072-1)
    Die Veränderungssperre beinhaltet, dass
    1. Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches (BauGB) nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
    2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

  3. Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke Flur 1 Parzelle 89/1 (Haus Burger) und Flur 1, Parzelle 62/1 (ehemalige Gaststätte Rose) (2016/073-1)
    'Die Gemeindevertretung beschließt, das gemeindeeigene Grundstück Flur 1 Parzelle 62/1 (Darmstädter Straße 12 – Rose) und eine noch zu vermessende Teilfläche von etwa 285 qm des Grundstücks Flur 1 Parzelle 89/1 (Steingasse 4 – Burger) zum Preis von 300 ¤/qm an Schlossallee Bickenbach GmbH & Co KG, Bensheim, zu veräußern und den Gemeindevorstand zu ermächtigen, die entsprechenden Grundstückskaufverträge abzuschließen.
    Die Restfläche des Grundstücks Burger wird im Rahmen der Bauleitplanung dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten.
    Die Gemeinde soll sich vorsorglich eine Rückauflassungsvormerkung eintragen lassen, um die Rückgabe der Grundstücke zu ermöglichen, falls das Bauleitplanverfahren „Nördlich Darmstädter Straße, 1. Änderungsplan“ auf der Grundlage des vorgestellten Konzepts nicht abgeschlossen werden kann und die Gemeinde von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch
    machen möchte.'

Allen drei Beschluss-Vorlagen wurde von einer Mehrheit in der Gemeinevertretung zugestimmt. Die Beschlüsse zu 1. und 3. wurden gegen die Stimmen von KOMM,A gefasst!

Die vollständige Beschlussfassung finden Sie in nachfolgend bereitgestelltem Protokollauszug der Gemeindevertretung vom 8.09.2016 sowie die Amtliche Bekanntmachung vom 20.09.2016.


Redebeitrag von KOMM,A zum Projekt 'Neue Mitte' in der Gemeindevertretung am 8. September 2016

(anhand einer Liste mit Stichpunkten inhaltlich wiedergegeben)

'...Als größtes Problem für die Auseinandersetzung um die vorgestellte Planung des Projekts 'Neue Mitte' sehen wir den Sachverhalt an, dass schon seit etwa 2 Jahren in Bickenbach darüber nicht öffentlich diskutiert wird.

Der Investor ist bis heute in der Gemeindevertretung wie im Ort bezogen auf das Projekt 'Neue Mitte' öffentlich nicht in Erscheinung getreten. Wer in unserer Ortsmitte mit erheblichen baulichen Veränderunegn Geld verdienen will, sollte 'Gesicht zeigen'. Alles andere ist suspekt.

Derzeit sind mehrere benachbarte Grundstücke nördlich der Darmstädter Straße in der Ortsmitte zeitgleich bebaubar. Dies bietet uns aktuell - und wohl in den nächsten 100 Jahren nicht wiederkehrend - die große einmalige Chance, unsere Ortsmitte neu zu gestalten beziehungsweise weiter zu entwickeln.

Anstatt aber mit einem potentiellen 'anonymen' Investor Geheimverhandlungen zu führen wäre zuerst eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde zur gewünschten Entwicklung unseres Ortes unabdingbar gewesen, um einen breiten Konsens darüber herzustellen.
Hilfreich dafür hätte sein können,
  • Bau- beziehungsweise Architekturfachbereiche der umliegenden Hochschulen an einer Modell- beziehungsweise Projektentwicklung zu beteiligen,

  • einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben
oder mindestens
  • Vorgaben für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans zu entwickeln und anschließend planereische Konzeptionen für ein solches Projekt öffentlich auszuschreiben.

Dies hätte der Bürgerschaft und den gemeindlichen Entscheidungsträgern Planungsalternativen geboten, die man im Vergleich hätte bewerten können.
Erst im Anschluss daran wäre die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sinnvoll gewesen.

Dabei verfügt die Gemeinde als Eigentümerin der Anwesen (ehemalige) Gaststätte Rose und Wohnhaus Burger neben der Planungshoheit auch über ein materielles Pfand, die Ortsmitte mit zu gestalten, ohne zwingend selbst als Investor tätig werden zu müssen.

Aktuell möchte ein Investor ein Projekt verwirklichen und die Gemeinde kann nur zustimmen oder ablehnen. Mit dem Verkauf der gemeindlichen Grundstücke geben wir unser materielles Pfand der Einflussnahme ohne Not aus der Hand.

Auf den für Herbst 2016 geplanten Bürgerversammlungen zum geplanten Projekt stellen wir die Bürgerschaft praktisch vor vollendete Tatsachen.

Zur konkret vorliegenden Projektplanung haben wir folgende Bedenken und Einwände:
  • Die viergeschossige Bebauung entlang der Darmstädter Straße verändert deren Charakter von einer Ortsstraße zu einer Schlucht.

  • Die geplante Nutzung führt zu einer der Rentabilität geschuldeten hohen innerörtlichen Verdichtung.

  • Nach Fertigstellung des vorgesehenen Projekt ist mit einer hohen zusätzlichen Verkehrs- und Geräuchsbelastung in der Ortsmitte zu rechnen, da die gesamte verkehrliche Erschließung über die Darmstädter Straße erfolgt.

  • Die vorgesehenen Dachformen passen überhaupt nicht in unseren Ortskern.

  • Entgegen einem Grundsatzbeschluss unserer Gemeindevertretung vom November 2015, in jedem zukünftigen Bauleitplanverfahren ein soziales Wohnungsbauprojekt zu realisieren, ist dies nicht Bestandteil der vorhandenen Projektplanung.

Wir werden zum heutigen Zeitpunkt zwar der beantragten Veränderungssperre, nicht aber der Änderung des Bebauungsplans und dem Grundstücksverkauf zustimmen!'




06.12.2016 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

Am 6. Dezember 2016 fand im Bickenbacher Rathaus die erste öffentliche Debatte der gemeindlichen Gremien zum Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße' aus dem Jahr 1993 statt.

In der Debatte kritisierte KOMM,A das geplante Projekt hinsichtlich
  • des Gesamtcharakters des Projekts: urbaner Gebäudekomplex als Fremdkörper mitten im gewachsenen Dorfbild von Bickenbach

  • einer zu hohen Verdichtung der Bebauung in klarem Widerspruch zum den gemäß 'Regionalplan Südhessen 2010' höchstzulässigen Verdichtungsmaßen

  • eines fehlenden Anteils an Sozialem Wohnungsbau

  • der Herstellung von sehr teurem Wohnraum mit zu erwartenden Kaltmieten über 13 Euro pro Quadratmeter, den sich voraussichtlich kaum einE BickenbacherIn wird leisten können

  • der Errichtung eines 70 Meter langen und viergeschossigen Gebäuderiegels entlang der Darmstädter Straße

  • der optischen Entstellung der Ortsmitte zu einer Schlucht

  • der zur Ortsmitte unpassenden kubischen Architektur (rechteckige Würfel) mit Staffelgeschossen im Verhältnis zur vorherrschenden Dachform mit Sattel- oder Walmdächern

  • der Folgen für den innerörtlichen Verkehr angesichts der geplanten 160 Tiefgaragenplätzen bei Ein- und Ausfahrt zur Darmstädter Straße.

Deshalb stellte KOMM,A zum vorliegenden Entwurf einer Bebauungsplanänderung 'Nördlich der Darmstädter Straße' folgenden Antrag Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Änderungen zum B-Planentwurf:
'In den Entwurf des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' in der Fassung vom 1.12.2016 ist
  1. für das Gebiet 1 folgende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB aufzunehmen:
    'Sozialer Wohnungsbau
    Eine Geschossfläche von 1.400m² muss so hergestellt werden, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnbauförderung gefördert werden könnten.'

  2. und sind

  3. für die Gebiete 1 und 2 gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO Festsetzungen zu treffen
    • zur Höchstzahl der Wohneinheiten
    • zur maximalen Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der Abstellplätze für Fahrräder.'


Nach langer Debatte gab es auf Wunsch der SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung zur internen Beratung. Zwischenzeitig war der Bürgermeister zur internen Beratung der SPD hinzugestoßen.
Nach der Situngsunterbrechung teilte die SPD mit, man habe sich auf eine Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten für das Projekt des Investors auf den Wert 55 verständigt. Diese Festsetzung, die später auch als Änderung zum Bebauungplanentwurf beschlossen worden ist, liegt um 5 Einheiten über der Zahl, welche der Investor selbst zuletzt auf der Bürgerversammlung am 30. Nobember 2015 als Wert für sein Bauvorhaben angegeben hatte.

Vor Eintritt in das Abstimmungsverfahren beantragte KOMM,A eine Vertagung der Beschlussfassung unter Hinweis auf fehlende Voraussetzungen für eine Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs:
  • Es gibt kein Modell des gesamten Bauprojekts, um sich dessen Einfügung in die Umgebungsbebauung dreidimensional vorstellen zu können.

  • Zur fachlichen Bewertung des geplanten Projekts fehlt eine 'zweite Meinung', externes architektonisches Fachwissen zum Beispiel im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens.

  • Es fehlt jegliche Planung für die Tiefgarage.

  • Es liegt keine Planung für die Abgasführung aus der Tiefgarage vor.

  • Es fehlt eine qualifizierte Bewertung der Absicht, das anfallende Oberflächenwasser über unterirdische Pufferspeicher auf dem Grundstück in der Nähe des Landbachs aufzunehmen und versickern zu lassen.

Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde von allen anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung abgelehnt.

Der oben zitierte Antrag von KOMM,A zum Bebauungsplan selbst wurde bezüglich des Flächenanteils für Sozialen Wohnungsbau und der Festsetzung einer maximalen Zahl von KFZ-Stellplätzen von allen anderen Fraktionen -bei einer Enthaltung- abgelehnt [(2:6:1) und (2:7:0)]. Einer Festsetzung der Zahl der Wohneinheiten wurde zugestimmt.

Der Gemeindevertretung wurde die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' einschließlich verschiedener kleiner Änderungen gegen die Stimmen von KOMM,A mit Stimmen aller anderen Fraktionen zur Beschlussfassung empfohlen (6:2:1).

Hier das offizielle Protokoll der Sitzung des Planungs- Bau- und Landwirtschaftsausschuss vom 6.12.2016.




15.12.2016 Gemeindevertretung

Die Bickenbacher Gemeindevertretung hat am 15. Dezember 2016 einen Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' aus dem Jahr 1993 sowie dessen Offenlegung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten alle anwesenden GemeindevertreterInnen von CDU, SPD und FDP dafür, alle von KOMM,A dagegen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Tim Schmöker stellte zum Schluss der Sitzung fest: 'Dies war ein guter Tag für Bickenbach'.

Wir sehen dies in Bezug auf die Ortsentwicklung unserer Gemeinde nicht so!

Dies hat vor allem zwei Gründe:

  1. Die beschlossene bauliche Verdichtung mit 55 Wohneinheiten auf einer Fläche von rund 6.000 Quadratmeter ist viel zu hoch.

    Exkurs: Der 'Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010' beschreibt vier Siedlungstypen: Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum und Kleinzentrum. Die Gemeinde Bickenbach wird darin ausdrücklich dem Typus Kleinzentrum zugeordnet, also der kleinsten Siedlungsform. Als Vorgaben für eine angemessene Verdichtung im Falle von Neubauprojekten werden vier Verdichtungsstufen definiert:

    • Großstadt - mindestens 60 Wohneinheiten pro Hektar

    • Siedlungen im Einzugsbereich von S-Bahn und/oder U-Bahn - 45 bis maximal 60 Wohneinheiten pro Hektar

    • verstädterte Besiedlung - 35 bis maximal 50 Wohneinheiten pro Hektar

    • ländliche Siedlungen - 25 bis maximal 40 Wohneinheiten.

    In der Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ermessensfehlerhaft für das Projekt 'Neue Mitte' auf das dritthöchste Maß einer Verdichtung abgestellt.


  2. Es gibt entgegen einem Beschluss der Gemeindevertretung im gesamten Projekt keinen Anteil für 'Sozialen Wohnungsbau'.

  3. Exkurs: Die Gemeindevertretung hatte am 19. November 2015 zum Thema Sozialer Wohnungsbau ausgehend von einem Antrag der KOMM,A-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

    'Die Gemeinde erklärt öffentlich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen. Dazu wird der Gemeindevorstand beauftragt:

    • Einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,

    • sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus

    • ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.'




Im nachfolgenden Beitrag werden die von KOMM,A auf der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragenen Argumente dargestellt.

Hier in Stichpunkten zunächst unsere zum Schlossallee-Projekt vorgetragenen Argumente (in Ergänzung der bereits oben genannten Punkte):
  • Das vom Investor Schlossallee Bickenbach entwickelte Projekt wirkt wie ein Fremdkörper, ein 'UFO', dass in keiner Weise in die Ortsmitte passt.

  • Der entlang der Darmstädter Straße vorgesehene viergeschossige Gebäuderiegel verleiht diesem Straßenabschnitt den Charakter einer Schlucht mit den negativen Auswirkungen bezüglich des Verkehrslärms und der Belüftung des Ortskerns.

  • Die für das vierte Geschoss des Gebäuderiegels entlang der Darmstädter Straße geplante Dachform als Staffelgeschoss passt nicht in die Ortsmitte.

  • Die im noch geltenden Bebauungsplan als Grünfläche festgeschriebenen Flächen verschwinden nahezu ersatzlos, eine Ausgleichplanung dafür wird nicht vorgenommen.

  • Die geplante Tiefgarage ist mit 150 KFZ-Stellplätzen im Ortskern viel zu groß dimensioniert. Zum Vergleich: Auf dem Rathausplatz gibt es 145 KFZ-Stellplätze.

  • Die vorgesehenen Kurzzeitparkplätze entlang der Darmstädter Straße liegen viel zu nahe an der Fahrbahn. Die KFZ-Türen öffnen dort in den Raum des fließenden Verkehrs, was vor allem für den Radverkehr ein großes Gefährdungspotenzial in sich birgt.


Die von KOMM,A beantragten Veränderungen am Bebauungsplanentwurf (Antrag Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Änderungen zum B-Planentwurf) bezwecken folgende Veränderungen für das Projekt 'Neue Mitte':
  1. Festlegung von maximal 30 Wohneinheiten im Rahmen des Investorprojekts

  2. Herstellung von 20 % der gesamten Geschossfläche als 'Sozialer Wohnungsbau'

  3. Unterbrechung des vorgesehenen 70 Meter langen Gebäuderiegels zur Darmstädter Straße hin - ggfs. Nutzung als 2. Feuerwehrzufahrt

  4. Dachform der Gebäude entlang der Darmstädter Straße als Sattel- und/oder Krüppelwalmdächer

  5. Schaffung eines kleinen Grünzugs an der Nordwestseite des Investorprojekts

  6. Begrenzung der Zahl der KFZ-Tiefgaragenplätze auf den gemäß Stellplatzsatzung bereitzustellenden notwendigen Mindestwert

  7. Vergrößerung des seitlichen Abstands der Kurzzeitparkflächen auf wenigstens 1,5 Meter



Im Verlauf der Debatte wagten wir einen Blick in die Zukunft.
Wie wird sich das Projekt 'Neue Mitte' nach seiner voraussichtlichen Verwirklichung in 10 Jahren darstellen:
  • Die Investoren-GmbH & Co. KG 'Schlossallee Bickenbach' ist aufgelöst.

  • Es gibt eine Eigentümergemeinschaft von Personen und Gesellschaften, die ihr Geld in 'Betongold' angelegt haben, aber nicht selbst hier wohnen, handeln oder wirtschaften. Sie ist nur bedingt handlungsfähig, da die jeweiligen Interessenlagen zu unterschiedlich sind.

  • Die Mietpreise liegen über 13 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Schon ansässige BickenbacherInnen haben hier keine Wohnung 'gefunden'.

  • Die Mietparteien haben -bezogen auf das Gesamtprojekt- kaum etwas zu sagen. Erste Konflikte sind aufgebrochen.

  • Wegen Ladenleerständen und häufigem Pächterwechsel laufen erste Verfahren zur Umwandlung von Gewerberäumen in Wohnraum.

  • Die Grünflächenpflege funktioniert nicht wegen fehlender Zuständigkeiten und ungeklärter Verantwortlichkeit. Entsprechend stellt sich der öffentlich begehbare Anteil des Blockinnenhofes dar.

  • Es gibt im Ort Auseinandersetzungen um das Maß an öffentlicher Nutzung und deren unschönen Nebeneffekte auf dem Gelände des Projekts 'Neue Mitte'. Eine Gruppe von Jugendlichen hat sich dort 'festgesetzt'. In den Arkaden entlang der Darmstädter Straße bewegen sich nachts dunkle Gestalten. Das Sicherheitsgefühl ist hier eingeschränkt.

  • Für die Tiefgarage gibt es keinen Betreiber. Es fühlt sich niemand wirklich zuständig für die Zustände und Probleme in der Tiefgarage. Erste juristische Auseinandersetzungen darum werden bekannt. Obendrein haben sich auch hier junge Leute 'breitgemacht'.

  • Es häufen sich Verkehrsprobleme um die Tiefgarageneinfahrt und -ausfahrt. Das Linksabbiegen in die Darmstädter Straße hinein führt in den Zeiten des Berufsverkehrs immer wieder zu gefährlichen Begegnungen. Das unachtsame Türöffnen eines Kurzzeitparkers in den Verkehrsraum der Darmstädter Straße hatte für eine Fahrradfahrerin schwere Unfallfolgen. Die Ortspolizeibehörde sieht sich mit Forderungen nach einer restriktiven Handhabung der Halteerlaubnis konfrontiert.


Zum weiteren Verfahren plädierten wir für eine Bedenkzeit, ein einjähriges Moratorium. Hier der Antrag Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Moratorium:

'Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' wird um 1 Jahr verschoben.

Die so gewonnene Zeit soll dazu genutzt werden, sich mit der Bürgerschaft über die Entwicklungsziele unserer Gemeinde vor dem Hintergrund der 1980 beschlossenen Dorfentwicklungsplanung auseinander zu setzen.

Auf dieser Basis ist eine Neubewertung des aktuell vorliegenden Entwurfs für die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' vorzunehmen.
'

Begründung:

  1. Am 13. Oktober 2016 wurde die breite Bickenbacher Öffentlichkeit erstmals auf einer Bürgerversammlung über das Projekt der 'Schlossalle Bickenbach GmbH & Co. KG' ausführlich informiert. Die Zeit von 6 Wochen bis zur zweiten Bürgerversammlung am 30. November 2016 war in keiner Weise ausreichend, um Chancen und Risiken eines Projektes von dieser Größenordnung und Bedeutung ausreichend in und mit der Bürgerschaft zu beraten.
    Nicht-öffentlich gab es seitens unserer Fraktion bereits seit Februar 2015 schriftlich vorgetragene Kritik am vorgestellten Projekt wie zum weiteren Verfahren. Dies fand keinerlei Niederschlag beim weiteren Vorgehen und Verfahren. Bis unmittelbar vor der ersten Bürgerversammlung am 13. Oktober 2016 war nicht bekannt, wer der Investor ist, mit dem Bürgermeister Martini nach eigener Aussage schon seit zwei Jahren verhandelte. Die lange Zeitdauer war einzig dem Erwerb von Grund und Boden geschuldet.

    Fazit: An Kritik besteht kein echtes Interesse.


  2. Die Gremien der Gemeinde haben es versäumt, vor einem Aufstellungebeschluss für eine Änderung des bestehenden Bebauungplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' aus dem Jahr 1993 darüber zu beraten, inwieweit der im Jahr 1980 beschlossene Dorfentwicklungplan in seinen Zielen zu verändern beziehungsweise weiterzuentwickeln ist. Damals hatte sich die Gemeinde eine Selbstverpflichtung auferlegt, ihre Bebauungspläne im Ortskern am beschlossen Dorfentwicklungsplan auszurichten. Diese Selbstverpflichtung kann nicht einfach still und heimlich kassiert werden.

    Der damalige Bürgermeister Karl Schemel (SPD) beschrieb die 'Dorfentwicklung' im Jahr 1981 wie folgt:
    'Dorferneuerung heißt für die Gemeinde Bickenbach und ihre Bürger gemeinsames Wirken, mit dem Ziel, die Strukturverbesserung unseres Dorfes anzustreben und zu verwirklichen.
    Ansatzpunkte gibt es zahlreiche und hier setzt die Arbeit ein! Über Information, Beratung, Planung, Finanzierung bis zur Ausführung des einzelnen Objektes zeigt den Weg. Als Voraussetzung hierzu gehört die Bürgermitwirkung ebenso wie die Fachberatung. Städteplanerische Aspekte, wie denkmalpflegerische Betreuung gehen hier Hand in Hand, um ein Ganzes zu schaffen.
    (...)
    Die Gemeindevertretung hat am 22.12.1980 den Dorferneuerungsplan beschlossen. Mit diesem Beschluß sind Bestandsaufnahmen, Mängel und über deren Abhilfe, sind die Zukunftsabsichten über die Fortentwicklung unserer Heimatgemeinde dokumentiert, im Dorferneuerungsplan s e l b s t b i n d e n d beschlossen. In Übereinstimmung mit dem Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung als analoge Folgerung und weitergehende Erkenntnis beschlossen, daß auf den Grundlagen des Dorferneuerungsplanes aufbauend für den Altdorfbereich in überschaubarer Flächenbedeckung, Bebauungspläne entwickelt werden.
    '

    Klaus Böhme, Vorsitzender der Gemeindevertretung im Jahr 1981, damals Mandatsträger für die SPD, äußerte sich im Jahr 2002 dazu rückblickend:
    'Ab Mitte der 1970er Jahre wurden die fragwürdigen Auswirkungen und Begrenzungen einer auf rasanter Modernisierung und ökologischer Bedenkenlosigkeit basierenden kommunalpolitischen Entwicklung erkannt. Die neue Phase gemeindlicher Politikgestaltung war nicht mehr vorwiegend an Wachstum, expansiver Siedlungstätigkeit und der Neuschaffung kommunaler Infrastruktur orientiert, sondern sie nahm zusehends Kriterien wie Wohn- und Lebensqualität sowie Konsolidierung des Bestehenden auf. Die im Zuge der hessischen kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 bewahrte Selbstständigkeit Bickenbachs bot die Chance, sich aus den eigenen historisch gewachsenen Voraussetzungen weiterzuentwickeln und der Bürgerschaft eigene Identitäten im gemeindlichen Leben anzubieten.
    Dieser Prozess wurde in entscheidendem Maße flankiert durch die 1978/79 erfolgte Aufnahme Bickenbachs in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen, das zielgerichtete Entwicklung der Dörfer anstrebte. Dadurch konnten zentrale Beiträge zur Erhaltung des individuellen Charakters der Gemeinde geleistet, ortstypische Bausubstanz gesichert und gewahrt und letztlich die Chancengleichheit zwischen Stadt und Land verbessert werden.
    Insbesondere im Ortskern haben die Dorferneuerungsmaßnahmen gegen modernisierende bauliche Vereinheitlichungen deutliche Gegenakzente gesetzt.
    '

    Fazit: An einer öffentlichen Auseinandersetzung über die Ortsentwicklung gibt es aktuell kein Interesse. Versuche einer Anknüpfung an die Dorferneuerung aus den achtziger Jahren wird als ewiggestrig ins Lächerliche gezogen. Es ist kein Zufall, dass es in Bickenbach keinen kontinuierlichen 'Agenda-12'-Prozess gibt.


  3. Es fehlen wichtige Voraussetzungen für eine Weiterführung des bereits laufenden Bauleitplanverfahrens:

    • Es gibt kein Modell des gesamten Bauprojekts, um sich dessen Einfügung in die Umgebungsbebauung dreidimensional vorstellen zu können.

    • Zur fachlichen Bewertung des geplanten Projekts fehlt eine 'zweite Meinung', externes architektonisches Fachwissen zum Beispiel im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens.

    • Es fehlt jegliche Planung für die Tiefgarage.

    • Es liegt keine Planung für die Abgasführung aus der Tiefgarage vor.

    • Es fehlt eine qualifizierte Bewertung der Absicht, das anfallende Oberflächenwasser über unterirdische Pufferspeicher auf dem Grundstück in der Nähe des Landbachs aufzunehmen und versickern zu lassen.

    Fazit: Es beschleicht uns das Gefühl, diese Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' soll im Hau-Ruck-Verfahren durchgezogen werden.


Das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2016 wurde am 10. Januar 2017 veröffentlicht.




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