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11.04.2019Bauausschuss hält Baulücken- und Leerstandskataster für nicht notwendig
von
Ulrich Friedrich Koch
Auf der Sitzung des Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses am 26. März 2019 wurde über unseren Antrag für den Aufbau eines Baulücken- und Leerstandskatasters an die Gemeindevertretung kontrovers diskutiert.

Damit stießen wir auf großes Unverständnis

seitens der FDP:

Christopher Schuldes wies auf Artikel 13 (1) des Grundgesetzes hin, wonach die Wohnung unverletzlich ist. Er befürchtet aufwendige Verwaltungsarbeiten und Auswirkungen auf den Stellenplan der Gemeinde. Er befürwortet Hilfestellung, lehnt Zwangsmaßnahmen aber ab. Grundsätzlich ginge es die Gemeindevertretung nichts an, was die Leute mit ihrem Eigentum machen. Das grenze an Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Er bat uns als Antragsteller dringend, davon Abstand zu nehmen.


seitens der SPD:

Martina Riege-Barth vertrat die Ansicht, dass die Erstellung eines solchen Katsters nicht originäre Aufgane der Gemeinde sei, sie sähe darin keinen Nutzen. Es fehle eine diesbezügliche Auskunftspflicht. Lediglich hinsichtlich möglicher Zweckentfremdung durch spekulativem Leerstand bestünde ggfs. Handlungsbedarf. Im übrigen existierten bei der Gemeinde schon bestimmte Daten durch die datentechnische und per Überfliegung auch fotografische Erfassung der Grundstücke im Zusammenhang mit der unlängst geänderten Kanalgebührensatzung.

Thorsten Schröder zeigte Veständnis dafür, dass manche Leute nicht vermieten wollen. Er verwies ebenfalls auf fehlende Durchgriffsrechte (Zwangsmittel).


seitens der CDU:

Jochen Geis sah ggfs. in Städten die Notwendigkeit für ein solches Kataster, nicht dagegen in kleinen Ortschaften. Wer als Grundstücks- bzw. Hausbesitzer Hilfe zur Verwertung suche, könne sie finden. Aufbau und Pflege eines solchen Katasters würde Kosten verursachen.


seitens des Bürgermeisters:

Bürgermeister Hennemann verwies darauf, dass gewisse Datenbestände bei der Gemeindeverwaltung bereits vorhanden seien. Zur Vorbereitung der geplanten Straßensanierungen sei ein Kataster erstellt worden. Ein Baulückenkataster müsse die Gemeinde sowieso im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen erstellen. Sollten innerörtlich unbebaute Grundstücke existieren, müsse die Verwaltung sowieso agieren. Auch er wies auf die zu erwartenden zusätzlichen Kosten für die Gemeinde hin. Davon unabhängig würden heute Leerstände in sozialen Netzwerken sowieso kommuniziert.

Eigentlich laufe es ganz gut in Bickenbach, wie man an der Neuvermietung der ehemaligen Alnatura-Zentrale sehen könne. Manche Läden werden dagegen zugemacht, die Inhaber wollten aber gar nicht neu eröffnen. Zu der Vermarktung von Gewerbeflächen gebe es demnächst eine Vorlage an die Gemeindevertretung.

Grundsätzlich plädiere er dafür, dass Antragssteller neben Antrag und dessen Begründung auch eine Situationsbeschreibung, aus der heraus der jeweilige Antrag gestellt werde, und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten liefern.



In Konsequenz dieser Debatte zogen wir den Antrag zurück, da keine Chance gesehen wurde, in der Gemeindevertretung eine Mehrheit dafür zu finden.


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