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Die KOMMunale Alternative in Bickenbach
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Antrag der KOMM,A-Fraktion in der Gemeindevertretung
Antrag vom: 15.01.2020 |
Status: abgelehnt |
zur GV-Sitzung am: 06.02.2020 |
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Gegenstand/Thema: Einrichtung von "Mitfahrbänken" |
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Beschlussvorschlag |
Die Gemeinde Bickenbach richtet an geeigneten Stellen der fünf Ortsausgänge Mitfahrbänke ein:
- Richtung Darmstadt-Eberstadt
- Richtung Jugenheim
- Richtung Alsbach
- Richtung Pfungstadt
- Richtung Zwingenberg und Pfarrtanne
Es ist zu prüfen, ob an diesen Standorten große herausklappbare oder herausschiebbare Schilder mit Ortsnamen angebracht werden können, um den näher kommenden Autofahrern den gewünschten Zielort deutlich zu signalisieren.
Für diesen Zweck soll in den Haushalt 2020 ein Betrag von 11.000 Euro eingestellt werden. |
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Begründung | Eine Mitfahrbank ist eine im öffentlichen Raum aufgestellte Sitzbank mit einem besonderen Zweck: Durch das Platznehmen auf dieser Bank signalisieren die Wartenden, dass sie auf eine spontane, kostenlose Mitfahrgelegenheit im PKW zu einem bestimmten Ziel hoffen. Dies dient der Verbesserung der Mobilität von Menschen ohne Auto. Es sind solche Plätze auszuwählen, an denen PKW gefahrlos anhalten können. Dafür sollte zunächst mit dem Umbau vorhandener geeigneter Sitzgelegenheiten begonnen werden. | | Anmerkung | KOMM,A-Antrag Nummer: 55/2020.02 GVG-Vorlage Nummer: 2020/005
[auch als Download erhältlich: KOMM,A-Antrag Nummer: 55/2020.02]
Zur Beratung dieses Antrages und weiteren Hintergrundinformationen siehe KOMM, Aktuell unter Mitfahrbänke. |
| Votum: Abgelehnt (Ja:4 Nein:19) | Beschluss am: 06.02.2020 | | Beschluss | Dieser Antrag wurde in der Gemeindevertretung nicht mehr abgestimmt, da im Rahmen des Haushaltsbeschlusses die von uns beantragten Mittel für die Einrichtung von Mitfahrbänken von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden waren. |
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