KOMM,A
Die KOMMunale Alternative in Bickenbach

Startseite
KOMM,Aktuell
Termine
Kontakt
Unsere KandidatInnen
Unser Programm
Anträge von KOMM,A
KOMM,A-Center

KOMM,Aktuell

zurück zur Übersicht

31.01.201805.2. Gemeindevertretung und Planungsausschuss 2017
von
Ulrich Friedrich Koch
Inhalt:
  • 26.01.2017 Gemeindevertretung

  • 28.02.2017 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

  • 09.03.2017 Gemeindevertretung

  • 29.08.2017 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

  • 07.09.2017 Gemeindevertretung

  • 01.11.2017 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

  • 09.11.2017 Gemeindevertretung

Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)






26.01.2017 Gemeindevertretung

'KOMM,A - Antrag Bebauungsplan "Nördlich der Darmstädter Straße", Veränderungsperre und Offenlegung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Januar 2017

Beschlussvorschlag:
  1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der von der Gemeindevertretung am 8. September 2016 beschlossenen Veränderungssperre für den Bereich der im Offenlegungsverfahren befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' unmittelbar und nachdrücklich Geltung zu verschaffen.

  2. Die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 'Nördlich der Darmstädter Straße', 1. Änderung, soll um wenigstens 2 Wochen verlängert werden.


Begründung:

zu 1) Am 5. Januar 2017 konnte beobachtet werden, dass mehrere Personen auf dem Gelände östlich der ehemaligen Metzgerei Schemel mit einem Bagger arbeiteten, obwohl die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' noch keine Rechtskraft hat und Baugenehmigungen noch nicht erteilt worden sind.
Dies kann auf gar keinen Fall hingenommen werden. Insbesondere sind vor einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur beabsichtigten 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' jegliche Rodungsarbeiten und Bodenbearbeitungen zu unterlassen, damit auch bezogen auf Fauna und Flora keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden.

zu 2) Die von der Gemeindeverwaltung festgesetzte Frist für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs vom 27. Dezember 2016 bis zum 27. Januar 2017 sowie auch der Termin ihrer Bekanntmachung am 19. Dezember 2016 im Darmstädter Echo lagen ausgesprochen ungünstig über die Weihnachtspause und die Schulweihnachtsferien. Viele mehr oder weniger betroffenen Personen aus der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit in Urlaub oder durch die Feiertage nur eingeschränkt in der Lage, sich mit dem Gegenstand der Bauleitplanung ausreichend zu befassen. In dieser Zeit sind manche Behörden geschlossen oder arbeiten nur mit kapper personeller Ausstattung. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden ist, haben diesen engen Fristsetzungen negative Folgen für die Wahrnehmung der gesetzlich garantierten Beteiligungsrechte.
Deshalb sollte die Gemeinde diese Frist gem. § 4 (2) BauGB angemessen verlängern.'


Aus der Debatte: Auch von den anderen Fraktionen wurde die Durchsetzung der Veränderungssperre als selbstverständliche Aufgabe des Gemeindevorstandes erklärt. Von daher war eine Abstimmung über diesen Punkt nicht notwendig. Wir hatten nicht auf eine Abstimmung insistiert, da der Zweck des Antrages diesbezüglich bereits erfüllt war.
Die beantragte Verlängerung der Offenlegungsfrist um zwei Wochen wurde dagegen von allen anderen Fraktionen (SPD, CDU und FDP) abgelehnt. Folgende Argumente wurden genannt:
  • die Offenlegung über den Jahreswechsel in den Schulferien sei eher ein Vorteil als ein Handicap - viele Leute seien 'zwischen den Jahren' zu den Sprechzeiten im Rathaus erschienen,

  • eine Fristverlängerung sei von keinem Träger öffentlicher Belange gewünscht worden,

  • eine Verlängerung der Offenlegungsfrist verkürze die Zeit für das Planungsbüro, eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zu den Argumenten der EinwenderInnen zu erstellen, und die Zeit für die GemeindevertreterInnen, sich mit der Beschlussvorlage und den Argumenten auseinanderzusetzen.




28.02.2017 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

Der Planungs- Landwirtschafts- und Umweltausschuss befasste sich auf seiner Sitzung am 28. Februar 2017 mit den im Offenlegungsverfahren vorgebrachten Argumenten aus der Bürgerschaft und seitens der 'Träger der öffentlichen Belange'.

Nachfolgend finden Sie den Beschlussvorschlag des PLU-Ausschusses zum Ergebnis des Offenlegungsverfahrens. Diesem Teil können Sie entnehmen, wie der Fachausschuss die eingereichten Stellungnahmen bewertet.

Beschlussvorschlag des PLU-Ausschusses an die Gemeindevertretung zu den im Offenlegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

Detaillierte Einzelbewertung zu den eingegangenen Stellungnahmen mit einer tabellarischen Übersicht der einzelnen Abstimmungsergebnisse

Das Abstimmungsergebnis im PLU-Ausschuss -als Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung- zum Gesamtergenis des Offenlegungsverfahrens ergab:
ja 7 (CDU, SPD und FDP) ; nein 2 (KOMM, A); Enthaltung 0




09.03.2017 Gemeindevertretung

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. März 2017 wurde die Position von KOMM,A zum Ergebnis des Offenlegungsverfahrens wie folgt dargelegt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell steht das Ergebnis der Offenlegung zur geplanten 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' zur Beratung und Beschlussfassung an.
Dazu möchte ich eine Bewertung aus drei Blickwinkeln versuchen.


1. BürgerInnen-Beteiligung

Das Offenlegungsverfahren im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans ist eine besondere Form von BürgerInnen-Beteiligung. Beim vorliegenden Bebauungsplan sind aber allenfalls die formalen Vorgaben eingehalten worden. Aus Sicht von KOMM, A ist vieles versäumt worden, um die Bürgerschaft der Bedeutung der Ortsmitte für das Zusammenleben in unserer Gemeinde entsprechend angemessen zu beteiligen.

Erster Beleg: Bekanntmachung des Vorhabens ist mangelhaft.
Die Vorstellung des Projekts 'Neue Mitte' erfolgte 5 Wochen nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Vor der ersten Bürgerversammlung am 13.10.2016 gab es praktisch keine Möglichkeit, sich umfassender über die Planung zu informieren. Die Einladung dazu erfolgte wenig aussagekräftig und sehr kurzfristig. Die Darstellung selbst war noch grob und lückenhaft. Nur sieben Wochen später erfolgte die zweite und letzte Bürgerversammlung.
Viele Menschen hatten bis zum Start der Offenlegung wenig Vorstellung darüber, was genau geplant ist.

Zweiter Beleg: Agenda-21 Prozess existiert nicht (mehr).
Das in den 80er Jahren von der Gemeinde beschlossene Dorfentwicklungskonzept ist in den Folgejahren nicht weiterentwickelt worden.
Auch alternativ gab es in den letzten dreißig Jahren keinen offenen Diskussionsprozess über die Ortsentwicklung, weder in der Gemeindevertretung noch mit der Bürgerschaft.
Die Chance zum regelmäßigen Austausch mit der Bürgerschaft in Agenda-21 Prozessen -wie in vielen umliegenden Gemeinden- wurde nach wenigen Treffen fahrlässig vertan.

Dritte Beleg: KOMM, A Initiative zur Ortsentwicklung im Jahr 2014 wurde nicht genutzt.
Im Frühjahr 2014 ergriff KOMM, A die Initiative für eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Ortsentwicklung - genau mit Blick auf Leerstände und Brachen in der Ortsmitte. Ein Anschreiben an den Bürgermeister mit der Bitte um Unterstützung bezüglich der Vorstellung der Planungslage und einer Raumanfrage blieb unbeantwortet.

Vierter Beleg: Frühzeitige Einbeziehung der AnliegerInnen des Projekts fehlt.
Das Baurecht dient vor allem auch dem Schutz von Interessen der Anlieger und Nachbarn. Im Fall des Projekts 'Neue Mitte' gab es kein Zugehen der Gemeinde auf die Anlieger. Ein Versuch, den Bedenken aus der Nachbarschaft Rechnung zu tragen durch die Suche nach erträglichen Kompromissen wurde nicht unternommen.

Im Zusammenhang mit einem Planungsprozess in Griesheim hat die dortige SPD-Fraktion kürzlich eine Vereinbarung verbindlicher Regeln zur Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen gefordert. Gedacht ist daran, nach den üblichen öffentlichen Informationsveranstaltungen Arbeitsgruppen zu wichtigen Themen zu bilden. 'Solche Prozesse kann man nicht einfach aus dem Boden stampfen, sondern sie müssen gut vorbereitet sein und die Bürger ergebnisoffen einbinden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Bürger für künftige Beteiligungsmöglichkeiten abgeschreckt werden.' (Zitat aus: Darmstädter Echo vom 8. März 2017)


2. Bauleitplanung

In der heutigen Ausgabe des Darmstädter Echos, Regionalteil Darmstadt-Dieburg, lautet der Aufmacher: 'Start für ein Jahrhundertprojekt - Kaserne Babenhausen - Zwei private Investoren sollen neuen Stadtteil nach Vorgaben der Politik erschaffen'. Auch die 'Neue Mitte' in Bickenbach ist ein Jahrhundertprojekt.

Die aktuell verhandelte Bauleitplanung in unserer Gemeinde ist nicht das Ergebnis eines organisierten Ortsentwicklungskonzepts.
Ein Versuch, einen Konsens über die Entwicklung unseres Ortes herzustellen, wurde nicht unternommen.
Es gab kein Angebot von Planungsalternativen.
Das Ziel ist ausschließlich die Realisierung des Investoren-Konzepts 'Neue Mitte'. Es gibt keine fachliche Begutachtung durch unabhängige Instanzen.
Der vorliegende Bebauungsplan ist nahezu ausschließlich das Ergebnis von zwei Jahren interner, nicht öffentlicher Gespräche zwischen dem Investor und dem Bürgermeister.

Dabei bleibt die öffentliche Projektvorstellung mager:
Grundlage waren nicht maßstabsgerechte Fotomontagen und Skizzen. Zunächst gab es keine, später schlechte 3D-Projektionen. Eine Planung für die Tiefgarage wurde nicht vorgelegt. Ein mehrfach gefordertes dreidimensionales Modell inklusive Umgebungsbebauung wurde erst gar nicht erstellt.

Dabei ist der Zeitdruck hoch:
Der Bebauungsplan wurde lediglich im 'vereinfachte Verfahren' aufgestellt. Dieses Vorgehen entspricht in keiner Weise der Bedeutung der Ortsmitte für das dörfliche Zusammenleben und trägt nicht dem Sachverhalt Rechnung, dass die Planung der Teilfläche den Vorgaben des gesamten Bebauungsplans diametral entgegensteht. Zwischen den beiden Bürgerversammlungen lagen nur sieben Wochen. Dies reicht nicht aus für eine umfassende Auseinandersetzung mit den Planungszielen. Ein Moratorium für ein Jahr, um die dafür notwendige Zeit gut nutzen zu können, wurde lapidar abgelehnt. Nicht einmal eine Verlängerung der Offenlegungsfrist um zwei Wochen erschein zumutbar.

Dabei wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten nicht genutzt:
Wünsche aus der Bürgerschaft wurden weitgehend ignoriert. Es gibt keine klaren Planungsvorgaben aus dem Bebauungsplan, die den Interessen des Investors nicht genehm sind. Beispiel: Sozialwohnungsbau.

Das Darmstädter Stadtparlament macht es uns mit der Auseinandersetzung um die Festlegung einer Vorgabe für Sozialwohnungsbau beziehungsweise bezahlbaren Wohnungsbau vor: 'Zur Beschlussfassung steht die Maßgabe, künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, Planung von Bauprojekten oder Grundstücksverkäufen einen Anteil von 25 Prozent Sozialwohnungen und weiteren 20 Prozent Wohnraum für Bezieher mittlerer Einkommen festzuschreiben.' (Zitat aus: Darmstädter Echo vom 2. März 2017)


3. Offenlegung

Das abgeschlossene Offenlegungsverfahren führt seitens der Gemeindevertretung zu keiner -wesentlichen- Änderung der beabsichtigten 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße'. Dies, obwohl 175 Einwendungen aus der Bürgerschaft, davon 144 als 'Gemeinsame Stellungnahme', bei der Gemeinde eingereicht worden sind. Fast alle EinwenderInnen sprechen sich mehr oder weniger umfassend gegen die Planung aus. Lediglich bautechnisch und rechtlich eindeutig notwendige Korrekturen wurden nachgebessert.

Zehn Stellungnahmen von sogenannten 'Trägern öffentlicher Belange' sind eingegangen. Bezüglich der entscheidenden Frage des Maßes einer Verdichtung in der Ortsmitte gibt es lediglich tendenzielle Äußerungen etwa der Art, dass innerörtliche Verdichtung einer Zersiedelung der Landschaft vorzuziehen sei. Eine Abwägung mit den entsprechend detaillierten Festlegungen des 'Regionalplans Südhessen 2010' fand nicht statt.
Eine Bewertung des gewählten 'Vereinfachten Verfahrens' für die Aufstellung des Bebauungsplans fehlt gänzlich. Diese nach unserer Auffassung ernsten Verfahrensfehler rufen nach juristischer Überprüfung.

Die Forderung nach Sozialwohnungsbau beziehungsweise nach Herstellung von Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen als Vorgabe im vorliegenden Bebauungsplan wird ignoriert. Eine dahingehende Festlegung ist nicht juristisch einklagbar, sondern eine Frage des politischen Willens. Dieser Wille wurde nicht gebildet. Ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2015 wurde schlicht ignoriert.
Die Versuche, das denkmalgeschützte Anwesen Burger in der Steingasse für Sozialwohnungsbau vorzusehen, sind nicht real und möglicherweise rechtswidrig.
Die aktuell diskutierte Gesellschaft von Kommunen und Landkreis zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft dient in Bickenbach als Feigenblatt für fehlende Eigeninitiative.

Betrachtet man die Bauleitplanung der Gemeinde, scheint eine gewisse Konfusion zu herrschen. Die Entwicklung des Baugebietes 'Bachgewann I' ist schon seit etwa eineinhalb Jahren unterbrochen. Bisher war bekannt, dass dies an der Kapazitätsauslastung der Kläranlage liege. Im Zuge der Offenlegung zur 1. Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' wurde nun ein Schreiben des Gemeindevorstandes bekannt, in welchem im Juli 2016 einer bauwilligen Familie zum beklagten Stillstand folgendes mitgeteilt wurde:
'…wie Sie wissen hat die Gemeinde das bereits begonnene Bauleitplanverfahren 'Bachgewann I' vorläufig unterbrochen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass zunächst die bauliche Entwicklung des Baugebietes 'Westlich Hartenauer Feld' (ehemaliges Gelände der Firma Delfa) und der damit zu erwartende zusätzliche Bedarf für die Kinderbetreuung abgewartet werden soll.
Die bestehende Kinderbetreuungseinrichtung in Bickenbach ist quasi ausgebucht, durch das jetzt in Bau befindlichen Gebiete entsteht zusätzlicher Bedarf für diese soziale Einrichtung, der derzeit kaum noch gedeckt werden kann.
Die Ausweisung eines neuen Baugebietes bzw. die Fortführung des Bauleitplanverfahrens 'Bachgewann I' würde die Situation noch verschärfen.'
Vor diesem Hintergrund sind die heutige Beratung und Beschlussfassung zur Bauleitplanung 'Nördlich der Darmstädter Straße' und noch weniger der ausgeübte Zeitdruck nicht akzeptabel.
Während die Bauwilligen im Gebiet 'Bachgewann I' hingehalten werden, wird die später begonnene Bauleitplanung für die Ortsmitte forciert.
Die Gemeinde versucht in keiner Weise eine Konsensfindung mit den EinwenderInnen in grundsätzlichen Fragen der vorliegenden Bauleitplanung. Ein Kompromiss wird nicht angestrebt.

Fazit: 'Solche Prozesse kann man nicht einfach aus dem Boden stampfen, sondern sie müssen gut vorbereitet sein und die Bürger ergebnisoffen einbinden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Bürger für künftige Beteiligungsmöglichkeiten abgeschreckt werden.'

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !"


Die namentliche Abstimmung der Gemeindvertretung ergab das gleiche Bild wie im PLU-Ausschuss: Alle anderen Fraktionen stimmten dem vorliegenden Entwurf für die 1. Änderung des B-Plans 'Nördlich der Darmstädter Straße' ohne wesentliche Veränderungen zu.




29.08.2017 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

Am 29. August 2017 wurde im 'Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss' (PLU) erneut die erste Änderung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' beraten.
Hintergrund waren:
  • die bevorstehende Offenlegung des B-Plans, bezogen auf die Konsequenzen aus dem vorliegenden Artenschutzgutachten sowie
  • die Kenntnisnahme des Boden- und des Entwässerungsgutachtens.
Der Gemeindevorstand hatte 'wegen Ungereimtheiten' bezüglich des vorliegenden Entwässerungsgutachtens keine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben. Auf die Feststellung des Vorsitzenden Schmöker während der Debatte im Ausschuss, dass zum Bebauungsplan kein Beschlussantrag vorliege, übernahme der Bürgermeister die Beschlussempfehlung als eigenen Antrag. Ein solches Vorgehen ist rechtlich zulässig, für Bickenbacher Verhältnisse aber außerordentlich ungewöhnlich.
Die SPD-Fraktion hatte erst kurz vor der Ausschuss-Sitzung einen umfangreichen Änderungsantrag mit Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplans vorgelegt.
Zur Sitzung anwesend waren zum Thema Bebauungsplan auch Mitglieder der Investorgesellschft mit ihren Fachplanern und ein Vertreter des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros.
Der PLU-Ausschuss gab nach etwa zweistündiger Debatte keine Beschlussempfehlung an die Gemeinevertretung am 7. September 2017. Zum unmittelbaren, weiteren Verfahren sind wenigstens zwei Verfahrensschritte denkbar:
  • Die Gemeindevertretung beschließt auch ohne Empfehlung des zuständigen Fachausschusses.
  • Es wird auf Verlangen des Bürgermeisters, des Gemeindevorstandes oder von Fraktionen der Gemeindevertretung eine Sondersitzung einberufen.


Im nachfolgenden Beitrag werden die wichtigsten Themen der Debatte im PLU-Ausschuss aufgegriffen und die Pläne und Gutachten zur Verfügung gestellt.

Themen aus der Debatte im Ausschuss

  1. Artenschutz - hier Niederlegung von Gebäuden

    Ausschussberatung
    KOMM, A kritisierte an der Beschlussempfehlung des Bürgermeisters zur bevorstehenden Offenlegung des Artenschutzgutachtens den Passus: 'Außerdem wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach der Abriss von Gebäuden ausschließlich im Oktober/November des Jahres bzw. außerhalb dieser Zeit nur unter Aufsicht einer Umweltbetreuung erfolgen darf.' Dem Artenschutzgutachten könne an keiner Stelle die Ausnahmeregelung entnommen werden, dass auch außerhalb der Monate Oktober/November ein Abriss von Gebäuden zulässig sei.
    Der von der Gemeinde beauftragte Planer behauptete zunächst, eine solche Ausnahmeregelung werde durch das Artenschutzgutachten zugelassen, konnte aber keinen Nachweis dafür vorlegen. Anschließend bezog er sich auf ein mündliches Gespräch mit dem Gutachter, demzufolge eine solche Ausnahme möglich sei.
    Ein Vertreter des Investors erklärte, ein Gebäudeabriss solle keinesfalls unter Berufung auf irgendwelche Sonderregelungen erfolgen.

    KOMM,A - Fazit
    Maßgeblich ist der Text des Artenschutzgutachtens. Mündliche Zusagen sind nicht belegbar.
    Gleichzeitig geht das Gerücht, der Investor plane bereits, vorzeitig Abbruchgenehmigungen zu beantragen. Eine diesbezüglich KOMM, A -Anfrage an die Gemeindeverwaltung wurde bisher nicht beantwortet!


  2. Artenschutz - hier Erhalt eines großen Nussbaums nördlich des Anwesens Darmstädter Straße 6

    Ausschussberatung
    Gemäß Artenschutzgutachten soll ein großer Nussbaum erhalten werden. Im Hinblick auf den Sachverhalt, dass Wurzelballen eine vergleichbar große Flächenausdehnung wie Baumkronen aufweisen, sind die im vorliegendem B-Plan-Entwurf eingetragenen Baufenster so nicht realisierbar.
    Ein Vertreter des Investors behauptete, durch technische Verfahren, z.B. 'Wurzelschürzen' und Rückschnitte, sei eine Bebauung wie geplant machbar.
    Eine Grundstückanliegerin berichtete, dass der Nussbaum nicht mehr gesund sei. Es bestünden Zweifel daran, dass ein Erhalt des Baumes möglich sei. Abgesehen davon sei im Rahmen von Grundstücksübertragungen vom Investor vertraglich die Fällung dieses Baumes zugesichert worden.

    KOMM,A - Fazit
    Die geplante Festsetzung von kleinen Rest-Grünflächen sowie Rettungsversuche für einzelne Gehölze sind gemessen am gesamten Bauvorhaben Makulatur. Die laut geltendem Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße' aus dem Jahr 1993 festgesetzte Grünfläche im Blockinnenbereich wird nahezu gänzlich zerstört. Trotz der auch von KOMM, A grundsätzlich befürworteten Innenverdichtung muss diese maßvoll vorgenommen werden. Der Versuch des Erhaltes eines einzelnen Baumes wirkt vor diesem Hintergund wie ein Feigenblatt, um die zu erwartende Zerstörung zu kaschieren.


  3. Bauliche Verdichtung

    Exkurs
    Der 'Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010' beschreibt vier Siedlungstypen: Oberzentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum und Kleinzentrum. Die Gemeinde Bickenbach wird darin ausdrücklich dem Typus Kleinzentrum zugeordnet, also der kleinsten Siedlungsform. Als Vorgaben für eine angemessene Verdichtung im Falle von Neubauprojekten werden vier Verdichtungsstufen definiert, die jeweils nicht überschritten werde dürfen:
    • Großstadt - mindestens 60 Wohneinheiten pro Hektar
    • Siedlungen im Einzugsbereich von S-Bahn und/oder U-Bahn - 45 bis maximal 60 Wohneinheiten pro Hektar
    • verstädterte Besiedlung - 35 bis maximal 50 Wohneinheiten pro Hektar
    • ländliche Siedlungen - 25 bis maximal 40 Wohneinheiten.

    In der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Seite 5) wird für das Projekt 'Neue Mitte' auf das dritthöchste Maß einer Verdichtung abgestellt. Tatsächlich bewegt sich die Zahl der Wohneinheiten in der höchsten Kategorie 'Großstadt'

  4. Ausschussberatung
    Auf gezielte Nachfrage äußerten die Vertreter des Investors übereinstimmend mit dem beauftragten Planer der Gemeinde folgende 'Limitierung' für die beabsichtigte bauliche Verdichtung im Plangebiet:
    55 Wohneinheiten (WE) in den Teilgebieten 1 und 2 (Bereich zwischen Darmstädter Straße und der Südgrenze der benachbarten Grundstücken in der Bachgasse
    keine Limitierung für die Teilgebiete 1.1 (Grundstücke an der Bachgasse) und 2.1 (Darmstädter Straße 12 und 14 -Vereinshäuser- und Steingasse 4).
    07 Wohneinheiten befinden sich derzeit im Teilgebiet 1.1 (Bereich Bachgasse)
    11 Wohneinheiten sind durch einen Anlieger im Teilgebiet 1.1 geplant.

    KOMM,A - Fazit
    Eine solche Festlegung im Bebauungsplan führt zu folgenen Verdichtungsmaßen pro Hektar (ha):
    55 WE auf 0,6022 ha ergeben eine Dichte von 91 WE/ha
    73 WE auf 1,1 ha (=55+7+11) -festgesetzt, vorhanden und geplant- ergeben eine Dichte von 66 WE/ha
    18 WE auf 0,5 ha (=7+11) -für Teilgebiet 1.1 vorhanden und geplant- ergeben eine Dichte von 36 WE/ha.
    Die Vorgaben aus dem Regionalplan Südhessen werden nicht eingehalten!


  5. 'Städtebauliches Konzept' des Investors

    Ausschussberatung
    Aus den Reihen der SPD-Fraktion wurde die Frage gestellt, ob nicht einer der Gebäudekörper im Innenbereich der 'Neuen Mitte' abgeplant werden können, um die Lösung von Problemen bezüglich Entwässerung, Artenschutz und Tiefgarage zu erleichtern. Diese Frage wurde sowohl durch den Bürgermeister als auch durch den Investor empört zurückgewiesen:
    Bürgermeister Martini: 'Da werden Grundsätze der gesamten bisherigen Planung in Frage gestellt!'
    Ein Vertreter des Investors: 'Der Investor müsse sich darauf verlasesen können, dass die seit 2 Jahren bekannte städtebauliche Konzeption nicht in Frage gestellt werde!'
    (Einwände erfolgten in dieser Rihenfolge)
    Seitens der Fraktion KOMM, A wurde die darin zum Ausdruck kommende Haltung heftig kritisiert. Das Planungsrecht liege allein bei der Gemeindevertretung, nicht beim Investor und nicht beim Bürgermeister. Die Gemeindevertretung habe das Recht, bis zum abschließenden Beschluss über einen Bebauungsplan Änderungen daran vorzunehmen. Dabei sei sie nur an geltendes Recht, nicht aber an Wünsche von Bauherren oder Investoren gebunden.

    KOMM,A - Fazit
    Das Projekt der 'Schlossallee Bickenbach GmbH & Co. KG' lässt zwar eine extrem, großstädtische Verdichtung, eine riesige Tiefgarage und seelenlose Architektur erkennen. Ein wirkliches 'Städtebauliches Konzept' sucht man jedoch vergebens. Außer einer kleinen Beamer-Präsentation und ein paar -meist nicht maßstabsgerechten- Bildtafeln auf der Bürgerversammlung am 30. November 2016 ist der Öffentlichkeit über Konzepte nichts bekannt. Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keinerlei Vorstellungen davon haben, was in der Ortsmitte gebaut werden soll. Das ist kein Zufall. Man gibt so wenig wie irgend möglich preis. Warum weigert sich der Investor seit einem Jahr, der Öffentlichkeit ein professionell erstelltes 3-D-Massenmodell seines Projektes inklusive Einbettung in die Umgebungsbebauung zu präsentieren?
    Vorherrschendes Ziel ist offensichtlich allein die Maximierung der zu erwartenden Rendite!


  6. Geltungsbereich des Bebauungsplans

    Exkurs
    Die Fläche, für welche die erste Änderung überplant werden soll, umfasst nur eine Teilfläche des gesamten, geltenden Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße'!



    Ausschussberatung
    Seitens der Fraktion KOMM, A wurde der Zuschnitt des Geltungsbereiches der beabsichtigten Bebauungsplanänderung kritisiert. Durch diesen Kustgriff werde das Verdichtungsmaß bezogen auf den Geltungsbereich deutlich reduziert und die hohe Verdichtung im Bereich des Investorenprojekts kachiert.
    Der von der Gemeinde beauftragte Planer erläuterte dazu: Der Geltungsbereich der beabsichtigten B-Planänderung sei so zugeschnitten worden, um zu verhindern, dass sich im fraglichen Bereich erneut ein Landwirtschaftsbetrieb ansiedeln könne. Dies sei aus immissionsschutzrechtlichen Gründen als erforderlich angesehen worden.
    Der Bürgermeister verwahrte sich gegen den indirekten Vorwurf, hierbei sei 'getrixt' worden.

    KOMM,A - Fazit
    Der Nebeneffekt des so gewählten Geltungsbereicht läuft aber genau auf eine Reduzierung des Maßes der baulichen Verdichtung hinaus.
    Die Argumentation, so die Neuansiedlung eines Landwirtschaftsbetriebes zu verhindern, ist gemessen an der Lebenswirklichkeit landwirtschaftlicher Produktion in unserer Zeit reichlich weit hergeholt. Außerdem wird die Existenz des Landwirschaftsbetriebs Bitsch in der Steingasse unmittelbar östlich des B-Plan-Geltungsbereichs ignoriert.


  7. Planungsrechtliche Überprüfung

    Ausschussberatung
    Seitens der Fraktion KOMM, A wurde festgestellt, dass die planungsrechtliche Überprüfung im Fall des vorliegenden B-Plan-Entwurfs bei der Gemeinde liege. Die im Rahmen des Offenlegungsverfahrens eingegangene Stellungnahme durch das Regierungspräsidium Darmstadt entbinde die Gemeinde nicht von der uneingeschränkt eigen Verantwortung für ihre diesbezügliche B-Plan-Entscheidung. Zitat aus der Stellungnahme des RP Darmstadt vom 24.01.2017, Seite 4 oben: 'Ich weise darauf hin, dass mit dieser Stellungnahme eine planungsrechtliche Prüfung nicht erfolgt ist.'

  8. Der von der Gemeinde bestellte Planer zitierte aus der gleichen Stellungnahme den ersten Satz. '...gegen die oben genannte Bauleitplanung bestehen aus raum- und landesplanerischer Sicht keine Bedenken.'
    KOMM, A erinnerte an die alleinige Verantwortung der Gemeinde für ihre Planung und forderte die Gemeindevertretung auf, sich nicht hinter dem Regierungspräsidium zu verstecken. Laut Baugesetzbuch (§ 2 (1) Satz 1) sind 'Bauleitpläne ()von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen'.

    KOMM,A - Fazit
    Die Gemeindevertretung muss endlich Farbe bekennen, welches Maß an baulicher Verdichtung im Ortszentrum sie für vertretbar hält. Sie sollte die Verantwortung dafür nicht an die übergeordneten Behörden abschieben.


  9. Modell der geplanten Bebauung

    Exkurs
    Massenmodell des Projekts 'Neue Mitte' durch die BI Ortsmitte Bickenbach



    Ausschussberatung
    Die SPD-Fraktion beantragt, 'für die geänderte Planung () ein Modell, vergleichbar mit dem der BI Ortsmitte Bickenbach, vorzulegen'.
    Seitens des Investors wurde auf möglicherweise hohe Kosten verwiesen und die Notwendigkeit zur Erstellung in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang erinnerten sie an 'tolle 3-D-Darstellungen' des geplanten Projektes auf den Bürgerversammlungen im Herbst letzten Jahres.
    Dem wurde von KOMM, A heftig widersprochen. Anlässlich der Projektvorstellung auf besagten Bürgerversammlungen sei von dem vortragenden Planer ausdrücklich auf den Sachverhalt einer nicht-maßstabsgerechten Darstellung bei Fotos und Skizzen hingewiesen worden. Anhand einer 3-D-Darstellung des Plangebietes mit dem neuen Projekt (Präsentation des Investors auf der Bürgerversammlung am 30.11.2016, Seite 19) wurde der heftige Protest von KOMM, A begründet:



    Die das Projekt umgebenden Gebäude werden z.T stark überhöht und fast alle in Quaderform dargestellt. An der Remise um den Rathausplatz ist das offenkundige Mißverhältnis zur Umgebungsbebauung besonders drastisch zu erkennen. Das Investorenprojekt ist dagegen vergleichsweise niedrig eingebettet und verfälscht dadurch die tatsächliche Relation zu den umgebenden Gebäuden.

    Durch einen Vertreter des Investors wurde bestritten, dass es sich bei der gezeigten Grafik um eine Darstellung seitens des Investors handele.

    KOMM,A - Fazit
    Die Vertreter des Investors kennen ihre eignenen Präsentationen nicht. Sollte die Herstellung eines professionellen Modells für das Bauvorhaben einschließlich der Umgebungsbebauung tatsächlich die geschätzte Summe von 20.000 Euro kosten, kann man -gemessen an den beabsichtigten Investitionskosten- getrost von 'Peanuts' sprechen.


  10. Kurzzeitparkplätze entlang der Darmstädter Straße im Bereich des Investoren-Projekts

    Ausschussberatung
    Die SPD beantragt: 'Die öffentliche Verkehrsfläche () - Kurzzeitparker wird so erweitert, dass Parkplätze in Schrägaufstellung möglich werden.' Von unserer Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass dies nur möglich ist, wenn die Baulinie für das Investorenprojekt entlang der Darmstädter Straße in Richtung Norden verschoben wird. KOMM, A hatte dies bereits in der Gemeindevertretung am 15.12.2016 unter Punkt 2 beantragt und wie folgt begründet: 'Die vorgesehenen Kurzzeitparkplätze entlang der Darmstädter Straße liegen viel zu nahe an der Fahrbahn. Die KFZ-Türen öffnen dort in den Raum des fließenden Verkehrs, was vor allem für den Radverkehr ein großes Gefährdungspotenzial in sich birgt.' Dieser Antrag war von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden.
    [siehe: KOMM, A -Antrag vom 15.12.2015]
    Schrägparkplätze haben zur Folge, dass beim Verlassen rückwärts in den fließenden Verkehr eingefädelt werden muss. Seitens der SPD wurde darauf verwiesen, dass das Parken parallel zur Fahrbahn beim Einparken gegen den fließenden Verkehr gefahren werden muss.

    KOMM,A - Fazit
    Da die Fahrbahn im Bereich des Projektes 'Neue Mitte' sehr eng ist, wird dieses Problem nur durch eine Reduzierung der Zahl der Kurzzeitparkplätze zu lösen sein. Der so gewonnene Platz kann zur Verlängerung der einzelnen Stellplätze genutzt werden. Dann können KFZ vorwärts ein- und ausparken.


Hier zum Nachlesen der Auszug aus dem Protokoll des PLU-Ausschusses vom 29.08.2017




07.09.2017 Gemeindevertretung

Am 7. September 2017 wurde das Thema 'Neue Mitte' in der Gemeindevertretung weder inhaltlich diskutiert noch wurde die zweite Offenlegung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' beschlossen. Da mehrere Unterlagen wie ein brauchbares Entwässerungsgutachten und die komplette Planung der Tiefgarage immer noch fehlen, war eine Beschlussfassung auch nicht zu erwarten.

Unmittelbar vor der Sitzung der Gemeindevertretung wurden Planungen des Investors bekannt, Abrissanträge als Ausnahme von der durch die Gemeindevertretung am 8. September 2016 beschlossenen Veränderungssperre an die Bauaufsicht der Kreisverwaltung zu stellen. Hier das Zitat aus der Antwort Bürgermeister Martinis auf unsere entsprechende Anfrage:
'Was den Abbruch der betreffenden Gebäude betrifft, so handelt es sich nicht um Gerüchte, sondern um tatsächliche Planungen des Vorhabenträgers, da hierfür aus artenschutzrechtlichen Gründen lediglich die Monate Oktober bis November in Frage kommen. Auch würden hier die Abbrucharbeiten behördlicherseits artenschutzrechtlich begleitet. Dies wurde nach unserer Erinnerung am vergangenen Dienstag im PLU-Ausschuss so kommuniziert. Bis heute sind jedoch noch keine entsprechenden Anträge in unserem Hause eingegangen.
Hinsichtlich der Veränderungssperre sind gem. § 14 II BauGB Ausnahmen zulässig, wenn "überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen". Dies ist hier der Fall, da der Abriss der Gebäude den Zielen der aktuellen Planung nicht entgegensteht.'
Was der Bürgermeister unerwähnt ließ war die Bedingung, dass für die Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen durch die Baubehörde das Einvernehmen mit der Gemeinde hergestellt werden muss.

Deshalb stellte die KOMM,A -Fraktion kurzfristig den Antrag, die Zustimmung zu solchen Ausnahmeanträgen vor Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung zu verweigern:
Bebauungsplanentwurf 'Nördlich der Darmstädter Straße', 1. Änderung, hier: Ausnahme von der Veränderungssperre
Der Bürgermeister hatte in aller Eile die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung eingeschaltet. Nach deren Rechtsauffassung sei für die Zustimmung oder Ablehnung von Ausnahmeanträgen zum Sperrvermerk allein der Gemeindevorstand, nicht die Gemeindevertretung zuständig. Unter dem Eindruck dieser Mitteilung wurde über die Aufnahme des KOMM, A-Antrags auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung abgestimmt. Wird ein Antrag an die Gemeindevertretung kurzfristig gestellt müssen zwei Drittel der Mitglieder mit eine Beratung einverstanden sein. Am 7. September 2017 lehnten alle anderen Fraktionen (CDU, SPD und FDP) einmütig eine Beratung ab!

KOMM,A - Fazit
Die Gemeindevertretung hat durch den Beschluss einer Veränderungssperre im laufenden Bauleitplanverfahren zur 'Neuen Mitte' vor genau einem Jahr ihren Willen bekundet, Veränderungen erst nach Abschluss dieser Planungen zuzulassen. Jetzt nimmt sie widerspruchslos hin, dass ggfs. Ausnahmeentscheidungen getroffen werden, ohne gefragt zu werden.
Der Investor schafft unumkehrbare Fakten!
Die Gemeindevertretung entmündigt sich selbst!




01.11.2017 Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss

Im PLU-Ausschuss wurden die Themen 'vorzeitige' Abbruchgenehmigung von Gebäuden auf dem Gelände des Schlossallee-Investors und zweite Offenlegung des B-Plans NDS, 1. Änderung beraten. Auf der Sitzung präsentierten die Planer des Investors laut eigener Aussage 'maßstabsgerechte' dreidimensionale Ansichten und Schnittzeichnungen des Projekts 'Neue Mitte'.
Zur Debatte siehe auch unterstehenden Beitrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 9. November 2017.

Dreidimensionale Ansichten und Schnittzeichnungen des Projekts 'Neue Mitte' Unterpunkt 4.




09.11.2017 Gemeindevertretung

Antrag der Fraktion KOMM, A an die Gemeindevertretung auf Verhinderung der 'vorzeitigen' Niederlegung der Gebäude auf dem Gelände des Projektes 'Neue Mitte'

Protokollauszug aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. November 2017 zum Thema Ausnahme von der Veränderungssperre 'Nördlich der Darmstädter Straße'


Redebeitrag zum Thema Abbruchgenehmigung Rose und Vorderhaus Schemel Punkt 5


Redebeitrag zum Thema Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße', 1. Änderung, Zweite Offenlegung

Der Gemeindevertretung liegt heute der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans ’Nördlich der Darmstädter Straße‘ (B-Plan NDS) in der Fassung vom Oktober 2017 vor. Gegenüber den älteren Entwurfsfassungen sind Ergebnisse des Artenschutzgutachtens, des Entwässerungskonzeptes Oberflächenwasser und mehrere Punkte aus dem Antrag der SPD-Fraktion eingearbeitet. Zusätzlich gibt es leichte Veränderungen an Baufenstern und Abmessungen von einzelnen Gebäudeteilen. Das bisher geplante Maß für die bauliche Verdichtung bleibt vollumfänglich erhalten.

Zum Artenschutzgutachten:
Das Gutachten bewertet die Entwurfsfassung des B-Plans, Stand Frühjahr 2017, unter dem Postulat ’Innenverdichtung vor Außenentwicklung‘. Ziel des Gutachtens ist es nicht, optimale Maßnahmen zum Erhalt der Arten im Ortszentrum Bickenbach vorzuschlagen.
Aus Sicht der KOMM, A-Fraktion gibt es daran folgende Kritik:
  • Das Gutachten selbst beklagt einen ’nicht unerheblichen Lebensraumverlust an bisherigen Bauerngärten‘ in der Ortsmitte. Im Bereich der beabsichtigten ersten Änderung des geltenden B-Plans NDS finden sich lediglich noch minimale Grünflächen.

  • Die vom Gutachten geforderten zwei kleinen Grünflächen in der Größe von 175m² und 55m² finden sich nur in der B-Plan-Skizze, nicht aber im Textteil. Die Flächenmaße sind nicht Bestandteil des B-Plan-Entwurfs.

  • Das Gutachten macht die Vorgabe, als Ausgleich für die Eingriffe durch die Bebauung einen Nussbaum im Norden des Planungsgebietes zu erhalten. Damit der Baum eine Überlebenschance hat, müsste der B-Plan Über- und Unterbauung des Nussbaums wenigstens mit einem Radius von 10 Metern ausschließen. Eine solche Festsetzung fehlt im B-Plan-Entwurf.

  • Eine weitere Auflage aus dem Artenschutzgutachten ist die Anpflanzung von 40 Bäumen auf dem Areal des Projektes ’Neue Mitte‘. Das Gutachten schweigt sich aus zu den Überlebenschance dieser Bäume über dem Deckel der Tiefgarage ca. 1 Meter unter der Geländeoberfläche.

  • Die mit dem Bau des ’Schlossallee-Projektes‘ einhergehende Zerstörung des innerörtlich zusammenhängenden Grünzugs im Bereich der im noch geltenden B-Plan NDS aus dem Jahr 1993 geschützten Grünflächen ist in Zeiten von Klimawandel absolut kontraproduktiv.

Zum Entwässerungskonzept Oberflächenwasser:
Zur Entlastung der gemeindlichen Kläranlage darf das Niederschlagswasser nicht in das Kanalnetz eingeleitet werden. Seither ging der Projektinvestor von eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf dem Gelände des Projektes ’Neue Mitte‘ aus. Nach Vorlage eines untauglichen Entwässerungskonzeptes im Sommer 2017 musste ein neues Konzept erstellt werden. Mit dem neuen Konzept wird ein Paradigmenwechsel vorgeschlagen. Das Niederschlagswasser soll jetzt in den Landbach eingeleitet werden.
Aus Sicht unserer Fraktion ist dies mit Risiken verbunden:
  • Die Abkehr von der Versickerung als Methode der Entwässerung liegt offensichtlich neben dem berechneten Schadstoffgehalt des Niederschlagswassers in der fehlenden, nicht überbauten Grundfläche begründet.

  • Das Konzept geht von einer abflusswirksamen Fläche lediglich in der Größenordnung von ca. 2.500m² aus. Abzuleiten ist das Niederschlagswasser jedoch von der gesamten überbauten Fläche einschließlich der Grundfläche der Tiefgarage. Real handelt es sich also um einen deutlich größeren Anteil der Gesamtfläche des Projektes ’Neue Mitte‘ im Planungsumfang von 6.000m²

  • Laut Konzept können maximal 10 Liter Niederschlagswasser pro Sekunde in den Landbach eingeleitet werden. Diese Menge entspricht dem Inhalt eines kleinen Putzeimers. Es erscheint zweifelhaft, dass der vorgesehene Zwischenspeicher bei extremen Niederschlagsereignissen die auf der Fläche des Projektes ’Neue Mitte‘ niedergehende Wassermenge auffangen kann.

  • Der vorgesehene Zwischenspeicher bzw. Sammler soll unter einer schmalen Frei- bzw. Grünfläche direkt westlich der denkmalgeschützten Scheune des Anwesens Burger, Steingasse 4, verortet und mit einer Pumpe und einem Schieber zur Abschottung im Havariefall versehen werden. Es ist fraglich, ob die Scheune dies in den kommenden Jahren ’überlebt‘.

  • Die Zuwegung für Wartung und Reparaturen am Zwischenspeicher kann nicht auf dem Projektgelände erfolgen. Sie muss -wie die Ableitung des Niederschlagswassers- auf einem schmalen Geländestreifen nördlich des Anwesens Burger hergerichtet werden. Dazu muss ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen werden. Mögliche Beeinträchtigungen daraus sind nicht absehbar.

  • Als Vorsorgemaßnahme für einen Überlauf des Zwischenspeichers muss das Projektgelände mit einem Gefälle Richtung Bachgasse modelliert und ein Hochbord entlang der gesamten Nordgrenze zur Bachgasse hin errichtet werden. Wer trägt die Haftungsrisiken?

Zum Antrag der SPD-Fraktion:
Laut Einschätzung der SPD-Fraktion sind mit der Übernahme vieler Punkte aus ihrem Antrag in den Entwurf der ersten Änderung des B-Plans NDS mehr als 80 Prozent der SPD-Vorstellungen zum Projekt ’Neue Mitte‘ umgesetzt. Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde beinhalten diese Punkte keine wesentlichen Verbesserungen an der Planung. Der Verzicht auf Werbetafeln, der Ersatz von Verputz durch Fassadensteine an einigen Außenmauern oder die Vorgabe von Klappläden an der Fassade zur Darmstädter Straße hin, um Beispiele zu nennen, sind lediglich Kosmetik.

Seitens der SPD gibt es keinerlei Veränderungsvorschläge hinsichtlich
  • des Maßes der baulichen Verdichtung

  • der Zerstörung des Grünzugs

  • einem vorgeschriebenen Anteil an bezahlbaren Wohnraum
im Bereich des ’Schlossallee‘-Projekts und
  • der Zerstörung von Bild und Charakter
im Zentrum unserer Gemeinde
im Sinne von klaren Vorgaben zur Ausgestaltung der Gebäudehöhen und -kubatur und der Dachform.

Diese Kritik geht uneingeschränkt auch an die Fraktionen von CDU und FDP. Die SPD-Fraktion hat sich immerhin mit der Materie befasst und um Verbesserungen bemüht. Dies kann man an der Arbeit von CDU- und FDP-Fraktion nicht erkennen.


Defizite am aktuellen Stand der Bauleitplanung ’Nördlich der Darmstädter Straße‘

Thema Infrastruktur

Die Gemeinde Bickenbach verhält sich widersprüchlich:
  • Die Entwicklung des Baugebietes ’Bachgewann I‘ liegt seit fast zwei Jahren ’auf Eis‘.

  • Die Bebauung des Geländes am ehemaligen Standort der Firma Delfa ist nahezu abgeschlossen.

  • Das Projekt ’Neue Mitte‘ im Ortszentrum soll schnellstmöglich gebaut werden.

Den Bauwilligen im Bereich der Bachgewann wurde der Stopp der Entwicklung mit Problemen bezüglich nicht ausreichender
  • Zahl an Kinderbetreuungsplätzen und

  • Kapazität der gemeindlichen Kläranlage
begründet. Delfa-Gelände und ’Neue Mitte‘ werden dagegen ungebremst weiterentwickelt.

Hinsichtlich der Kinderbetreuungsplätze wurde seitens des Gemeindevorstandes zwischenzeitlich Entwarnung gegeben. Kapazitätsengpässe bei der Abwasserklärung können aus Sicht des Gemeindevorstandes mit dem jetzt beschlossene Bau einer vierten Reinigungsstufe in der Kläranlage beseitigt werden. Zweck einer vierten Reinigungsstufe ist aber nicht lediglich die Quantität der zu reinigenden Abwassermengen zu erhöhen, sondern eine neue Qualität der Abwasserbehandlung. Problematische Stoffe wie Arzneimittelrückstände, Pflanzenschutzmittel sowie Industrie- und Haushaltschemikalien, Stoffe, die mit der bisher in den hessischen Kläranlagen genutzten Technologie nicht unschädlich gemacht werden können, sollen aus dem Abwasser herausgefiltert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass das Land Hessen lediglich eine Kapazitätserweiterung unserer Kläranlage bezuschussen wird.


Thema Verkehr

Im Schlussbericht zum 'Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg' vom Mai 2011 wird die Verkehrsbelastung der 'Ortsdurchfahrt Bickenbach Darmstädter Straße B3' als ’unverträglich‘ beschrieben. Die von der 'Schlossallee Bickenbach GmbH' beauftragte Ingenieursgesellschaft bewertet im November 2016 ihr Untersuchungsergebnis bezüglich der zusätzlichen Belastung durch das Projekt ’Neue Mitte‘ wie folgt: 'Beeinträchtigungen im Zuge der B3 sind aufgrund der prognostizierten Neuverkehre nicht zu erwarten.' Statt die Anfrage unserer Fraktion, wie der Widerspruch zwischen beiden Expertisen desselben Gutachters ’Ingenieurgesellschaft mbH Habermehl & Follmann‘ bewertet wird, selbst zu beantworten, lässt der Gemeindevorstand die Ingenieurgesellschaft zu Wort kommen. Diese definiert ihre Aussage im Kreisverkehrsgutachten 2011 als Bewertung der ’straßenräumlichen Verträglichkeit des vorhandenen Kfz-Aufkommens in der OD (Ortsdurchfahrt) im Sinne der Umfeldverträglichkeit aus Sicht des Fußgänger- und Radverkehrs.‘
Bei aller Argumentationsakrobatik der Gutachter bleibt die Erkenntnis einer unbestreitbaren zusätzlichen Verkehrsbelastung durch das Schlossalle-Projekt in unserer Ortsmitte.


Thema Tiefgarage

14 Monate nach dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung zum B-Plan NDS, 1. Änderung, liegt noch immer keine Planung für die Tiefgarage unter der ’Neuen Mitte‘ vor. Es fehlen Angaben zur genauen Planung von Entlüftung und Lärmschutzmaßnahmen. Die Aussage der Planer in der letzten Fachausschuss-Sitzung, die Varianten eingeschossige Bauweise mit integrierten Doppelparkern und zweigeschossige Bauweise verhielten sich bezüglich der erforderlichen Bautiefe für die Garage insgesamt neutral, ist angesichts der notwendigen Statik für eine Zwischendecke zwischen zwei Geschossen unglaubhaft.


Thema Bauliche Verdichtung

Durch den Zuschnitt des Planungsraums für die 1. Änderung des B-Plans NDS mit der Fläche von 1,1 Hektar anstelle der für das Projekt benötigten Fläche von 0,6 Hektar wird die bauliche Verdichtung für das Projekt schöngerechnet. Die festgeschriebene Anzahl von 55 Wohneinheiten (WE) für die Teilflächen 1 und 2 im B-Plan ergeben auf 1 Hektar hochgerechnet 91 WE. Hochgerechnet auf die gesamte Planungsfläche von 1,1 Hektar ’sinkt‘ der Dichtewert auf 66 WE pro Hektar. Zum Vergleich: Für den Wohnkomplex im Höhsand liegt der entsprechende Dichtewert bei 104 WE auf 1 Hektar. Wollen Sie diese Verdichtung in unserer Ortsmitte?

Laut Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt liegt die Entscheidung über das Maß einer Innenverdichtung allein im Ermessen der Gemeindevertretung. Im aktuellen Bürgermeisterwahlkampf in unserer Nachbargemeinde Seeheim-Jugenheim wird die Frage von notwendiger Innenverdichtung thematisiert. Von allen Kandidatinnen und Kandidaten wird betont, dass Innenverdichtung notwendig ist, aber ’behutsam‘ erfolgen muss. Wir in Bickenbach hingegen verdichten ohne Rücksicht auf die Folgen.


Thema Bürgerbeteiligung

Bürgermeister und die Mehrheit der Gemeindevertretung attestieren sich, für die beiden durchgeführten Bürgerversammlungen im Herbst des Jahres 2016 eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft im aktuellen Bauleitplanverfahren angeboten zu haben. Diese Selbsteinschätzung wird von Seiten der KOMM, A-Fraktion heftig kritisiert.
  • Die Bürgerversammlungen fanden zu Beginn der Bauleitplanung im Abstand von 6 Wochen statt. Dabei wurde das Schlossallee-Projekt vorgestellt und Fragen zum Bauvorhaben behandelt. Auf diesen Versammlungen fand keine Beteiligung im Sinne von Willensbildung und Entscheidungsfindung zur Gestaltung der Bickenbacher Ortsmitte statt.

  • Die im Rahmen des ersten Offenlegungsverfahren eingegangenen Anregungen aus der Bürgerschaft wurden nahezu vollständig abgelehnt.

  • Es wurden keinerlei Bemühungen unternommen, alternative Ansichten zur Bebauung unserer Ortsmitte in die Bauleitplanung einzubeziehen. Kompromisse zwischen den Vorstellungen der Mehrheitsfraktionen der Gemeindevertretung und skeptischen Bürgerinnen und Bürgern wurden nicht angestrebt.

  • Eine öffentliche Auseinandersetzung über die Entwicklung der Ortsmitte Bickenbachs zwischen der Bürgerschaft und der Gemeindevertretung wurde nicht gesucht und nicht gefördert.


Nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2016 wurde von der Wähler*innen-Initiative KOMM, A ein ’Pakt für Bickenbach‘ vorgeschlagen. Ziel dieses Vorschlags war es, Wege für eine bessere Beteiligung der Bürgerschaft an den politischen Entscheidungen im Sinne von ’Mehr Demokratie wagen‘ zu sorgen. Mit der SPD-Fraktion kam es zu einer Vereinbarung über Instrumente zu deren Realisierung bei den Entscheidungen in der Gemeindevertretung. Die bisherige Umsetzung der Bauleitplanung NDS entspricht in keiner Weise dem Ziel des ’Pakts für Bickenbach‘.

Wie wollen wir als Gemeindevertretung zukünftig mit der interessierten Bürgerschaft in eine Debatte über die Entwicklung unserer Gemeinde eintreten vor der aktuellen Erfahrung einer Bauleitplanung zur Ortsmitte ohne echten Bürger-Dialog?

Protokollauszug aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. November 2017 zum Thema Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung', Zweite Offenlegung

Protokollauszug aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. November 2017 zum Thema Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung', Beschlüsse zu Anregungen aus der 1. Offenlegung und zum SPD-Antrag



Kommentierung von Aussagen von SPD, CDU, FDP und Bürgermeister Martini in der Gemeindevertretung am 9.11.2017 und dem PLU-Ausschuss am 1.11.2017 zur geplanten Bebauung Neue Ortsmitte durch die 'Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach'





Link zum Seitenanfang

Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)


zurück zur Übersicht

Termine

Alle Termine

KOMM,Aktuell

16.01.2021

Neue KOMM,A-Homepage ist online mehr...


11.12.2020

Fragestunde im Parlament gerät zum schlechten Theater mehr...


03.12.2020

40 Jahre grün-alternative Politik in Bickenbach mehr...


03.12.2020

01. FLUB - Die Grüne - KOMM,A mehr...


03.12.2020

02. Wahlprogramme und -flyer mehr...


Alle KOMM,Aktuell-Einträge


XML
Newsfeed
 -  Newsletter
Newsletter

Impressum   Datenschutz