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KOMM,Aktuell
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06.10.2019 | KOMM,A-Anfragen an den Gemeindevorstand im Jahr 2019 | von Ulrich Friedrich Koch | Laut § 50 der Hessischen Gemeindeordnung gehört zu den Aufgaben der Gemeindevertretung die Überwachung der gesamten Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Gemeindevorstends, insbesondere der Verwendung der Gemeindeeinnahmen. 'Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter und der Fraktionen zu beantworten.'
Ausgenommen hiervon sind die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden, die vom Bürgermeister in alleiniger Verantwortung wahrgenommen werden.
Die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung regelt das Fragerecht in § 16 u.a. wie folgt:
'Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können zum Zwecke der Überwachung der Verwaltung schriftliche Anfragen ( ) an den Gemeindevorstand stellen. ( ) Die Anfragen sind bei der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung einzureichen. ( ) Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfragen schriftlich oder mündlich in einer Sitzung der Gemeindevertretung.'
Die Fraktion KOMM, A stellte im Jahr 2019 Fragen zu folgenden Themen:
- Bestand an Sozialwohnungen in Bickenbach
- Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Investor Schlossallee Bickenbach GmbH & Co. KG
- Fair-Trade-Gemeinde Bickenbach
- Kosten des Bebauungsplanverfahrens 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung'
- Energetische Sanierung Rathaus
- Verschiedene Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet
- Wasserentnahme aus dem Landbach
- Wasserentnahme aus dem Grundwasser
- Schallschutzmaßnahmen
Nachfolgend werden alle Themen, Fragen und das Datum der Fragestellung chonologisch aufgelistet.
Die Antworten des Gemeindevorstandes werden mit Datum ihrer Bekanntgabe an gleicher Stelle veröffentlicht, sobald sie vorliegen.
- Zum Bestand an Sozialwohnungen in Bickenbach [Bezug KOMM, A-Antrag: "Sozialer Wohnungsbau"]
Frage vom 04.04.2019
- Wieviele Sozialwohnungen gibt es in der Gemeinde?
- Wie hoch liegt der Mietpreis dieser Wohnungen pro Quadratmeter?
- Wann läuft die Mietpreisbindung für diese Wohnungen aus?
- Wann fallen die Belegrechte der Gemeinde für diese Wohnungen weg?
- Existiert eine Warteliste von Sozialwohnungssuchenden, wenn ja
- für welche Wohnungsgrößen und
- wieviele potentielle Mietparteien umfasst diese Liste?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.06.2019
- In Bickenbach gibt es 33 Sozialwohnungen
- Der Mietpreis liegt ca. bei 5,40 Euro/qm Kaltmiete
- Die Mietpreisbindung läuft im Jahr 2095 aus
- Die Belegrechte fallen ebenfalls im Jahr 2095 weg
- Es existiert eine Warteliste für Sozialwohnungssuchende für:
3 | | 1-Zimmerwohnungen mit 46 qm | | Bewerber: 12 Mietparteien | 6 | | 2-Zimmerwohnungen mit 58 qm | | Bewerber: 05 Mietparteien | 16 | | 3-Zimmerwohnungen mit 72 qm | | Bewerber: 09 Mietparteien | 6 | | 4-Zimmerwohnungen mit 85 qm | | Bewerber: 07 Mietparteien | 2 | | 5-Zimmerwohnungen mit 98 qm | | Bewerber: 06 Mietparteien |
- Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Investor Schlossallee Bickenbach GmbH & Co. KG
Frage vom 12.05.2019
Der Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung', beschlossen von der Gemeindevertretung am 25. Januar 2018, wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 9. Mai 2019 für unwirksam erklärt.
Dem bis heute nicht genehmigten Bauantrag der Schlossallee Bickenbach GmbH & Co. KG -nachfolgend Investor genannt- ist damit die Grundlage entzogen.
Die Öffentlichkeit erwartet vom Bürgermeister Auskunft über mögliche Konsquenzen, etwa zu Kosten und möglichen Schadenersatzansprüchen, um die eingetretene Situation ermessen zu können.
- Gibt es Verträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Investor für die geplante Bebauung Ortsmitte und wenn ja, wer hat gemeindeseitig die Verträge gesehen, mitverhandelt bzw. mitunterzeichnet?
- Soweit es eine vertragliche Vereinbarung mit dem Investor gibt, wurden Kostenerstattungen und sonstige Erstattungsansprüche des Investors bei einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans ausgeschlossen?
- Welche Kosten sind der Gemeinde bis heute für das Bebauungsplanverfahren 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' einschließlich der gerichtlichen Auseinandersetzung zu dem Normenkontrollverfahren entstanden?
- Hat sich die Gemeinde Rücktrittsrechte einräumen lassen in den Verträgen zum Verkauf von Gemeindegrundstücken in der Darmstädter Straße und einem Teilgrundstück Steingasse 4 an den Investor zum Beispiel für den Fall einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.06.2019
zu den Fragen 1. bis 3.:
Die Kostenerstattung durch die Bauherrschaft an die Kommune wurde durch eine einseitige Zusicherung dieser geregelt. Es entstand ein Aufwand von in Höhe von 87.922,47 Euro bis zum 17.05.2019.
zur Frage 4.:
Den von der Gemeindevertretung durch Beschlussfassung vom 08.09.2016 ausgedrückten Willen „… soll eine Rückauflassungsvormerkung eintragen lassen, um die Rückgabe der Grundstücke zu ermöglichen, falls das Bauleitplanverfahren „Nördlich Darmstädter Straße, 1. Änderungsplan" auf der Grundlage des vorgestellten Konzepts nicht abgeschlossen werden kann“, wurde durch den Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2019 erfüllt.
Zu diesem Zeitpunkt wurde das Bauleitplanverfahren auf Basis des vorgelegten Konzeptes abgeschlossen.
Eine entsprechende Vormerkung wurde damit im erst danach geschlossenen Kaufvertrag obsolet.
Anmerkung Koch
Das vollständige Zitat aus dem Verkaufsbeschluss vom 8.09.2016 lautet: "Die Gemeinde sollte sich vorsorglich eine Rückauflassungsvormerkung eintragen lassen, um die Rückgabe der Grundstücke zu ermöglichen, falls das Bauleitplanverfahren „Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderungsplan“ auf der Grundlage des vorgestellten Konzepts nicht abgeschlossen werden kann und die Gemeinde von ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch machen möchte." Die Abwicklung des Verkaufs obliegt dem Verantwortungsbereich des Bürgermeisters.
- Fair-Trade-Gemeinde Bickenbach
Frage vom 12.05.2019
Waren in welcher Art und welchem Gesamtwert wurden im Jahr 2018 und im ersten Quartal 2019 von der Gemeindeverwaltung unter dem Fair-Trade-Siegel erstanden?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.06.2019
Saft für Alters- und Ehejubiläen
2018 - 386,40 €
2019 - 110,40 € (Stand 15.05.2019)
Kaffee für Gästebewirtung ca. 100 €/Jahr
- Kosten des Bebauungsplanverfahrens 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung'
Frage vom 15.08.2019
Am 13. Juni 2019 wurden der Gemeindevertretung auf die Frage nach den Kosten für das Bebauungsplanverfahren 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' ein Betrag in Höhe von 87.922,47 Euro genannt. Dazu haben wir folgende Nachfragen:
- Wie schlüsseln sich die genannten Kosten im einzelnen auf?
- Sind zwischenzeitlich weitere Kosten aufgelaufen?
- Hat der Investor 'Schlossallee Bickenbach Gmbh & Co.KG' sich an den Kosten für diesen B-Plan beteiligt und wenn ja auf welcher Grundlage, in welcher Höhe und für welche Teilleistungen?
- Sind eventuelle finanzielle Beteiligungen bzw. Refinanzierungen des Investors in den vom Gemeindevorstand benannten Kosten enthalten?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 05.09.2019
Der Bürgermeister berichtet über die Aufschlüsselung der Kosten.
Die Bauherrschaft hat die bisher in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 87.922,47 € an die Gemeinde Bickenbach geleistet.
Es sind weitere Kosten in Höhe von 5.103,16 Euro nach der letzten Berichterstattung angefallen. Diese werden entsprechend zeitnah in Rechnung gestellt.
Zu Punkt 3 zweiter Teil verweise ich auf die Antwort zu ihrer Anfrage aus dem letzten Sitzungszug.
Anfragegemäß wurden in der letzten Sitzung die reinen Kosten (Aufwand) genannt. Eine Saldierung wurde nicht vorgenommen.
- Energetische Sanierung Rathaus
Frage vom 15.08.2019
Welche Planungsmaßnahmen mit dem Ziel einer energetischen Sanierung des Rathauses sind bisher unternommen worden?
Wurde zwischenzeitlich die Erstellung eines Energiepasses veranlasst?
Liegt dazu schon ein Ergebnis vor und wie fällt das aus?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 05.09.2019
Für die energetische Sanierung des Rathauses wurde kein Gutachten beauftragt.
- Verschiedene Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet
Frage vom 15.08.2019
In den letzten Wochen wurden verschiedentlich Vermessungsarbeiten am Landbach und an anderen Stellen in der Ortsmitte durchgeführt. Welche davon wurden von der Gemeinde zu welchem Zweck veranlasst?
Was ist der Gemeinde über ggfs. privat veranlasste Vermessungsarbeiten bekannt?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 05.09.2019
Die Gemeinde hat in den letzten 12 Wochen keine Vermessungsarbeiten beauftragt.
Über die Maßnahmen von Dritten kann der Gemeindevorstand keine Auskunft geben.
- Wasserentnahme aus dem Landbach
Frage vom 15.08.2019
Wie steht der Gemeindevorstand zur immer wieder zu beobachtenden Wasserentnahme aus dem Landbach durch Anlieger?
Beiliegendes Foto entstand am 15. Juni 2019 innerhalb des Siedlungsgebietes.
Diese Wasserentnahmestelle befand sich auch noch am 14. August 2019 vor Ort und war auch schon im vergangenen Jahr zu sehen.
Ist angesichts der trockenen Sommer der letzten Jahre geplant, solche Wasserentnahmen zu verbieten?
Wie ist kurzgefasst die Sach- und Rechtslage?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 05.09.2019
Verweis auf die Mitteilungen des Gemeindevorstandes August 2018. Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Wasserbehörde.
Antworten auf Anfragen können keine Rechtsberatung beinhalten (Verweis auf das Informationsblatt aus der vorletzten Gemeindevertretersitzung).
siehe auch Abpumpen ist kein Kavaliersdelikt aus Darmstädter Echo vom 20. Juli 2020
- Wasserentnahme aus dem Grundwasser
Frage vom 15.08.2019
Wie steht der Gemeindevorstand zur Praxis, zur Gartenbewässerung oder für andere Anwendungen von Grauwasser Brunnen zu bohren und Grundwasser zu entnehmen?
Wie ist kurzgefasst die Sach- und Rechtslage?
- Schallschutzmaßnahmen
Frage vom 15.08.2019
Ist der Gemeinde die Lärmkartierung des Kreises bekannt?
Gibt es Anstrengungen der Gemeinde zur Durchsetzung von Schallschutzmassnahmen gegen Zugverkehrslärm gegenüber der Deutschen Bahn oder anderen Behörden/Instanzen?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 05.09.2019
Der Gemeindeverwaltung ist die Lärmkartierung des Landkreises nicht bekannt.
Hingegen die 2017 neu aufgelegte Umgebungslärmkartierung Hessen schon. Hieraus ergeben sich keine Maßnahmen für die Gemeinde Bickenbach.
Eine Aussage zum Eisenbahnlärm wurde hier nicht getroffen.
Schienenlärm (Stadtbahn)
Straßenlärm
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