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10.07.202002. Normenkontrollverfahren
von
Ulrich Friedrich Koch

Inhalt
  1. Fachanwälte für Verwaltungsrecht beauftragt mit Überprüfung des Bebauungplans "Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung" (Februar 2018)

  2. Gericht erklärt Bebauungsplan "Nördlich Darmstädter Straße, 1. Änderung" für unwirksam (Mai 2019)

  3. VGH-Urteil und Begründung (Mai 2019)

  4. Momentaufnahme nach dem Scheitern des Bebauungsplans ... aus der Presseberichterstattung (Juli 2019)

  5. BI Ortsmitte: 'Wem gehört Bickenbach ?' (August 2019)

  6. VGH-Urteil jährt sich zum ersten Mal (Mai 2020)

Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)






1. Fachanwälte für Verwaltungsrecht beauftragt mit Überprüfung des Bebauungplans "Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung" (Februar 2018)

Am 15. Februar 2018 wurde die Fachanwälte für Verwaltungsrecht szk Wiesbaden von Mitgliedern der BI Ortsmitte Bickenbach beauftragt, einen Normenkontrollantrag bezüglich des von der Gemeindevertretung Bickenbach am 25. Januar 2018 beschlossenen Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' vorzubereiten.



Am 23. März 2018 nach der Veröffentlichung des Bebauungsplans, wurde der Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.


Definition Normenkontrolle - Zitat aus Wikipedia:

"Normenkontrolle
Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht hervorgegangen. Die Befugnis von Gerichten, Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen und die niederrangigen Normen im Falle der Nicht-Vereinbarkeit für nichtig zu erklären, wird als Normenkontrollkompetenz bezeichnet.

(...)

Verwaltungsgerichtliche Normenkontrollen
Das Verwaltungsrecht hat insbesondere nach § 47 VwGO die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe mit der Aufgabe betraut, Normenkontrollen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches – also insbesondere gegen Bebauungspläne – durchzuführen. Daneben kann – je nach Landesrecht – gemäß § 47 Absatz 1 Nr. 2 VwGO auch sonstiges untergesetzliches Landesrecht (insbesondere Rechtsverordnungen) vor den genannten Gerichten zum Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle gemacht werden. Die verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollen sind allerdings nicht popularklagefähig; der Antragsteller muss Betroffenheit in einem Recht geltend machen. Dies stellt allerdings nur eine Zulässigkeitshürde dar; ist die Antragstellung zulässig, überprüft das Gericht die Norm allgemein auf Rechtmäßigkeit, so dass auch eine Rechtswidrigkeit, die nicht auf einer Rechtsverletzung beruht, die Aufhebung der Rechtsnorm bewirken kann."





2. Gericht erklärt Bebauungsplan "Nördlich Darmstädter Straße, 1. Änderung" für unwirksam (Mai 2019)

Am 9. Mai 2019 wurde die Normenkontrollklage eines Anliegers zur Überprüfung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt.


Dazu erging -laut mündlicher Auskunft- das folgende Urteil:
  1. Der Bebauungsplan „Darmstädter Straße, 1. Änderung“ ist unwirksam.

  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten.

  3. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% der Kosten.

  4. Die Revision ist nicht zugelassen.

  5. Der Streitwert wird auf 20.000,00 ¤ festgesetzt.


Nach rechtsanwaltlicher Ansicht ist der Bebauungsplan von der Bauaufsicht aber schon jetzt als unwirksam zu betrachten.

...

Kommentar

Die Gemeinde Bickenbach steht vor einem Scherbenhaufen ihrer Ortsentwicklungsplanung.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Bauleitplanung für die 'Neue Mitte' wegen materieller und formaler Fehler für unwirksam erklärt. Das laufende Bauantragsverfahren des Investors Schlossalle ist damit gegenstandslos.

Schadenfreude oder Mitleid sind fehl am Platz.

Den Schaden haben alle Bickenbacherinnen und Bickenbacher: Stagnation in der Ortsmitte, Ungewissheit, wie es weiter geht, keinen angenehmen Ort der Begegnung und Kommunikation im Zentrum und schlechtes Klima bzw. verhärtete Fronten unter den Menschen.
Der finanzielle Schaden der Gemeinde, dessen Höhe ungewiss ist, muss ja von allen Steuerpflichtigen -und eben nicht nur den dafür politisch Verantwortlichen- getragen werden. Dabei sind die Aktiven der Bürgerinitiative Ortsmitte (BI) doppelt bestraft, da sie den Weg vors Verwaltungsgericht mit einem deutlich fünfstelligen Euro-Betrag haben öffnen müssen. Die Gemeinde muss eine neue Bauleitplanung und die eigene Mehrarbeit bezahlen. Vollkommen offen ist, ob und in welcher Höhe der Investor Schadensersatz fordern wird.

Zu Mitleid besteht kein Anlass, denn die diesbezügliche politische Mehrheit in Gemeindevertretung und Gemeindevorstand (CDU, SPD und FDP) haben sich diese Suppe selbst eingebrockt. Die Formfehler sind 'handwerklicher' Art. Hier müssen sich auch der Investor und seine Fachberater Fehleinschätzungen eingestehen.
Die materiellen Fehler sind entscheidend: Zu hohe Wohnverdichtung im Quartier, die Folgen für Verkehrs- und Lärmbelastung der Anwohner*innen, mangelnder Ausgleich für Flora und Fauna bzw. das Zubetonieren von wichtigen innerörtlichen Grünflächen und nicht zu vergessen die Entwässerungsplanung. Alle diese Problemfelder waren im Vorfeld der Beschlussfassung über die Bauleitplanung 'Neue Mitte' benannt und bekannt. Die politischen Mehrheiten haben sich bedenkenlos darüber hinweg gesetzt.

Darüber hinaus wurde die Bevölkerung nicht gut informiert. Sorgen der Anwohner*innen wurden nicht gehört. Ein ernsthafter Versuch für eine Kompromissfindung mit Gegnern des Schlossallee-Projekts wurde nicht unternommen. Eigene Vorstellungen zur Ortsentwicklung hat die Gemeindevertretung nicht entwickelt, nicht vorgestellt und auch nicht zur Diskussion gestellt. Alternativen zur vorliegenden Schlossallee-Planung wurden nicht aufgezeigt.
Obendrein wurden mit dem vorzeitigen Abriss der ehemaligen Gaststätte 'Zur Rose' und dem Vorderhaus der Metzgerei Schemel Fakten geschaffen, bevor der jetzt kassierte Bebauungsplan überhaupt beschlossen war. Der von der BI und KOMM, A zu Recht beklagte Unterwertverkauf gemeindeeigener Grundstücke im Bereich der 'Neuen Mitte' kommt strafverschärfend und finanziell 'potenzmindernd' dazu.
Da darf man dann nicht jammern, wenn's in die Hose geht...

Die BI hat vor Gericht ziehen müssen, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Mit dem Erfolg vor Gericht sind die Weichen aber nicht automatisch neu gestellt. Bürgermeister Hennemann hat noch im Gerichtssaal erklärt, die Gemeinde wolle das Projekt weiter verfolgen...

Im Scheitern liegt die Chance, es in einem neuen Anlauf besser zu machen. 175 Einwender*innen im Offenlegungsverfahren zum vom Gericht 'kassierten' Bebauungsplan und 800 Appell-Unterzeichner*innen haben Änderungen eingefordert. Die BI hat eine Alternativplanung für unsere Ortsmitte vorgelegt. Was spricht gegen einen Architektenwettbewerb?

Wir -BI und KOMM, A- stehen den gemeindlichen Gremien und dem Investor für ergebnisoffene Gespräche zur Verfügung, um es besser zu machen.

Wie lautete noch das Versprechnen von Markus Hennemann als Bürgermeisterkandidat vor seiner Wahl: 'GEMEINSAM anpacken.' - nehmen wir ihn beim Wort !


Bickenbach im Mai 2019
Ulrich Friedrich Koch


...

Pressebericht zum Verwaltungsgerichtsurteil im Darmstädter Echo vom 14. Mai 2019:

Bickenbacher Ortsmitte: Baupläne liegen vorerst auf Eis





3. VGH-Urteil und Begründung (Mai 2019)






Begründung zum VGH-Urteil





4. Momentaufnahme nach dem Scheitern des Bebauungsplans ... aus der Presseberichterstattung (Juli 2019)


im Darmstädter Echo vom 19.07.2019, Titel: Die Fehler in der Ortsmitte


...




vom 24. Juli 2019:








vom 31. Juli 2019:






und vom 11. September 2019, Leserbrief:



...

Neue Mitte: Was tut sich dort? Bergsträßer vom 24. und 31. Juli 2019





5. BI Ortsmitte: 'Wem gehört Bickenbach ?' (August 2019)



Zum Artikel im Darmstädter Echo Die Fehler in der Ortsmitte vom 19. Juli 2019
  • Kein Umdenken bei SPD, CDU und FDP

  • Weiter mit lärmumtoster Darmstädter Straße

  • Weiter mit Ladengalerien, die leer stehen

  • Weiter mit städtisch hoher Bebauungsdichte, schlecht besonnten und belichteten Wohnungen

  • Weiter mit komplett durch Tiefgarage unterbautem Grundstück

  • Weiter ohne schattenspendende luftverbessernde Grünräume. Im Sommer heiß, im Winter unwirtlich
SPD, CDU und FDP wollen an dem Baukonzept für die Ortsmitte festhalten, wie es ein Investor plant. Das geht aus einem Artikel im Darmstädter Echo vom 19.07.2019 hervor.

Kein Innehalten. Kein kritisches Hinterfragen, ob man auf dem richtigen Weg ist, auch nach dem Urteil. Haben SPD, CDU und FDP das Urteil nicht richtig gelesen? Haben diese Parteien nicht verstanden, dass sie in neues Bebauungsplanverfahren eintreten müssen und mit massivem Widerstand aus der Bevölkerung rechnen müssen? Versucht wird, insbesondere von der SPD, den Eindruck zu erwecken, dass der Bebauungsplan nur formelle Fehler enthält und „problemlos“ zu korrigieren sei. Womöglich hat SPD das Urteil nicht nur nicht richtig gelesen, sondern auch nicht verstanden. Natürlich behandelt das Urteil auch Inhalte. Lassen wir SPD in dem Glauben und warten wir ab, was passiert. Herr Schmöker erklärte auch vollmundig den Prozess zu gewinnen. Durchsichtig auch der Versuch den Eindruck zu erwecken, das Gericht habe über das Konzept des Investors entschieden. Mitnichten. Das Gericht hat sich auch nicht mit dem Denkmalschutz und der Entwässerung beschäftigt. Es ging um den Schutz von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, Herr Schmöker. In Klageschrift wird Entwässerung nicht behandelt. Demzufolge steht dazu auch nichts im Urteil. Der Versuch von Herrn Schmöker muss scheitern, den Abbruch des historisch wertvollen Gasthauses ZUR ROSE von einem Gericht legitimiert zu bekommen. Und natürlich wird das Argument des Wohnraumbedarfs strapaziert. Als ob die Klientel, auf die der Investor abzielt, aber auch der Bürgermeister, von Wohnungsnot betroffen ist. Der Bürgermeister hat ausdrücklich auf den hohen Kaufkraftzuwachs der Bewohner abgestellt und extra SUV geeignete Stellplätze in dem Bebauungsplan festschreiben lassen. Der allgemeine Bedarf an bezahlbaren Wohnungen muss herhalten als Rechtfertigung für ein Bauvorhaben für eine einkommensstarke Klientel. Schön populistisch.

Unumstößlich ist das Urteil des Gerichts zu dem Bebauungsplan, auch wenn Herr Schmöker dem Urteil nur Positives für die beklagte Seite abgewinnen kann. Das ist nicht zu verstehen. Es hat min. 100.000 ¤ unnützer Kosten verursacht. Die Gemeinde ist keinen Meter weiter und hat sogar auch noch Grundstücke in der Ortsmitte mit rd. 500.000 ¤ unter Wert veräußert. Geklagt wird über die klammen Finanzen und nicht vorhandene Grundstücke, um Kita-Plätze schaffen zu können. Das ist alles widersprüchlich und konzeptlos. Das sollte den Parteien zu denken geben und sich nicht fortsetzen.

SPD schlägt bereits jetzt weitere Grundsteuererhöhung vor und wartet nicht mal, was für ein Gesetz zur Neuordnung der Grundsteuern auf die Bürger zukommt.
Nichts davon, dass Investor noch immer keine Baugenehmigung hat. Gebaut werden kann heute noch nicht. Das Darmstädter Echo muss immer noch auf ein bedenkliches altes Bild der geplanten Bebauung zurückgreifen. Die Parteien, die so sehr auf das Konzept des Investors schwören, haben es mehr als 1,5 Jahren nach Beschlussfassung zum Bebauungsplan noch nicht einmal geschafft die Bevölkerung Bickenbachs über den aktuellen Planungsstand aufzuklären oder zumindest dafür Sorge zu tragen.

Noch immer ignorieren SPD, CDU und FDP die lärmumtoste Straßenschlucht, die in der Darmstädter Straße durch das 90 Meter lange 4-geschossige Bauwerk entstehen wird. Bei nahezu jedem wichtigen Bauvorhaben wird ein Modell, das Bauwerk und dessen nähere Umgebung darstellt gebaut. Unerlässlich. Nicht so in Bickenbach! Braucht man nicht. Wir glauben mittlerweile, dass es absichtlich nicht von dem Investor verlangt wurde. Der Bevölkerung wird damit objektiv die Möglichkeit vorenthalten sich selbst ein gutes Bild über die Größe und die direkt an der Straße vorgesehenen Bebauung zu machen.

Noch immer ignorieren SPD, CDU und FDP die klimatischen Auswirkungen durch die Bebauung und die konzeptionellen Mängel mit den vielen Geschäften unter einer Kolonnade, die nach Süden ausgerichteten an der Straße gelegenen Wohnungen, die Verkehrsstaugefahr in der Darmstädter Straße durch die Tiefgarage, den geringen Platz und die Längsparkstände, den Schleichverkehr, die zu massive sich nicht einfügende Bebauung, fehlende ausreichend große öffentlich zugängliche und begrünte Aufenthaltsflächen.

Noch immer ignorieren SPD, CDU und FDP die durch die Baumaßnahme ausgelösten notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, die die klamme Gemeindekasse stark belasten werden, etwa Kita- und Grundschulplätze, vielleicht auch Flüsterasphalt oder neue Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser.

Und schließlich ignorieren die befürwortenden Parteien, dass Maßnahmen zum Klimaschutz und der Reduktion von CO2 bei allen Gelegenheiten umzusetzen sind, auch und gerade auf kommunaler Ebene und erst recht, wenn es um die Schaffung einer lebenswerten Ortsmitte und den Erhalt eines Ortes und dessen Zukunftsfähigkeit geht.

Wir gewinnen den Eindruck, dass insbesondere die SPD glaubt, ihr gehöre Bickenbach, wenn man den Artikel genau liest. Keine Reflexion. Keine Aufnahme eines Dialogs mit der kritisch eingestellten Bevölkerung. Was ist das für ein Demokratieverständnis? An dem Desaster sind natürlich andere schuld, wie in dem Artikel des Darmstädter Echos verlautbart, aber gleichzeitig hat man vermeintlich ausreichend fachliche Expertise und Kompetenz und proklamiert ein -Weiter So- mit der geplanten Bebauung und Konzeption. Die Wenigen, die die Politik in Bickenbach bestimmen, sind entkoppelt und leben in einer Blase, meinen offensichtlich auf Zeit alleine bestimmen zu können. Unsäglich und fatal für Bickenbach, da wohl schon lange anhaltend. Verbissenheit und fehlende Dialogbereitschaft ist für ein gutes Gemeinwesen nur schädlich. Dann werden Gremien zu einem reinen Herrschaftsinstrument.

Die Bürgerinitiative hat in dem Bebauungsplanverfahren viel gelernt und wird das Gelernte zu nutzen wissen.





6. VGH-Urteil jährt sich zum ersten Mal (Mai 2020)


Vor einem Jahr erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' für unwirksam.

Von interessierter Seite wird immer wieder kolportiert, das Gericht habe den Bebauungsplan allein aus formalen Gründen gekippt.
Suggeriert wird dabei, solche Fehler könnten ja ohne weiteres repariert bzw. 'geheilt' werden.
    Investor Petersmann: 'Nachdem der B-Plan wegen formeller Mängel vom Verwaltungsgericht kassiert wurde...' (Bergsträßer, Ausgabe vom 05.02.2020)
    Bürgermeister Hennemann: 'Interessant ist, dass viele Aspekte der Bürgerinitiative ( ) gar nicht zur Aufhebung des B-Planes geführt haben, sondern eher formale Fehler.'
    SPD: 'Die Klage ist ( ) aufgrund von Fehlern im Verfahren und formell falschen Festsetzungen (durchgedrungen).'
    FDP: '...sieht sich darin bestätigt, dass der Beschluss für den B-Plan inhaltlich in Ordnung war und ist'
    (jeweils Bergsträßer, Ausgabe vom 24.07.2020, siehe auch KOMM, Aktuell Momentaufnahme nach dem Scheitern des Bebauungsplans

Das ist aber nicht der Fall!

...

Der VGH bewertet in der Begründung zu seinem Urteil auf 7 Seiten beklagte 'formelle Fehler' (Seite 17 bis 24) und erhebt auf 11 Seiten den Bebauungsplan 'materiell-rechtlich'e Beanstandungen (Seite 25 bis 36).

Als formal fehlerhaft wurden vom VGH unter anderem folgende Punkte festgestellt:
  • Bei der Offenlegung des B-Planentwurfs waren die Flurstücke nicht vollständig aufgeführt. Daher fehlte für die Eigentümer der nicht genannten Grundstücke der erforderliche 'Anstoß', sich mit den geplanten Neufestsetzungen auseinanderzusetzen.

  • Vor der erneuten Offenlegung des überarbeiteten B-Planentwurfs waren die vorgenommenen Änderungen gegenüber der Planungsversion der ersten Offenlegung nicht hinreichend kenntlich gemacht.

Materiell-rechtlich wurden vom VGH unter anderem folgende Punkte beanstandet:
  • Es liegt ein Verstoß gegen das erforderliche Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen vor: Es fehlt eine vollständige Ermittlung, Bewertung und Abwägung gegen- bzw. untereinander.

  • Eine schalltechnische Untersuchung (Lärmgutachten) unter Berücksichtigung der Lärmvorbelastung fehlt.

  • Im Teilgebiet 1 des B-Planentwurfs wurde die Grund- und Geschossfläche als absoluter Wert festgesetzt. Da sich das Teilgebiet 1 zum Zeitpunkt des B-Planaufstellungebeschlusses über mehrere Flurstücke erstreckte, können diese Vorgaben von der Partei, die zuerst baut, zum Nachteil anderer Grundstückseigentümer ausgenutzt werden.

  • Für die Festsetzung zum Maß der baulichen Ausnutzung im Teilgebiet 1 fehlt eine städtebauliche Begründung. Außerdem fehlen dafür 'explizite Ausgleichsmaßnahmen'.

  • Die Beschränkung auf jeweils 55 Wohneinheiten je Gebietsteil (1 und 2) bei den Festsetzungen im B-Plan ist nicht rechtens.

  • Für die Überschreitung der baulichen Maße (Ausnutzung) in den Teilgebieten 1.1 und 2.1 des B-Plans reichen die allgemeinen Maßnahmen als Begründung für den Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der Verhinderung von nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt nicht aus.
...

Der VGH hat den Bebauungsplan eben nicht nur in Teilen für unwirksam erklärt, sondern in Gänze. Auch wurde keine Heilung des B-Plans unter Fristsetzung zugelassen.
Lediglich leichtere formale Fehler bei der Aufstellung des B-Plans hätten wohl kaum zu dessen kompletten Scheitern geführt.

...

Postskriptum:
    Beklagt wurde nicht das Schlossallee-Projekt, sondern der Bebauungsplan!

    Weder in der Gemeindevertretung als Planungsbehörde noch auf dem Areal tut sich ein Jahr nach dem VGH-Urteil irgendetwas zur Bebauung unserer Ortsmitte!





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