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KOMM,Aktuell
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20.12.2018 | KOMM,A-Anfragen an den Gemeindevorstand im Jahr 2018 | von Ulrich Friedrich Koch | Laut § 50 der Hessischen Gemeindeordnung gehört zu den Aufgaben der Gemeindevertretung die Überwachung der gesamten Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Gemeindevorstends, insbesondere der Verwendung der Gemeindeeinnahmen. 'Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter und der Fraktionen zu beantworten.'
Ausgenommen hiervon sind die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden, die vom Bürgermeister in alleiniger Verantwortung wahrgenommen werden.
Die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung regelt das Fragerecht in § 16 u.a. wie folgt:
'Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können zum Zwecke der Überwachung der Verwaltung schriftliche Anfragen ( ) an den Gemeindevorstand stellen. ( ) Die Anfragen sind bei der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung einzureichen. ( ) Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfragen schriftlich oder mündlich in einer Sitzung der Gemeindevertretung.'
Die Fraktion KOMM, A stellte im Jahr 2018 Fragen zu folgenden Themen:
- Projekt für Sozialen Wohnungsbau
- Überarbeitung der gemeindlichen Homepage
- Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum
- Bürgerinitiative Pfarrgarten
- Bambini-Programm Kita Sonnenland
- Verkauf des Grundstücks Rose und einer Teilfläche des Grundstücks Burger
- Sozialer Wohnungsbau - Bau bezahlbarer Mietwohnungen
- Bürgerinitiative Pfarrgarten
- Grundstücksveräußerung ehemalige Gaststätte Rose / Haus Burger
- Glophosat auf gemeindeeigenen Grün-, Weg- und Ackerflächen
- Illegale Müllentsorgung
- Radverkehrsschauen des Ordnungsbehördenbezirks
- Sozialer Wohnungsbau - Bau bezahlbarer Mietwohnungen
- Grundstücksveräußerung ehemalige Gaststätte Rose / Haus Burger
- Hochwasserereignis in der Bachgasse am 7. August 2018
- Mögliche Schwarzarbeit bei einem Bauprojekt in der Raiffeisenstraße
- Förderanträge aus Programmen zur Stärkung des ländlichen Raums
- Fortbildung von Gemeindemitarbeiter*innen
- Fortbildung von Gemeindemitarbeiter*innen
Nachfolgend werden alle Themen, Fragen und das Datum der Fragestellung chonologisch aufgelistet.
Die Antworten des Gemeindevorstandes werden mit Datum ihrer Bekanntgabe an gleicher Stelle veröffentlicht, sobald sie vorliegen.
- Projekt für Sozialen Wohnungsbau [Bezug KOMM, A-Antrag: "Sozialer Wohnungsbau"]
Frage vom 24.01.2018
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 19. Dezember 2015 beschlossen, 'im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen.'
Der Gemeindevorstand war beauftragt worden:
- 'einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,
- sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus
- ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.'
Was hat der Gemeindevorstand konkret unternommen, um diesen Beschluss umzusetzen?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 08.03.2018
Der Sachstand hat sich nach dem letzten Bericht nicht verändert.
Es steht ein Termin für die interessierten Kommunen, der nach Auskunft des Kreises am 11.04.2018 stattfinden wird.
- Überarbeitung der gemeindlichen Homepage
Frage vom 24.01.2018
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 9. Juni 2016 beschlossen,
'die gemeindliche Homepage bis zum 30. Juni 2017 vollständig zu überarbeiten und auf den aktuellen technischen Stand zu bringen.'
Was hat der Gemeindevorstand konkret unternommen, um diesen Beschluss umzusetzen?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 08.03.2018
Nach einem Gespräch mit der ausführenden Firma come-to-web wurde am 19.02.2018 im Gemeindevorstand der Auftrag vergeben.
- Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum [Bezug KOMM, A-Anträge: 'Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum' "Standortvorschlag" (2017) und "Standortvorschlag 2018"
Frage vom 24.01.2018
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 7. September 2017 beschlossen,
' 5 Standorte auf ihre Eignung für die Aufstellung von Sitzmöbel zu überprüfen und bei positivem Ergebnis bis spätestens zum Jahresende 2017 je eine Sitzbank aufzustellen.'
Was hat der Gemeindevorstand konkret unternommen, um diesen Beschluss umzusetzen?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 08.03.2018
Die Lieferung der Sitzbänke ist jetzt erfolgt.
Bei der Überprüfung der beschlossenen Standorte zur Errichtung von Sitzgelegenheiten ist zu beachten, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nach der StVO das Aufstellen von Sitzmöbeln auf Gehwegen problematisch ist, da der Gehweg dann eine Breite von 3 m auf-weisen muss.
Deshalb können die Sitzbänke an den beschlossenen Standorten
Nr. 1 - Einmündung Hoffmannspfad in die Bahnhofstraße (Bürgersteigbreite 2,40 m)
Nr. 2 - Einmündung Opperweg in die Bahnhofstraße (Bürgersteigbreite 2,45 m)
nicht aufgestellt werden.
Als Alternativstandort würde sich die Ecke Bahnhofstraße/Pfungstädter Straße anbieten.
Nr. 5 - Einmündung Alsbacher Straße in die Jugenheimer Straße
In diesem Bereich liegen verschiedene Versorgungsleitungen, die das Betonieren im Geh-weg problematisch machen (Betoniertiefe der Bank ca. 40 – 50 cm).
Alternativ hierzu wird der „Schuldorfweg“ Höhe Parkplatz Allnatura vorgeschlagen.
An den Standorten
Nr. 3 - Verbindungsweg zwischen der Straße „Auf der Alten Bahn“ und „Netto-Markt“ in Höhe des Verkehrsschildes und
Nr. 4 - Rad- und Fußweg an der Westseite der Zwingenberger Straße in Höhe des Orts-schildes ist das Aufstellen der Bänke möglich.
Bericht des Gemeindevorstandes vom 14.06.2018
Zum Antrag der KOMM, A-Fraktion, Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum (2018/023) gibt Bürgermeister Hennemann folgenden Bericht:
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum – Standortvorschlag 2018
Prüfkriterien:
- eine Mindestgehwegbreite von 3 m muss eingehalten werden
- aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte eine Bank auf einer Grünfläche stehen, die an einen Gehweg angrenzt
- Bänke werden erfahrungsgemäß als Aufenthalt für “Jung und Alt“ angesehen und benutzt, deshalb soll bei einer Aufstellung auch die Einwilligung der Anwohnerschaft eingeholt werden
- die Sitzgelegenheit wird ca. 40-50 cm einbetoniert, so dass die Lage von Versor-gungsleitungen beachtet werden muss
Anhand dieser Kriterien wurde die Eignung für die Aufstellung der Sitzgelegenheiten geprüft.
1. Standortvorschlag
Einmündung August-Bebel-Straße in die Zwingenberger Straße
Hier ist das Aufstellen weder vor der ehemaligen Bäckerei
- Sitzgelegenheit müsste direkt vor den Fenstern der Bewohner aufgestellt werden
noch vor der Gaststätte möglich
- Versorgungsleitungen, direktes Aufstellen vor Fenster
- Alternativvorschlag: Aufstellen eines Temporärsitzes für kurzes Ausruhen
2. Standortvorschlag Ernst-Ludwig-Weg Einmündung Darmstädter Straße
Nicht möglich, da der Standort als Fahrbahn genutzt wird + Versorgungsleitungen
3. Standortvorschlag Darmstädter Straße östlich der Einmündung Jugenheimer Str.
Nicht möglich, die Anwohner sind mit einer Aufstellung nicht einver-standen
4. Standortvorschlag Pfungstädter Straße Nicht möglich, weder in Höhe der Kreuzung mit der Waldstraße noch auf der Nord-Ost oder Nord-West-Seite
Die Anwohner sind mit der Aufstellung nicht einverstanden + Gehwegbreite reicht teilweise nicht aus
Alternativvorschlag: Aufstellen eines Temporärsitzes ist möglich
5. Standortvorschlag Hartenauer Str. in Höhe der Einmündung der
Pfungstädter Str.
Nicht möglich, da jeweils die Gehwegbreite nicht ausreicht.
Zum Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.09.2017:
An der Einmündung Bahnhofstr. /Hoffmannspfad (Vorschlag Nr. 1) kann ebenfalls ein Temporärsitz aufgestellt werden.
- Bürgerinitiative Pfarrgarten
Frage vom 24.01.2018
Am 17. Januar 2017 informierte Bürgermeister Martini die Fraktionen der Gemeindevertretung über sein Schreiben an die Bürgerinitiative Pfarrgarten. Darin begründet er die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben für ein Einfamilienwohnhaus im Grünbereich am Landbach 'in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens' (Flur 5, Flurstück 101/11, Adresse Im Pfarrgarten X x).
Ist dem Gemeindevorstand der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom 28. März 2017 (Az.: 7 L 1192/17.DA) bekannt, in welchem das Gericht feststellt,
'dass die Baugenehmigung und der Befreiungsbescheid vom 11.11.2016 (Az.: 410-315/16/E) für das o.g. Bauvorhaben rechtswidrig sind.
Wir sind daher gehalten, die betreffende Baugenehmigung und den Befreiungsbescheid, sowie den vorausgegangenen Bauvorbescheid vom 26.04.2012 (Az.: 410-724/12/VE) in Bezug auf die Neuerrichtung des Wohnhauses aufzuheben und die weitere Bauausführung zu untersagen'?
Wie ist zu erklären, dass das Bauvorhaben entgegen gerichtlicher Anweisung rechtswidrig erstellt werden konnte?
Welche Schritte wurden unternommen, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 08.03.2018
Der Gemeindeverwaltung ist der Gerichtsbeschluss bekannt.
Der Bauherr hat das Gebäude weiter erstellt. Zuständig ist hier das Kreisbauamt.
Der Gemeindevorstand kann zur Frage des Rechtsfriedens keine Auskunft geben, da hier der Landkreis als Baubehörde zuständig ist.
Es steht allerdings ein Gespräch mit Herrn Klos (Kreisbauamt) am 15.03.2018 aus, um den aktuellen Sachstand zu klären und ggfs. weitere Schritte der Gemeinde zu erörtern.
- Bambini-Programm Kita Sonnenland
Frage vom 24.01.2018
Am 10. November 2017 wurde untern auszugsweise wiedergegebenes Anschreiben von Eltern vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den Bürgermeister weitergeleitet:
'Die Gebühren im Bambini-Programm hat die Gemeinde ja nun gesenkt. Damit sind die Bedingungen, unter denen die Gemeinde die Mittel für das Bambini-Programm vom Land erhält, jetzt rechtlich eingehalten.
Fraglich ist für mich nun, ob die Gemeinde gleichzeitig auch den Prozess begonnen hat, die seit Beginn des Programms der erhaltenen Landesmittel für fünf individuell beitragsfreie Betreuungsstunden im letzten Kindergartenjahr, entweder rückwirkend an die Eltern auszuzahlen oder an das Land zurück zu überweisen?
Eltern, die ihr Kind nicht in der Frühbetreuung hatten, sondern ab 8 Uhr im gemeindlichen Kindergarten betreuen ließen, haben ja nach der alten Satzung nur vier beitragsfreie Betreuungsstunden im letzten Kindergartenjahr erhalten, während hingegen die Gemeinde die Mittel für fünf Stunden vom Land erhalten hat.
Diese Mittel kann die Gemeinde also nicht behalten.'
Was hat die Prüfung der Angelegenheit durch den Gemeindevorstand ergeben? Was wurde ggfs. zur Klärung veranlasst?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 08.03.2018
Die Gemeindeverwaltung hat umgehend den Hessischen Städte- und Gemeindebund gebeten, die Rechtslage zu prüfen. Die Verwaltung hat dann die AWO family gGmbH gebeten, die Höhe der Rückzahlung zu ermitteln und vorzubereiten. Dies ist sehr aufwändig. Wenn die Höhe feststeht, wird ein entsprechender Beschluss in den Geschäftsgang gegeben, die AWO zu beauftragen, die Rückzahlung vorzunehmen.
- Verkauf des Grundstücks Rose und einer Teilfläche des Grundstücks Burger
Frage vom 14.02.2018
Antwort des Gemeindevorstandes vom 08.03.2018
Fragen und Antworten siehe KOMM, Aktuell Verkauf des Grundstücks Gaststätte "Zur Rose" und einer Teilfläche des Grundstücks Burger unter Punkt 2
- Sozialer Wohnungsbau - Bau bezahlbarer Mietwohnungen [Bezug KOMM, A-Antrag: "Sozialer Wohnungsbau"]
Frage vom 25.04.2018
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 19. Dezember 2015 beschlossen, 'im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen.'
Der Gemeindevorstand war beauftragt worden:
- 'einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,
- sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus
- ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.'
Was hat der Gemeindevorstand konkret unternommen, um diesen Beschluss umzusetzen?
Zu welchem Ergebnis führte der Termin interessierter Kommunen an einer Kreiswohnbaugesellschaft am 11.04.2018 beim Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.06.2018
Kreisweite Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau
Auf der vergangenen Bürgermeisterdienstversammlung wurde mitgeteilt, dass es auf Grund des mangelnden Zuspruchs der Kommunen, keine weiteren Bestrebungen mehr gibt um den sozialen Wohnungsbau kreisweit zu bündeln.
- Bürgerinitiative Pfarrgarten
Frage vom 25.04.2018
Was hat das angekündigte Gespräch mit Herrn Klos vom Kreisbauamt am 15.03.2018 in der Angelegenheit illegale Errichtung eines Wohnhauses im Uferbereich des Landbachs hinsichtlich des aktuellen Sachstandes und weiterer Schritte der Gemeinde ergeben?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.06.2018
Es wurde mit den Betroffenen ein Kompromissvorschlag erarbeitet. Dieser wird nach Rückmeldung der Fraktionen in die offizielle Beratung der Gremien gehen. Ansonsten verweise ich auf die Berichterstattung in der Ausschussrunde.
- Grundstücksveräußerung ehemalige Gaststätte Rose / Haus Burger
Frage vom 25.04.2018
Wann ist mit einer ausreichend sachgerechten Antwort auf die schriftliche Anfrage der KOMM, A-Fraktion vom 14.02.2018 im Sinne ihrer schriftlichen Rückfrage vom 12.03.2018 zu rechnen?
Es fehlen insbesondere Aussagen
- zur Grundstückswertermittlung ohne Berücksichtigung der beabsichtigten Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit (GFZ) durch den Gemeindevorstand
- zur Begründung der Verkaufswertermittlung ohne Einschaltung eines unabhängigen Gutachters bzw. durch ein Bieterverfahren durch den Gemeindevorstand
- zum Verkauf der Grundstücksanteile am 23.02.2018 ohne Berücksichtigung des zwischenzeitlichen Anstiegs der Baulandpreise.
Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.06.2018
Der Gemeindevorstand verweist auf die Beantwortung in der letzten Sitzung, welche informativ nochmal beigefügt wird.
Fragen und Antworten siehe KOMM, Aktuell Verkauf des Grundstücks Gaststätte "Zur Rose" und einer Teilfläche des Grundstücks Burger unter Punkt 2
- Glophosat auf gemeindeeigenen Grün-, Weg- und Ackerflächen
Frage vom 25.04.2018
Wurde oder wird aktuell das Breitbandherbizid Glyphosat auf gemeindeeignen Grün-, Weg- und Ackerflächen zur Unkrautbekämpfung eingesetzt?
Kann der Einsatz von Glyphosat auch für eventuell verpachtete Flächen bei den jeweiligen Pächtern in Erfahrung gebracht werden?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.06.2018
Ja es wird ein nicht selektives Herbizit nach strengen gesetzlichen Vorgaben eingesetzt. Das Mittel darf nur mit einem entsprechenden Sachkundenachweis genutzt werden. Dieser liegt vor.
In der Landwirtschaft wird das Mittel im gesetzlichen Rahmen eingesetzt. Es besteht keine Auskunftspflicht seitens der Pächter über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Wie im Bericht des Gemeindevorstandes vermerkt schaut sich die Verwaltung nach alternativen Methoden um.
Bezug mündliche Anfrage am 08.03.2018
Herr Koch fragte an, ob die Mitarbeiter des Bauhofs das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat benutzen.
Bürgermister Hennemann teilte mit, dass die Mitarbeiter hier entsprechend geschult wurden.
- Illegale Müllentsorgung
Frage vom 25.04.2018
Welche Kosten sind der Gemeinde Bickenbach in den vergangenen fünf Jahren für eine ordnungsgemäße Entsorgung illegal abgelagerten Mülls auf dem Gebiet der Gemeinde entstanden?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.06.2018
Keine, da die Kosten vom ZAW übernommen werden.
Die Personalkostenerstattung betrug im letzten Jahr 14.032,57 Euro. Diese wird aus der Gesamttonnage und dem Stundenlohn errechnet und ist auf 5,5 kg/Einwohner begrenzt.
Im Jahr 2017 wurden in Bickenbach 20,25t wilder Müll gesammelt, dies entspricht ca 3,32 kg/Einwohner.
- Radverkehrsschauen des Ordnungsbehördenbezirks
Frage vom 25.04.2018
Bürgermeister Martini berichtete im Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss am 1. November 2016, dass in dreijährigem Rhythmus Radverkehrsschauen durchgeführt werden. Er sagte zu, zukünftig die Mitglieder des Fachausschusses sowie erforderlichenfalls auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu den Radverkehrsschauen zu laden.
Ist der amtierende Bürgermeister bereit, diese Zusage seines Amtsvorgängers zu übernehmen?
Wann findet die nächste Radverkehrsschau statt?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 14.06.2018
Bei der nächsten Verkehrsschau mit dem Schwerpunkt Radverkehr werden die Fraktionsvorsitzenden informiert. Es handelt sich um einen Termin mit den Fachbehörden, so dass dieser nicht unnötigt aufgebläht werden sollte. Gerne kann pro Fraktion eine Person teilnehmen. Sollte Radverkehr als übergeordnetes Thema behandelt werden kann dieses auch im Rahmen einer Sitzung der Gremien bearbeitet werden. Die Verkehrsschau hat jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt.
- Sozialer Wohnungsbau - Bau bezahlbarer Mietwohnungen [Bezug KOMM, A-Antrag: "Sozialer Wohnungsbau"]
Frage vom 23.08.2018
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 19. Dezember 2015 beschlossen, 'im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zeitnah ein neues Projekt für Sozialen Wohnungsbau umzusetzen.'
Der Gemeindevorstand war beauftragt worden:
- 'einen geeigneten Träger für den Bau und den Betrieb eines solchen sozialen Wohnungsbauprojektes zu suchen,
- sich um öffentliche Fördermittel (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung u. ä.) für ein solches Projekt zu bemühen und darüber hinaus
- ein solches Projekt bei künftigen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.'
Welche Pläne hat der Gemeindevorstand zwischenzeitlich entwickelt, um den Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2015 umzusetzen, nachdem bekannt ist, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg die beabsichtigte Gründung einer Kreiswohnbaugesellschaft nicht realisieren wird?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.09.2018
Nach der Mitteilung in der letzten Gemeindevertretersitzung am 14.06.2018, dass die kreisweite Wohnungsbaugesellschaft aus bekannten Gründen nicht zum Tragen kommt hat der Bürgermeister hat mit drei potentiellen Investoren, bzw. gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Kontakt aufgenommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die allererste Frage, die zu klären ist, auf welchem Grundstück kann sozialer Wohnungsbau entstehen. Das vorgesehene Grundstück in der Steingasse sei zu klein und unwirtschaftlich.
Daher können die von der Gemeindevertretung geforderten Punkte so nicht erfüllt werden, erst – so wie auch in der Beschlussfassung benannt – bei zukünftigen Projekten der Bauleitplanung.
- Grundstücksveräußerung ehemalige Gaststätte Rose / Haus Burger
Frage vom 23.08.2018
- Ist die Information richtig, dass die Gemeinde Bickenbach dem Investor 'Schlossallee Bickenbach Gmbh & Co.KG' eine Grunddienstbarkeit für eine Abwasserdruckleitung über das ehemalige Grundstück der Familie Burger eingeräumt hat? Wenn ja, welche Gegenleistung hat der Investor der Gemeinde dafür erbracht?
- Nach Darstellung der Kommunalaufsicht beim Landkreis Darmstadt-Dieburg soll die Gemeinde Bickenbach in einer Stellungnahme vom 12. März 2018 ihr gegenüber als öffentliches Interesse städtebauliche und sozialpolitische Gründe ins Feld geführt haben, die eine Veräußerung nicht zum 'vollen Wert' zugelassen hätten. Ein solcher Begründungszusammenhang hat bei dem Verkaufsbeschluss der Bickenbacher Gemeindevertretung im September 2016 jedoch keine Rolle gespielt. Warum liegt diese Stellungnahme der Gemeindevertretung bis heute nicht vor? Kann dieses Versäumnis behoben werden und falls nicht, aus welchen Gründen?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.09.2018
- Eine Grunddienstbarkeit wurde im Rahmen der Beurkundung des Kaufvertrages erteilt, eine direkte Gegenleistung wurde nicht vereinbart.
- Die Kommunalaufsicht hatte den Gemeindevorstand um Stellungnahme zu einigen Punkten der ihr vorliegenden Anfrage der Fraktion KOMM, A gebeten. In diesem Fall wurde der Gemeindevorstand als Verwaltungsbehörde im Sinne des § 66 HGO tätig, in dem er die erforderliche Stellungnahme verfasste und diese der Kommunalaufsicht zukommen ließ. Es handelt sich somit um einen reinen verwaltungsinternen Vorgang bei dem keine Veranlassung bestand, Die Gemeindevertretung über den Inhalt des Schreibens zu informieren. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es auch nicht üblich ist, die Gemeindevertretung über jedweden Schriftverkehr mit anderen Behörden zu informieren.
- Hochwasserereignis in der Bachgasse am 7. August 2018
Frage vom 23.08.2018
Wie sieht die aktuelle Planung für die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Bauvorhaben des Investors 'Schlossallee Bickenbach Gmbh & Co.KG' in Höhe der Einmündung der Stein- in die Bachgasse aus? Wie ist die Äußerung Bürgermeister Hennemanns in der Ausgabe des Darmstädter Echos vom 9. August 2018 zu verstehen: 'Die Einleitung ( ) erfolge erst im weiteren Verlauf des Gerinnes ein Stück unterhalb der Furt.'?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.09.2018
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan „Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung“ unter Ziffer 11.3 angeführt, wurden im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens vom Büro Brandt-Gerdes-Sitzmann zwei Konzepte in Bezug auf die Niederschlagswasserbeseitigung des Plangeltungsbereiches untersucht. Das erste Konzept sah die Versickerung des Niederschlagwassers auf dem Baugrundstück vor, das zweite eine Einleitung in den Landbach. Der Fachgutachter empfahl eine Einleitung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagwassers in den Landbach, insbesondere aufgrund der größeren betrieblichen Sicherheit und somit einem erheblich besseren Schutz der tieferliegenden Nachbargrundstücke gegen Überflutung.
Der Investor hat diese Empfehlung aufgegriffen und einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises eingereicht, welche hierüber zu entscheiden hat. Nach der Systemplanung soll die Einleitung des Niederschlagwassers westlich der Furt in Höhe der Bachgasse erfolgen. Eine Detailplanung der Einleitungsstelle liegt der Verwaltung bislang nicht vor.
- Mögliche Schwarzarbeit bei einem Bauprojekt in der Raiffeisenstraße
Frage vom 23.08.2018
Liegen dem Gemeindevorstand eigene Informationen vor, wonach für ein aktuelles Bauprojekt in der Raiffeisenstraße in den letzten Wochen mehrfach Baustopps verfügt worden sind - angeblich wegen Schwarzarbeit? Einige der Investoren des dortigen Bauprojekts sind auch Partner der Investorengemeinschaft 'Schlossallee Bickenbach Gmbh & Co.KG'. Wie beurteilt der Gemeindevorstand die Seriosität des Investors für die Ortsmitte, sollten diese Informationen stimmen?
Sind dem Gemeindevorstand zwischenzeitliche Veränderungen bei der Zusammensetzung der Investorengemeinschaft 'Schlossallee Bickenbach Gmbh & Co.KG' bekannt?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.09.2018
Es liegen keine Informationen vor, dass wegen Schwarzarbeit die Baustelle eingestellt worden ist. Dies liegt auch nicht im Kompetenzbereich der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes. Auf Nachfrage bei der Bauherrschaft verwehrt man sich auch deutlich gegen diese öffentlich erhobenen Unterstellungen. Die Einstellung der Baustelle hatte andere Gründe.
Eine Bewertung der Seriosität ist nicht Aufgabe des Gemeindevorstandes. Dafür gibt es so genannte Scoringagenturen am Markt.
- Förderanträge aus Programmen zur Stärkung des ländlichen Raums
Frage vom 04.09.2018
Welche Förderanträge wurden seitens der Gemeinde Bickenbach in den letzten drei Jahren gestellt auf Bezuschussung aus den Programmen von Bund und Land zur Stärkung des ländlichen Raums und der Städtebauförderung?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.09.2018
keine
- Fortbildung von Gemeindemitarbeiter*innen
Frage vom 04.09.2018
Welche der Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen des Bundes und des Deutschen Instituts für Urbanistik wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde zur Bodenpolitik, dem Ressurchenschutz, Mobiltätskonzepten und dem Energie- und Klimaschutz besucht?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 13.09.2018
Das Personal der Gemeinde bildet sich kontinuierlich fort. Wie und zu welchen Themen entzieht sich der Zuständigkeit der Gemeindevertretung gemäß §73 und §70 der HGO.
- Fortbildung von Gemeindemitarbeiter*innen
Frage vom 14.11.2018
Welche Fortbildungen wurden in den letzten fünf Jahren (seit Januar 2014) von angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besucht?
(Wir bitten um Auflistung unter genauer Bezeichnung der Themen.)
Welche Kosten wurden in den letzten fünf Jahren (seit Januar 2014) - nach Jahren aufgeschüsselt - aus den Haushalten der Gemeinde dafür aufgewendet?
Antwort des Gemeindevorstandes vom 15.11.2018
Gerne beantworte ich Ihnen einen Teil Ihrer Anfrage wie folgt:
Aufwendungen für Fort und Weiterbildung, Gemeinde Bickenbach, 2014-2018 (Stand: 14.11.2018)
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Jahr | Betrag | HH-Ansatz |
---|
2014 | 15.457,24 € | 14.400 € | 2015 | 10.109,74 € | 12.400 € | 2016 | 10.189,35 € | 17.900 € | 2017 | 9.429,19 € | 18.600 € | 2018 | 11.882,86 € | 22.500 € |
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