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KOMM,Aktuell
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04.01.2019 | Mittelfristige Verkehrsplanung | von Ulrich Friedrich Koch | Für örtliche Verkehrsfragen in vielerlei Hinsicht ist in Hessen in erster Linie der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde zuständig, nicht die Gemeindeparlamente. Die Parlamente können aber Anregungen geben und auf Missstände aufmerksam machen.
Im Jahr 2012 unternahmen wir zwei Anläufe zur Verbesserung von Verkehrsabläufen.
Im Bereich der unteren Hügelstraße, Nordseite, hat sich mittlerweile eingebürgert, verbotswidrig den Bürgersteig als Abstellfläche für parkende PKW zu nutzen. In der oberen Hügelstraße ist diese Praxis vereinzelt auch schon zu beobachten. Wir vertraten die Auffassung, dass Gehwege frei zu halten sind für FußgängerInnen ohne und mit Kinderwagen, Menschen mit Gehhilfen, Menschen, die auf die Nutzung von Rollstühlen angewiesen sind und fahrradfahrende Kinder im Alter bis zu 10 Jahren. Es kann nicht akzeptiert werden, dass durch gedankenloses Verhalten von PKW-NutzerInnen Fakten geschaffen werden, die die 'schwachen' VerkehrsteilnehmerInnen gefährden bzw. auf die Straße zwingen.
Im Februar 2012 lehnte es die Gemeindevertretung mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab, sich überhaupt mit dem Antrag "Ruhender Verkehr Hügelstraße" auseinander zu setzen. In der Debatte hatten wir kritisiert, dass der Bürgermeister als zuständige Ortspolizeibehörde von sich aus hätte tätig werden müssen, aber zur Abhilfe des Missstandes nichts unternehme. Gönnerhaft wurde angeregt, wir mögen doch als politische Gruppierung die Anwohner der Hügelstraße zu einer Versammlung einladen und Überzeugungsarbeit leisten.
In der Ortsmitte wird durchgängig zu schnell gefahren. Insbesondere für die radfahrenden VerkehrsteilnehmerInnen führt dies immer wieder zu äußerst gefährlichen Begegnungen und Überholungen. Die Gemeinde kann einen Beitrag zur Verringerung der dadurch entstehenden Gefahren leisten, indem sie dafür sorgt, dass die entsprechenden Markierungen und Schilder nicht übersehen werden können.
Im August 2012 beantragten wir zum Thema "Tempo 30 in der Ortsmitte" beim Gemeindevorstand 'dafür Sorge zu tragen, dass die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 in der Ortsmitte durch Markierungen auf der Fahrbahn und Beschilderung in kurzen Abständen wiederholt wird und durchgängig sichtbar ist und bleibt. Dazu gehören Ergänzungen der vorhandenen Hinweise und Herstellung der freien Sicht auf Schilder, wo notwendig. An beiden Enden der Tempo 30 Zone soll rechtzeitig auf den Beginn einer solchen Zone hingewiesen werden, also im Süden schon vor der Tankstelle und im Norden in Höhe der Firma Auletta. Die Aufstellung beleuchteter, ggfs. blinkender Hinweistafeln soll hinsichtlich Platzierung und Kosten überprüft werden.'
Der Antrag wurden vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung nicht auf die Tagesordnung genommen mit folgender Begründung:
'Ihre Anträge Nr. 16 und 17/2012 fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Gemäß § 85 HSOG sind Aufgaben der Gefahrenabwehr, die von den Landräten und Bürgermeistern wahrzunehmen sind, Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung. Aus diesem Grunde habe ich Ihre Anträge an den Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde zur Bearbeitung weitergeleitet.'
Die KOMM, A-Fraktion hatte gegen diese Entscheidung protestiert und auf Präzedenzfälle hingewiesen. Folgende Themen wurden auch von der Gemeindevertretung beraten: - Fußgängerampel an B 3 und Pfungstädter Straße
- Verkehrsberuhigter Bereich Sandstraße
- Tempo 30 Zonen im Ort
- Poller an der Darmstädter und August Bebel Straße
- Durchfahrtsverbot Erbsengasse
Wir kritisierten, dass sich die Gemeindevertretung durch solche Verfahrensentscheidungen selbst entmündigt.
Die KOMM, A-Fraktion hatte der Nichtzulassung formal widersprochen. Dieser Widerspruch wurde in der Gemeindevertretung von allen anderen Fraktionen einhellig abgelehnt.
Diese Vorgeschichte ist nicht unwichtig zum Verständnis unserer Haltung zu Verkehrsthemen im Gemeindeparlament. In der Gemeindevertretung hat KOMM, A schlechte Erfahrungen mit eigenen Initiativen zu Verkehrsthemen gemacht.
Mitte des Jahres 2018 lud der neugewählte Bürgermeister Hennemann zu mehreren Verkehrsforen ein. Dabei wurde der Bürgerschaft Gelegenheit gegeben, verkehrliche Probleme und Mängel zu benennen und zu beschreiben und ggfs. Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Ergebnisse der Verkehrsforen wurden systematisch aufgearbeitet und als 'Verkehrskonzept Bickenbach - Erster Statusbericht' publiziert.
Der Aufforderung Bürgermeister Hennemanns an die Fraktionen im Anschluss an die Verkehrsforen, eigene Vorstellungen zur Verkehrsplanung für Bickenbach zu entwickeln, kam bisher nur nach: Im September 2018 legte die KOMM, A-Fraktion mit ihrem Antrag "Mittelfristige Verkehrsplanung" konkrete Vorstellungen auf den Tisch, welche Maßnahmen angegangen werden müssen, damit sich der Verkehr verbessert.
Zu den Haushaltberatungen im Dezember 2018 für den Etat 2019 beantragte der Gemeindevorstand, in den nächsten drei Jahren jeweils 80.000 Euro für die weitere fachlich begleitete Verkehrsplanungen zu veranschlagen. Dies wurde von den Fraktionen KOMM, A , CDU und FDP geschlossen abgelehnt. Streitpunkt war zum einen die ungenaue Zuordnung der Gelder für Planung und Maßnahmen, zum anderen das Fehlen jeglicher konkreter Benennung von zu finanzierenden Verkehrsprojekten.
Diese Ablehnung sollte aber nicht das Ende jeglicher Verkehrsplanung bedeuten. Vielmehr ist die Gemeindevertretung gehalten, selbst Vorstellungen zur Verkehrsentwicklung zu erarbeiten.
Mit diesem Beitrag wollen wir unsere Vorstellungen zur verkehrlichen Entwicklung öffentlich machen:
Grundsätzliches Ziel der gemeindlichen Verkehrsplanung muss es sein, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Verkehr zu ermöglichen. Durch unten aufgeführte Maßnahmen soll den Verkehrsteilnehmer*innen ermöglicht werden, ihre Wege innerhalb des 'Umweltverbunds' zurückzulegen und weniger auf das eigene Auto angewiesen zu sein.
Dazu sollen in den kommenden 25 Jahren folgende Bausteine zur Verkehrsentwicklung umgesetzt werden:
Verkehrsberuhigung Der entscheidende Faktor zur Beruhigung ist die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Zwingenberger-, Darmstädter-, August-Bebel- und Pfungstädter Straße und dessen Umlenkung auf die Berta-Benz-Straße. Dazu notwendig sind - der Umbau des Einmündungsbereichs der Berta-Benz- in die Zwingenberger Straße und
- die Umwidmung der Bundestsraße 3 auf die Berta-Benz-Straße
Im Anschluss daran kann Tempo 30 auch auf den ehemaligen Durchgangsstraße angeordnet werden.
Mit ihrer im Januar 2018 vorgelegten eigenständigen Planung für die Ortsmitte machte die Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach deutlich, dass für die Aufenthaltsqualität im Ort der Durchgangsverkehr herausgenommen werden muss. Diese Überlegung wurde entsprechend grafisch dargestellt:
In dieser Darstellung wird gut deutlich, worum es geht.
Ein weiterer Baustein zur Verkehrsberuhigung ist die Umwandlung von Straßenzügen zu 'Verkegrsberuhigten Bereichen' (Spielstraße). Wir schlagen dies für die folgenden Straßenzüge vor:- Bachgasse
- Steingasse
- Erbsengasse (zwischen Waldstraße und Am Hintergraben)
- Am Hintergraben (zwischen Erbsengasse und Im Hasengrund)
[Grafik erstellt auf Basis von 'OpenStreetMap']
Längerfristig sollten die Erbsengasse und Schulstraße komplett sowie der nördliche Teil der Sandstraße ebenfalls zu 'Verkehrsberuhigten Bereichen' umgewidmet werden.
Fußläufiger Verkehr Die Erweiterung verkehrsberuhigter Bereiche in Bickenbach kommt vor allem den Fußgängerinnen und Fußgängern zu Gute.
Zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Verkehrswegen für FußgängerInnen ohne und mit Kinderwagen, Menschen mit Gehhilfen, Menschen, die auf Rollstühle als Hilfsmittel angewiesen sind und fahrradfahrende Kinder im Alter bis zu 10 Jahren und deren Begleitpersonen müssen einige Gehwege verbreitert werden. Vordringlich ist hier die Veränderung der Straßenquerschnitte in der August-Bebel-Straße zwischen den Hausnummern 2 und 12 und der unteren Hügelstraße zwischen Berliner Straße und Am Jagdschloss. In beiden Fällen sind die Gehwege jeweils auf der Ostseite der Fahrbahn auf 2 Meter zu verbreitern. Die genannten Bereiche stellen derzeit ein grobes Hindernis für eine gefahrlose fußläufige Erschließung der Ortsmitte dar. Daher ist die Verbreiterung unverzichtbar.
[Grafik erstellt auf Basis von 'OpenStreetMap']
In Folge der geforderten Querschnittsveränderung werden einige Flächen für den 'Ruhenden Verkehr' (Parkplätze) wegfallen.
Längerfristig könnte eine solche Querschnittsveränderung auch auf der Ostseite der Pfungstädter Straße südlich der Waldstraße vorgenommen werden.
Nach der Verlegung der Bundesstraße 3 auf die Berta-Benz-Straße sollten einige Kreuzungsbereiche und Straßenabschnitte aufgepflastert werden, um den Durchfahrtscharackter zu nehmen und die Aufenthaltsqualität anzuheben. Hierfür empfehlen sich:
in der Darmstädter Straße der
- Abschnitt Schulzengasse bis Ernst-Ludwig-Weg
- Abschnitt Steingasse bis Raiffeisenbank und
in der August-Bebel-Straße / Pfungstädter-Straße der
- Abschnitt Kreuzungsbereich Bahnhofstraße und Bachgasse von der Gaststätte 'Kastanie' bis zur Bäckerei / Einmündung Landbach-Fußweg
- Abschnitt Kreuzungsbereich Waldstraße bis Einmündung Im Leierhans
[Grafik erstellt auf Basis von 'OpenStreetMap']
Radverkehr Grundsätzlich sollte Radverkehr in Tempo 30-Zonen ohne besondere Schutzstreifen und Maßnahmen auskommen können. Insbesondere radfahrende Kinder speziell auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule, alte Menschen und Menschen mit Handicap benötigen dessen ungeachtet besondere Schutzmaßnahmen in Form von Radwegen, Radstreifen, Querungshilfen, Abgrenzungen zum motorisierten Verkehr und ähnlichem mehr.
Für unsere Gemeinde macht es Sinn, bestimmte Verkehrsverbindungen als durchgängige Radverkehrsachsen zu definieren und nach und nach entsprechend auszuzeichnen und auszubauen. Hierfür schlagen wir ein Netz von Wegstrecken in Nord-Süd und West-Ost-Richtung vor. Zweck dieses Netzwerks ist es, parallel zu den aktuell mit hohem Verkehr belasteten Straßen Alternativen für den Radverkehr anzubieten.
[Grafiken erstellt auf Basis von 'OpenStreetMap']
Besonderes Augenmerk verdient die östlichste Radwegachse in Nord-Süd-Richtung. Der Wegabschnitt an der Südwestecke des derzeit noch von Alnatura genutzen Gebäudes gehört zum Betriebsgelände und kann aktuell nicht durchfahren werden. Dieser Abschnitt ist aber eine notwendige Ergänzung zur Erschließung des östlichen Siedlungsgebietes jenseits der Einmündung der Jugenheimer in die Darmstädter Straße. Sowohl für den Zielverkehr Schule/Kita Sonnenland als auch den Friedhof wird eine Umfahrungsmöglichkeit östlich der für den Radverkehr gefährlich und unübersichtlichen Einmündung Jugenheimer in die Darmstädter Straße benötigt. Sie muss aktuell durch entsprechende Bauleitplanung planerisch abgesichert werden.
Im Zug der Nachfolgeregelung für den Alnatura-Betrieb war dies auf unsere Initiative hin bereits Thema in der Gemeindevertretung, leider ohne bei den anderen Fraktionen nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen.
Siehe KOMM, Aktuell Radverkehrsachse Ost
Zur Verbesserung der Befahrbarkeit für Fahrräder, Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen und ähnlichen Fahrzeugen ist die Aufarbeitung zweier ortsnaher Feld- bzw. Waldwege durch Schotter- und Kiesunterbau inklusive Verdichtung notwendig:
- Weg zwischen Pfungstädter Straße und Erbsengasse südlich der Sportanlagen
- Weg zwischen Auf der alten Bahn und Südende Holunderweg (Netto-Markt)
[Grafik erstellt auf Basis von 'OpenStreetMap']
Längerfristig sollte auch der Verbindungsweg Am Bachwinkel in Verlängerung der Bachgasse zur Schulzengasse hin entsprechend aufgearbeitet werden.
Das Kopfsteinpflaster in der Bachgasse und im südlichen Teil der Erbsengasse gehört zum Ortsbild und trägt bei zum Ambiente unserer Ortsmitte.
Die Befahrbarkeit für den Radverkehr ist allerdings ziemlich eingeschränkt und stellt für unsichere Radverkehrsteilnehmer ein ernstzunehmendes Hindernis dar. In der Bachgasse führt dies -sehr zum Ärger der Fußgänger*innen- zur nicht erlaubten Nutzung des Bürgersteigs auf der Südseite, da das dort befindliche Verbundpflaster angenehmer zu befahren ist.
Durch Einbau von zwei durchgängigen, schmalen Verbundpflasterstreifen beidseits der Bachgasse und der Erbsengasse südlich der Bachgasse kann hier Abhilfe geschaffen werden. Auf beiden Straßenabschnitten muss dies einhergehen mit einem absoluten Halteverbot wenigstens in der Zeit zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Auf der Erbsengasse nördlich der Bachgasse reicht ein solcher Streifen etwas breiter auf einer Straßenseite aus.
Ein kleiner, nicht unwichtiger Beitrag zur Erhöhung der Durchlässigkeit für den Radverkehr besteht in der Aufweitung von Durchfahrtssperren auf den Fußgängerpassagen
- zwischen Birkenweg und Berliner Straße
- zwischen Berliner Straße und Ernst-Ludwig-Weg und
- in der Friedenstraße
Hierbei muss den Sicherheitserfordernissen der Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin Rechnung getragen werden, ohne den Radverkehr komplett auszubremsen.
Die Absperrbügel sollen so weit geöffnet werden, dass eine langsame Durchfahrt mit dem Fahrrad möglich wird, ohne zum Absteigen gezwungen zu werden, etwa ähnlich der Unterführung am Bahnhof.
Aktuell ist eine Durchfahrt mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen praktisch kaum möglich.
Carsharing In Bickenbach kommen auf zwei Einwohner*innen mehr als ein zugelassener PKW. In vielen Familien ist die Haltung eines Zweitautos die Regel. Die Stellplatzsatzung sieht pro Wohneinheit die Bereitstellung von 1,5, aufgerundet 2 PKW-Stellplätzen vor. Dies alles belastet den fließenden und den ruhenden Verkehr enorm und produziert Flächenverbrauch.
Abhilfe kann durch Carsharing-Angebote geschaffen werden. Zahl und Erreichbarkeit solcher Alternativen müssen aber so gestaltet sein, dass eine Nutzbarkeit im Alltag realistisch wird. Deshalb schlagen wir wenigstens 6 Standorte vor:
- Bahnhof
- Rheinstraße Ecke Am Hartenauer Feld
- Bürgerhaus
- Altes Rathaus
- Rathausplatz
- Karl-Schemel-Platz
[Grafik erstellt auf Basis von 'OpenStreetMap']
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