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10.07.202006. Bürgerbeteiligung
von
Ulrich Friedrich Koch

Inhalt
  1. Von unten ? - von wegen ! (Januar 2019)

  2. CDU/SPD/FDP sehen keine Notwendigkeit für eine zeitnahe Bürgerversammlung zur Ortsmitte (Oktober 2019)

  3. Ortsmitte - neuer Akt im Trauerspiel (Dezember 2019)

Link zum Archiv I (bis B-Plan-Satzungsbeschluss 2018) oder Archiv II (ab B-Plan-Satzungsbeschluss 2018)





1. Von unten ? - von wegen ! (Januar 2019)


Bürgerbeteiligung finden alle gut.

Ein 'piffiger Weg, die Demokratie von unten zu beleben' (Reinhard Jörs) wird seit Kurzem in Dieburg praktiziert. Dort wird Bürger*innen die Möglichkeit gegeben, den politischen Entscheidungsträgern über die Homepage der Stadt Dieburg online Vorschläge und Anregungen einzureichen und darüber abzustimmen. Sobald eine eingereichte Idee innerhalb eines festgesetzten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Unterstützer*innen erreicht, prüft der Magistrat die Eingabe und leitet sie ggfs. an das Parlament weiter. (Siehe Presseberichterstattung im Darmstädter Echo vom 23. Januar 2019: 'Dieburgs neuer Weg')

In Bickenbach gibt es als Modell für eine verstärkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern seit September 2016 das Instrument Bürgerschaftliche Eingaben - auf Initiative von KOMM, A zu einem 'Pakt für Bickenbach' und nach Vereinbarung mit der SPD-Fraktion darüber. Demnach kann die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung Bürger*innen Gelegenheit geben, dem Parlament Eingaben vorzustellen. Gemeindevorstand und Fraktionen haben dann die Möglichkeit, solche Initiativen als Beschlussantrag aufzunehmen. Dieses neue Instrument ist seither erst in wenigen Einzelfällen genutzt worden. Nicht alle dieser Eingaben wurden tatsächlich aufgenommen bzw. umgesetzt.

Was nützt aber ein solches Modell der Bürgerbeteiligung, wenn im politischen Alltagsgeschäft von Bürger*innen vorgetragene Eingaben auf taube Ohren stoßen und strafverschärfend auch noch entgegenstehende Fakten geschaffen werden?

Heute vor einem Jahr überreichte die Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach der Gemeindevertretung einen Appell, die Beschlussfassung über eine Bebauungsplan-Änderung, mit der das Projekt des Schlossallee-Investors als 'Neue Mitte' ermöglicht werden sollte, um ein Jahr zu verschieben. Dieses 'Moratorium' war verbunden mit dem Wunsch nach detaillierten Informationen über die Investorenplanung, einer externen fachlichen Bewertung, Vorlage einer Alternativplanung, einem öffentlichen Dialog mit der Bürgerschaft und einer ernsthaften Suche nach einem Kompromiss für die Planung zur Ortsmitte. Eine Mehrheit der Gemeindevertretung, nämlich die Fraktionen von CDU, SPD und FDP, ignorierten diesen Appell und beschlossen die Bebauungsplan-Änderung für den Bereich nördlich der Darmstädter Straße.
Dieser Appell war von 800 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben worden, davon 750 aus Bickenbach!

Zuvor war schon -mit gleichen parlamentarischen Mehrheiten- eine Gemeinsame Stellungnahme von 144 Bickenbacher*innen im Rahmen der ersten Offenlegung um den Jahreswechsel 2016/17 im Bauleitplanverfahren als in allen Punkten nicht beachtlich festgestellt worden.
(siehe KOMM, Aktuell 06. Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren unter Punkt 5)
Als Bürger fühlt mann sich nicht ernst genommen. Nicht einmal der Versuch einer Kompromissbildung wurde unternommen. An der Meinung einer großen Zahl von Bürger*innen bzw. ihrer Beteiligung besteht in Bickenbach offensichtlich keinerlei Interesse.

Im Ort wurde dieser Eindruck verschärft durch die Gestattung eines vorzeitigen Abrisses der ehemaligen Gaststätte 'Zur Rose' und des Vorderhauses der ehemaligen Metzgerei Schemel im Herbst 2017.
(siehe KOMM, Aktuell 09. Gaststätte "Zur Rose" - Nachruf und Danksagung)
Hier wurden bereits vor dem Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans vollendete Tatsachen geschaffen und damit mögliche Kompromisse zur Zukunft unserer Ortsmitte sehr erschwert.

In dieser negativ-aufgeladene Stimmung wurde im Verlauf einer öffentlichen Ausschuss-Sitzung im Juni 2018 gegenüber Kritikern des Bauvorhabens 'Neue Mitte' der Vorwurf der 'Hetze' erhoben.
Neu-Bürgermeister und SPD-Ortsvereinsvorsitzender Hennemann kritisierte generell eine 'Hetzkampagne' seitens der Gegner der 'Neuen Mitte'.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schmöker äußerte, dass in der öffentlichen Debatte 'unverfroren und anonym gehetzt' werde.
(siehe KOMM, Aktuell Unterwertverkauf der Grundstücke Rose/Burger - Debatte im Planungsausschuss am 5. Juni 2018)
In der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung wurden beide öffentlich aufgefordert, sich für den Vorwurf der Hetze zu entschuldigen.
Bis heute nach mehr als sechs Monaten haben es beide Protagonisten nicht geschafft, über ihren Schatten zu springen und einen gemachten Fehler zu revidieren. Stattdessen setzt man auf das Vergessen. Um das Führungspersonal der örtlichen SPD ist es offensichtlich schlecht bestellt...

Gleichzeitig steht in der Ortmitte alles still.
Wie man hört wurde um die Jahresmitte 2018, also erst ein halbes Jahr nach Beschluss über den Bebauungsplan, ein Bauantrag für das Schlossallee-Projekt eingereicht. Wann der beschieden wird ist ungewiss.
Die Bürgerinitiative hat eine Normenkontrollklage eingereicht. Diese hat aber keinerlei aufschiebende Wirkung im laufenden Bauantragsverfahren und ist daher nicht ursächlich für bestehende Verzögerungen.
Vor diesem Hintergrund fragt man sich als Bürger*in, warum der Mehrheit der Gemeindevertretung das von 750 Bürger*innen gewünschte Moratorium nicht machbar erschien. Hätte man einen Kompromiss versucht und eine konsensfähige Planung zur Grundlage des neuen Bebauungsplans gemacht,
- wäre das Neubauprojekt in der Ortsmitte sehr wahrscheinlich weiter
- hätten die Aktiven in der Bürgerinitiative viel Geld und Nerven gespart und
- wäre das Klima im Ort besser.
So haben wir auf allen Seiten nur Verlierer!

Überlegungen für eine Verbesserung von Bürgerbeteiligung in Bickenbach etwa im Sinne des oben beschriebenen Dieburger Modells machen vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Schade...


Bickenbach im Januar 2019
Ulrich Friedrich Koch






2. CDU/SPD/FDP sehen keine Notwendigkeit für eine zeitnahe Bürgerversammlung zur Ortsmitte (Oktober 2019)


Bericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 31. Oktober 2019

Die KOMM, A-Fraktion hatte beantragt, zur Bauleitplanung Nördlich der Darmstädter Straße (Ortsmitte) baldmöglichst eine Bürgerversammlung durchzuführen.

Zu Beginn der Debatte begründete Ulrich Friedrich Koch den Antrag:

'Es ist bedauerlich, dass ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden muss.
Seitdem der Bebauungsplan 'Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung' durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Mai 2019 für unwirksam erklärt worden ist, sind fast 6 Monate vergangen.
Im Sinne der vielbeschworenen Bürgerbeteiligung sollte eine Beratung in und mit der Bürgerschaft über das weitere planerische Vorgehen bezüglich unserer Ortsmitte selbstverständlich sein.

Problem der gescheiterten Planung und damit auch Anlass für den Gang vors Gericht waren
  • fehlende Darstellung von Planungsalternativen und
  • mangelnde Bereitschaft der Befürworter des Projektes 'Neue Mitte' zu Kompromissen mit Vorstellungen aus der Bürgerschaft und speziell der Bürgerinitiative Ortsmitte.

Im Ort machen Gerüchte die Runde: Hinter den Kulissen wird längst an 'Rettungsszenarien' gearbeitet - vorbei am Parlament und an der Bürgerschaft.
Die alten Fehler werden wieder gemacht!
Lassen Sie uns endlich mehr Demokratie wagen!'


Tim Schmöker (SPD) bezog Stellung:
Dem KOMM, A-Antrag lägen drei grundlegende Mißverständnisse zu Grunde:
  1. Die überplante Fläche sei nicht Eigentum der Gemeinde, sondern befände sich komplett in Privatbesitz.

  2. Der Bebauungsplan-Beschluss vom 25. Januar 2019 sei keineswegs unüberlegt gefasst worden. Deshalb müsse er nicht neu beraten werden.

  3. Laut Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes würden am Bebauungsplanbeschluss der Gemeinde Bickenbach ausschließlich formale Fehler moniert. Das Urteil beinhalte keine politische Bewertung der Planung.
Eine Befolgung des KOMM, A-Antrages führe nur zu weiterer zeitlicher Verzögerung.


Michael Krug (FDP) ergänzte:
An Antrag und Argumentation von KOMM, A störe ihn erheblich: KOMM, A erwecke den Eindruck, alleine die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Die Gemeindevertretung habe aber einen Bebauungsplan beschlossen. Dieser Mehrheitsbeschluss werde von KOMM, A ignoriert. Mehrheitsentscheidungen seien zu akzeptieren.


Timo Wesp (CDU) erklärte:
Den Argumenten der beiden Vorredner schließe er sich weitgehend an. Man sehe keine Notwendigkeit für eine Bürgerversammlung zum Thema Ortsmitte.


Ulrich Friedrich Koch (KOMM, A) erwiederte:
  • Die Eigentumsverhältnisse im Bereich einer überplanten Fläche würden in keiner Weise das Planungsrecht einer Gemeinde(vertretung) tangieren.

  • Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe den angefochtenen Bebauungsplan in Gänze für unwirksam erklärt. Von Heilungsmöglichkeiten sei in dem Urteil keine Rede gewesen.

  • Der Vorwurf einer erneuten Verzögerung sei grotesk. Der Bauherr selbst habe nach dem Bebauungsplanbeschluss noch ein halbes Jahr benötigt, um einen Bauantrag zu stellen. KOMM, A habe im Dezember 2016 und im Januar 2018 jeweils Moratorien beantragt, um der Bürgerschaft die Möglichkeit einzuräumen, mit der Gemeinde über die Planung beraten zu können. Die beantragten Fristen seien längstens abgelaufen, ohne dass sich von den Planungen irgendetwas konkretisiert habe. Nur wurde die abgelaufene Zeit nicht für konstruktive Auseinandersetzungen genutzt.

  • Die Bedenken der Bürgerschaft wurden bei der Bauleitplanung für die Ortsmitte (Nördlich der Darmstädter Straße, 1. Änderung) nahezu vollständig außen vor gehalten. Die Eingaben aus den beiden Offenlegungsverfahren wurden nahezu komplett abgelehnt. Der Appell von über 700 Bürgerinnen und Bürger für ein Moratorium wurde ignoriert.

  • Selbstverständlich sind demokratisch gefasste Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren. Bei Entscheidungen, welche in ihren Auswirkungen die Amtszeit der Gemeindevertretung um ein Vielfaches überschreiten - im Falle einer Bebauung der Ortsmitte für die nächsten 50 bis 80 Jahre - sei die Mehrheit aber gefordert, eine Kompromiss zu suchen. Dies sei versäumt worden. Ein qualifizierter Minderheitenschutz - sofern man überhaupt von einer Minderheit reden könne - habe keine Rolle gespielt. So kann man keine Akzeptanz herstellen.


Martina Riege-Barth (SPD) äußerte:
Die vom Investor ursprünglich vorgelegte Planung sei keineswegs einfach nur abgenickt worden. An dieser Planung seinen viele Änderungen durchgesetzt worden.
Dem Fraktionsvorsitzenden von KOMM, A warf sie Schwierigkeiten beim Umgang mit der Mehrheit der Gemeindevertretung vor. Sich neben der parlamentarischen Schiene auch außerparlamentarisch gegen den Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretung zu betätigen sei 'unredlich'.


Abstimmung

Der KOMM, A-Antrag wurde bei 4 Ja-Stimmen mit 18 Nein-Stimmen abgelehnt. Neben drei anwesenden KOMM, A-Fraktionsmitgliedern stimmte Jörg Stanzel aus der SPD-Fraktion ebenfalls für den Antrag.

...

Kommentar

Die Behandlung des KOMM, A-Antrages in der Gemeindevertretung lenkt den Blick auf drei Aspekte:
  1. Politische Aktivität außerhalb des Parlaments

  2. Beteiligung von Bürgern an Parlamentsentscheidungen

  3. Mehrheitsentscheidungen des Parlaments.


zu 1) Außerparlamentarische Betätigung

Was hat meine Kollegin Martina Riege-Barth (SPD) nur bewogen, mir als Parlamentarier das Recht auf außerparlamentarische Interessenvertretung abzusprechen, ein solches Verhalten als 'unredlich' zu brandmarken?

Meine Mitarbeit in der Bürgerinitiative Ortsmitte ist gedeckt durch die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Koalitionsfreiheit!

Beim Ärger über Widerspruch geraten bei einigen Mitgliedern der örtlichen SPD die Maßstäbe aus dem Blickfeld. So geschehen,
  • als sich Fraktionsvorsitzender Tim Schmöker mehrfach darüber beschwert, dass aus öffentlichen Beratungen gemeindlicher Gremien zitiert wird
    - gerichtet gegen die Berichterstattung auf der KOMM, A-Homepage,

  • als Bürgermeister Markus Hennemann während der Sitzung des PLU-Ausschusses am 22.10.2019 den 'Missbrauch des Fragerechtes' durch Parlamentarier*innen kritisiert (derselbe Bürgermeister, der von KOMM, A erst durch Anrufung der Kommunalaufsicht dazu gebracht werden konnte, eine bestimmte Anfrage überhaupt zu beantworten)
    - gerichtet gegen Gemeindevertreter*innen, die ihr Kontrollrecht wahrnehmen,

  • als Gemeindevertreter Rouven Röhrig während der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2019 quasi androht, Eltern von Kita-Kindern gegen Gemeindevertreter*innen zu mobilisieren
    - gerichtet gegen Parlamentarier*innen, die vor einer Beschlussfassung über die Aufhebung eines Sperrvermerks zunächst beraten wollten.
    Dieses Verhalten ist im übrigen nicht, wie Tim Schmöker meint, mit der Berichterstattung auf der KOMM, A-Homepage vergleichbar. Rouven Röhrig drohte vor Beschlussfassung im Parlament den Kolleg*innen an, die Eltern gegen eine bestimmte Beschlussfassung aufzuwiegeln, um diese von einer ganz bestimmten Beschlussfassung abzuhalten.
    KOMM, A berichtet -und kommentiert ggfs.- nach Beratung und Beschlussfassung.


zu 2) Bürgerbeteiligung

Die Politik diagnostiziert beim Bürger oft eine 'Politikverdrossenheit'.
Sie ignoriert dabei immer wieder die eigene Rolle bei deren Ausbildung.
Wer sich in wichtigen Fragen einer Auseinandersetzung mit der Bürgerin / dem Bürger verweigert, so wie die Bickenbacher Gemeinde bei der Frage der Ausgestaltung der Ortsmitte, darf sich nicht wundern.

Einige meiner Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindevertretung vertreten offensichtlich die Anschauung, einmal in fünf Jahren bei den Kommunalwahlen ein Kreuzchen zu machen sei Bürgerbeteiligung genug.

Es ist ein Armutszeugnis, überhaupt einen Antrag zur Durchführung einer Bürgerversammlung zu einem solch wichtigen Thema stellen zu müssen.
So verhallen Appelle an den 'mündigen Bürger' und fürs 'Gemeinsame Anpacken' im luftleeren Raum.

Vor diesem Hintergrund gerät die Initiative der SPD für die Einrichtung eines Seniorenbeirates in den Verdacht, lediglich Alibi für die an anderer Stelle verhinderte Bürgerbeteiligung zu sein...


zu 3) Mehrheitsentscheidung

Nur weil ein Beschluss mit Mehrheit getroffen worden ist, wird dieser doch nicht unangreifbar. Das Recht, gegen einen solchen Mehrheitsbeschluss zu klagen, gehört zu den Bürgerrechten in einer Demokratie.
Die Mehrheit hat eben nicht immer Recht - weder im juristischen noch im moralischen Sinn!

Unser politisches System gewährt auch ein Recht auf oder gebietet gar eine Pflicht zum Widerstand, wenn Recht zu Unrecht wird.

In Bickenbach geht es aber aktuell eher um den Schutz mindestens einer qualifizierten Minderheit, wenn hier überhaupt von einer Minderheit geredet werden kann. 700 Zweifelnde am Inhalt der Bauleitplanung zur Ortsmitte sind der Gemeinde durch Unterschriftenlisten zum Appell für ein B-Plan-Moratorium namentlich bekannt. Auf ähnliche Unterstützerlisten für das Schlossallee-Projekt 'Neue Mitte' warten wir bisher vergeblich.

Wenn schon die Bereitschaft zu Kompromissen bei der Bauleitplanung zur Ortsmitte offensichtlich fehlt wäre die Gewährung eines 'Minderheitenschutzes' Gebot der Stunde.
Das Signal der Gemeindevertretung steht aber auf 'Augen zu und durch!'


Bickenbach im November 2019
Ulrich Friedrich Koch







3. Ortsmitte - neuer Akt im Trauerspiel (Dezember 2019)


Schon Anfang des Jahres 2014, noch zu Zeiten der 'Großen Koalition' gibt es Gerüchte über Planungen für die Ortsmitte. Ein KOMM, A-Antrag an die Gemeindevertretung (GVG) zur Überarbeitung des Bebauungsplans 'Nördlich der Darmstädter Straße' (BP NDS) im Juli 2014 wird ohne weitere Beratung durch eine Mehrheit immer wieder vertagt. Man wolle warten, bis ein konkreter Bauantrag vorliege.
Schon damals hat die Gemeindevertretung es verabsäumt, planerische Vorstellungen für die Entwicklung unserer Ortsmitte unabhängig von Investor-Interessen zu entwickeln und mit der Bürgerschaft darüber in Dialog zu treten...


Im Januar 2015 werden den gemeindlichen Gremien erstmals Planungsvorstellungen eines Bauträgers vorgestellt - nicht öffentlich. Von da ab dauert es 20 Monate bis zum Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des BP NDS. Öffentlich diskutiert werden die Pläne eines Investors erstmalig auf der Sitzung des Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses (PLU) der GVG am 30. August 2016.
Diese Zeit wurde vom Investor genutzt, um einen Großteil der Grundstücke im Bereich des BP NDS, 1. Änderung, in seinen Besitz zu bringen...


Gut eineinhalb Jahre benötigt das Gemeindeparlament vom Aufstellungsbeschluss (8.09.2016) bis zum Satzungsbeschluss (25.01.2018) für die 1- Änderung des BP NDS.
Bereits vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wurden auf dem Gelände trotz durch die Gemeindevertretung beschlossener 'Veränderungssperre' durch den Abriss aller bestehenden Gebäude, u.a. der Metzgerei Schemel und der Gaststätte 'Zur Rose', Fakten geschaffen...


Der Bauher, die 'Schlossalle Bickenbach GmbH & Co.KG', reicht den Bauantrag für sein Projekt 'Neue Mitte' (Bürgermeister Günter Martini) erst ein halbes Jahr nach dem Satzungsbeschluss des BP bei der Kreisverwaltung ein.


Bereits drei Wochen nach dem Satzungsbeschluss, am 15. Februar 2018, beauftragt die Bürgerinitiative Ortsmitte (BI) einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Normenkontrollverfahrens zur Überprüfung des Bebauungsplans. Fünf Vierteljahre später erklärt der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) die 1. Änderung des BP NDS in Gänze für unwirksam.



Wer jetzt erwartet hat, die Gemeinde würde ihre Bauleitplanung für die Ortsmitte neu überdenken und versuchen, die zahlreichen Kritiker*innen 'mit ins Boot zu holen', sieht sich getäuscht:
  • Bürgermeister Hennemann und die Mehrheitsfraktionen erklären, an der seitherigen Planung festhalten zu wollen. (siehe Presseberichterstattung im Bergsträßer vom 24. und 31. Juli 2019)

  • Der KOMM, A-Antrag zur Durchführung einer Bürgerversammlung zur weiteren Planung für die Ortsmitte in Folge des VGH-Urteils wird am 31. Oktober 2019 von den anderen Fraktionen mit großer Mehrheit abgelehnt.

  • Die Gemeindegremien werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 21. November 2019 über veränderte Planungsabsichten des Investors informiert. Bürgermeister Hennemann besteht dabei gegenüber allen gewählten politischen Vertreterinnen und Vertretern ausdrücklich auf dem Verbot, diese Informationen weiterzugeben bzw. öffentlich zu beraten.

  • Durch öffentliche Fragen der BI wird erreicht, dass die Öffentlichkeit wenigstens minimal über den Sachstand Ortsmitte informiert wird. (siehe Berichterstattung im Darmstädter Echo am 30. November 2019) Gemeindevertreter*innen und Bürger*innen, die Informationen wollen, mögen sich doch direkt an die Bauherrschaft wenden - so Bürgermeister Hennemann auf der Bürgerversammlung am 27. November 2019

  • Bürgermeister Hennemann erklärt gegenüber der Presse,
    'das Verfahren zu einer Heilung des Bebauungsplans (aufzunehmen), da es derzeit keine anderslautenden Beschlüsse der Gemeindevertretung dazu gebe.'
    Seit dem VGH-Urteil bis heute hat die Gemeindevertretung sich aber noch in keiner Weise mit den Konsequenzen daraus für die Ortsmitte öffentlich beraten.

Es bleibt offen woraus der Bürgermeister seinen Auftrag zur 'Heilung' der Bauleitplanung für die Ortsmitte ableitet und worin diese im Einzelnen besteht.
So gesehen ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht notwendig bzw. sie wird zum Hindernis!


...

Berichterstattung im Darmstädter Echo vom 30. November 2019, Titel: Verfahrene Ortsmitte





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